Berufsunfähigkeit (fast) zum Nulltarif

Berufsunfähigkeitsversicherung mit großen Steuervorteilen noch in 2011 nutzen!
Kurzfassung: Dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung unumgänglich ist, wissen mittlerweile fast alle Bundesbürger. Trotz der finanziellen Risiken scheuen sich dennoch viele vor den Kosten. Den meisten ist unbekannt, dass mit der Basisrente im Volksmund besser unter Rüruprente bekannt, Versicherte den Fiskus an den Kosten für Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge beteiligen können. Dabei erhalten Versicherte bei Kombination von Basisrente und Berufsunfähigkeitspolice letztere fast zum Nulltarif. Darüber informiert aktuell der Vorsorgeexperte Werner Rofner von der unabhängigen Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen aus Rosenheim.
Berufsunfähigkeit (fast) zum Nulltarif Berufsunfähigkeit (fast) zum Nulltarif
[Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen - 11.11.2011] Dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung unumgänglich ist, wissen mittlerweile fast alle Bundesbürger. Trotz der finanziellen Risiken scheuen sich dennoch viele vor den Kosten. Den meisten ist unbekannt, dass mit der Basisrente im Volksmund besser unter Rüruprente bekannt, Versicherte den Fiskus an den Kosten für Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge beteiligen können. Dabei erhalten Versicherte bei Kombination von Basisrente und Berufsunfähigkeitspolice letztere fast zum Nulltarif. Darüber informiert aktuell der Vorsorgeexperte Werner Rofner von der unabhängigen Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen aus Rosenheim.

"Kombinieren Versicherte Berufsunfähigkeitsschutz und Rürup-Rente, können sie die gesamten Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen", empfiehlt Rofner. Damit das Finanzamt die Gesamtbeiträge als Altersvorsorgeaufwendungen anerkennt, dürfen maximal 49,99 Prozent der Versicherungsbeiträge in den Schutz der Berufsunfähigkeit fließen.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, können 2011 die Versicherungsbeiträge zu 72 Prozent abgesetzt werden. Dieser Satz steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 die gesamten Beiträge in Höhe von 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Bei ledigen werden jährliche Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von maximal 20.000 Euro berücksichtigt. Für Verheiratete erhöht sich dieser Betrag auf 40.000 Euro.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Schließt ein 30jähriger Mann (Maschinenbauer/in) eine selbstständige Berufsunfähigkeitsrentenversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.000 Euro bis zum 65sten muss er mit einem Beitrag von ca. 50 Euro bei einer TOP Gesellschaft rechnen.

Entscheidet sich der 30jährige Maschinenbauer für eine Kombination aus Rüruprente und Berufsunfähigkeitsrente reduziert sich die Beitragsbelastung für die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der Steuerrückerstattung ( bei 35.000 Euro z.v EK) auf monatlich ca. 10 Euro.
"Durch die Steuerrückerstattung reduziert sich einerseits die Beitragsbelastung für den Schutz vor Berufsunfähigkeit erheblich, zusätzlich kann je nach Einkommenshöhe mit sehr geringem Eigenbeitrag für das Alter vorgesorgt werden", erläutert Werner Rofner von der Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen.

Damit hat der Versicherte bis zum Alter von 65 Jahren eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro monatlich abgesichert und erhält mit 65 Jahren eine monatliche Rürup-Rente von rund 260 Euro (Fonds-Police, angenommene jährliche Rendite von sechs Prozent).

Noch ein weiteren Vorteil bietet die Kombi-Versicherung, verrät der Vorsorgeexperte Rofner:
"Im Fall der Berufsunfähigkeit übernimmt der Versicherer die Beiträge zur Rürup-Rente", die Altersversorgung ist so zum Teil mit abgesichert. In der Auszahlungsphase muss die Basisrente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Heute sind das nur 62 % der Rentenzahlung, d.h. bei 12.000 Euro Rente jährlich, werden nur 7.440 Euro mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Der Besteuerungsanteil nimmt für jeden Rentnerjahrgang jährlich um zwei Prozentpunkte, ab 2020 um einen Prozentpunkt zu, bis er 2040 bei 100 Prozent angekommen ist. Vor dem Hintergrund der Steuerbegünstigungen verlangt der Gesetzgeber bei Rürup-Verträgen eine monatliche Rentenzahlung. Verbraucher können zwischen einer fondsgebundenen Variante oder einer klassischen festverzinslichen Rüruprente wählen.

3378 Zeichen (mit Leerzeichen)

Kontakt:

Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen
Inhaber Werner Rofner
Oberaustrasse 34
83026 Rosenheim

Tel.: 0700 - 0700 1230 (12ct/min)
Fax: 0700 - 0700 1231 (12ct/min)
E-Mail: presse@wk-rofner.de
www.wk-rofner.de
Weitere Informationen
Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen
Die Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen steht für unabhängige Finanzberatung. Diese Dienstleistung ist für unsere Mandanten ein zentraler Baustein im Bereich ihrer privaten Vorsorge - dafür steht die Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen.

Unsere Begleitung folgt dem Anspruch "Premium for a life-time", denn gute Beratung hat zwar immer einen Anfang, sie hat jedoch im Normalfall kein wirkliches Ende - dafür steht ebenfalls die Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen.

Der Weg, auf dem die Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen das Prinzip "Premium for a life-time" verwirklicht, geht von der Risikoanalyse über die Vermögensstrukturierung bis hin zur individuellen Finanzplanung. Die Realisierung der erarbeiteten Optimierungsansätze ist ein wesentlicher Teil unserer ganzheitlichen Begleitung die über einen langen Zeitraum sämtliche Phasen der Lebensplanung begleitet.
Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen, Herr Werner Rofner
Oberaustraße 34 34, 83026 Rosenheim, Deutschland
Tel.: 070007001230; http://www.wk-rofner.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr Werner Rofner

Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen
Oberaustraße 34 34
83026 Rosenheim
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
070007001230
Fax:
070007001231
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/29469

https://www.prmaximus.de/pressefach/wirtschaftskanzlei-rofner-und-kollegen-pressefach.html
Die Pressemeldung "Berufsunfähigkeit (fast) zum Nulltarif" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Berufsunfähigkeit (fast) zum Nulltarif" ist Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen, vertreten durch Werner Rofner.