Hohe Abmahngefahr für Onlinehändler bei Verwendung der alten Widerrufsbelehrung!

Hohe Abmahngefahr für Onlinehändler bei Verwendung der  alten Widerrufsbelehrung!
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Online Händler aufgepasst! Seit dem 5.11. muss zwingend die neue Widerrufsbelehrung verwendet werden. Viele Händler haben die Umstellung verpasst und sind akut abmahngefährdet.
Protected Shops (www.protectedshops.de) sichert Internethändler hier ab. Dies zahlt sich aus und verringert das Risiko teure Abmahnungen auf die Widerrufsbelehrung zu erhalten. ... weiter lesen Quelle
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80336 München
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