Kultusministerin Dorothea Henzler: Neue Verordnung erhöht Sicherheit von Kindern
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Kultusministerium, 15.11.2011
Pressemitteilung vom: 15.11.2011 von der Firma Hessisches Kultusministerium aus Wiesbaden
Kurzfassung: Wenn Grundschul-Kinder aus unbekannten Gründen nicht in der Schule erscheinen, sollen Eltern unmittelbar nach Unterrichtsbeginn davon in Kenntnis gesetzt werden. Das sieht die geänderte "Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses" vor. ...
[Hessisches Kultusministerium - 15.11.2011] Kultusministerin Dorothea Henzler: Neue Verordnung erhöht Sicherheit von Kindern
Wenn Grundschul-Kinder aus unbekannten Gründen nicht in der Schule erscheinen, sollen Eltern unmittelbar nach Unterrichtsbeginn davon in Kenntnis gesetzt werden. Das sieht die geänderte "Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses" vor.
"Mit der Verordnung wollen wir sicherstellen, dass Kinder nicht stundenlang verschwunden sind, ohne von den Eltern oder der Schule vermisst zu werden", sagte Kultusministerin Dorothea Henzler. Nachdem in den letzten Jahren in Deutschland Kinder wiederholt auf dem Schulweg Opfer von Verbrechen geworden sind, "ist dies eine wichtige Maßnahme zum Schutz unserer Kinder", so Henzler.
Es müsse verhindert werden, dass im Falle eines Verbrechens der Polizei wichtige Zeit zur möglichen Rettung eines Kindes verloren geht, weil die Eltern fälschlicherweise davon ausgehen müssen, dass ihr Kind in der Schule ist.
Die meisten Schulen seien auch in der Vergangenheit umgehend aktiv geworden, wenn Kinder aus nicht bekannten Gründen dem Unterricht fern geblieben sind, stellte die Ministerin klar. Vor der Neuregelung hätten sie aber auch vermuten können, dass Kinder erkrankt sind und die Eltern eine Entschuldigung nachreichen. Diese mögliche Informationslücke zwischen Elternhaus und Grundschule werde nun im Interesse der Sicherheit der Kinder geschlossen.
Pressestelle: Hessisches Kultusministerium
Pressesprecher: Horst-Günter Herold, Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 368-2006, Fax: (0611) 368 2096
E-Mail: pressestelle@hkm.hessen.de
Wenn Grundschul-Kinder aus unbekannten Gründen nicht in der Schule erscheinen, sollen Eltern unmittelbar nach Unterrichtsbeginn davon in Kenntnis gesetzt werden. Das sieht die geänderte "Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses" vor.
"Mit der Verordnung wollen wir sicherstellen, dass Kinder nicht stundenlang verschwunden sind, ohne von den Eltern oder der Schule vermisst zu werden", sagte Kultusministerin Dorothea Henzler. Nachdem in den letzten Jahren in Deutschland Kinder wiederholt auf dem Schulweg Opfer von Verbrechen geworden sind, "ist dies eine wichtige Maßnahme zum Schutz unserer Kinder", so Henzler.
Es müsse verhindert werden, dass im Falle eines Verbrechens der Polizei wichtige Zeit zur möglichen Rettung eines Kindes verloren geht, weil die Eltern fälschlicherweise davon ausgehen müssen, dass ihr Kind in der Schule ist.
Die meisten Schulen seien auch in der Vergangenheit umgehend aktiv geworden, wenn Kinder aus nicht bekannten Gründen dem Unterricht fern geblieben sind, stellte die Ministerin klar. Vor der Neuregelung hätten sie aber auch vermuten können, dass Kinder erkrankt sind und die Eltern eine Entschuldigung nachreichen. Diese mögliche Informationslücke zwischen Elternhaus und Grundschule werde nun im Interesse der Sicherheit der Kinder geschlossen.
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