15.11.2011 10:18 Uhr in Handel & Dienstleistungen von Protected Shops GmbH
Hohe Abmahngefahr für Onlinehändler bei Verwendung der alten Widerrufsbelehrung!
75x75 Pixel - Dateigröße: 1,98 Kb
Online Händler aufgepasst! Seit dem 5.11. muss zwingend die neue Widerrufsbelehrung verwendet werden. Viele Händler haben die Umstellung verpasst und sind akut abmahngefährdet.
Protected Shops (www.protectedshops.de) sichert Internethändler hier ab. Dies zahlt sich aus und verringert das Risiko teure Abmahnungen auf die Widerrufsbelehrung zu erhalten. ... weiter lesen Quelle
Protected Shops (www.protectedshops.de) sichert Internethändler hier ab. Dies zahlt sich aus und verringert das Risiko teure Abmahnungen auf die Widerrufsbelehrung zu erhalten. ... weiter lesen Quelle
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Philip Heilberger
Protected Shops GmbH
Kobellstrasse 15
80336 München
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/29754Protected Shops GmbH
Kobellstrasse 15
80336 München
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/protected-shops-gmbh-pressefach.html
Die Pressemeldung "Hohe Abmahngefahr für Onlinehändler bei Verwendung der alten Widerrufsbelehrung!" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Hohe Abmahngefahr für Onlinehändler bei Verwendung der alten Widerrufsbelehrung!" ist Protected Shops GmbH, vertreten durch Philip Heilberger.