Kinderkommission veröffentlicht Stellungnahme zum Themenkomplex 'Kinderrechte'
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 14.11.2011
Pressemitteilung vom: 14.11.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Kinderrechte stehen seit Bestehen der Kinderkommission im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Grundlage hierfür ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), das am 20. November 1989 in der Vollversammlung der Vereinten ...
[Deutscher Bundestag - 14.11.2011] Kinderkommission veröffentlicht Stellungnahme zum Themenkomplex "Kinderrechte"
Kinderrechte stehen seit Bestehen der Kinderkommission im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Grundlage hierfür ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), das am 20. November 1989 in der Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet worden ist.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in sechs Sitzungen mit dem Themenkomplex "Kinderrechte" befasst und zu verschiedenen Detailthemen Expertengespräche, darunter auch eine öffentliche Anhörung, durchgeführt.
Die vorgelegte Stellungnahme fasst die gewonnenen Erkenntnisse und Forderungen der Kinderkommission zu den Themen: Adoptionsrecht, Rechte der Kinder von Sinti und Roma, zu Kinderarbeit, Einsatz von Kindersoldaten sowie zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz prägnant zusammen. Die Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/17-12_Stellungnahme_Kinderrechte.pdf.
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11011 Berlin
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Fax: +49 (0)30 227-36878 oder 227 36979
E-Mail: mail@bundestag.de
Kinderrechte stehen seit Bestehen der Kinderkommission im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Grundlage hierfür ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), das am 20. November 1989 in der Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet worden ist.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in sechs Sitzungen mit dem Themenkomplex "Kinderrechte" befasst und zu verschiedenen Detailthemen Expertengespräche, darunter auch eine öffentliche Anhörung, durchgeführt.
Die vorgelegte Stellungnahme fasst die gewonnenen Erkenntnisse und Forderungen der Kinderkommission zu den Themen: Adoptionsrecht, Rechte der Kinder von Sinti und Roma, zu Kinderarbeit, Einsatz von Kindersoldaten sowie zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz prägnant zusammen. Die Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/17-12_Stellungnahme_Kinderrechte.pdf.
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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