Bundesverfassungsschutzgesetz anwenden, nicht neu schreiben
- Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 15.11.2011
Pressemitteilung vom: 15.11.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: "Die Forderung nach einer Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes zeugt von der Hilflosigkeit der Politik. Die gesetzlichen Vorschriften sind ausreichend. Die an der Diskussion Beteiligten sollten sich auf die alte Kulturtechnik des Lesens ...
[Die Linke. im Bundestag - 15.11.2011] Bundesverfassungsschutzgesetz anwenden, nicht neu schreiben
"Die Forderung nach einer Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes zeugt von der Hilflosigkeit der Politik. Die gesetzlichen Vorschriften sind ausreichend. Die an der Diskussion Beteiligten sollten sich auf die alte Kulturtechnik des Lesens besinnen und einen genauen Blick in das Gesetz werfen. Es geht jetzt um die richtige Anwendung der Gesetze, nicht um deren aktionistische Reform. Hieran mangelt es", erklärt Wolfgang Neskovic, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und Bundesrichter a.D., anlässlich der Diskussion über die Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Neskovic weiter:
"Das Bundesverfassungsschutzgesetz sieht die allseits gewünschte Verzahnung in jeder Hinsicht vor, und zwar sowohl seitens der Landesschutzbehörden in Richtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz als auch in entgegengesetzte Richtung. Es gibt in extremen Fällen sogar ein Weisungsrecht des Bundes. Diese Regelungen sind ausreichend.
Der Blick muss deshalb zu den Gesetzesanwendern gehen. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf. Die Sicherheitsbehörden haben die bestehenden Gesetze in vollem Umfang bislang nur auf den Bereich des islamistischen Terrorismus und des Linksextremismus angewendet. Genau diese Vorschriften sind auch für den Bereich des Rechtsextremismus gültig. Sie werden jedoch nicht mit der gleichen Konsequenz angewandt, weil es einer traditionellen Unkultur in Deutschland entspricht, den Feind links zu verorten. Dazu gehört zum Beispiel auch die voreilige Behauptung, die Berliner Brandanschläge auf Autos seien linksterroristische Gewaltakte gewesen.
Wenn die Sicherheitsbehörden sich in die Verhaltens- und Denkstrukturen rechtsextremer Gewalttäter ausreichend hineingedacht hätten, hätten sie schon frühzeitiger erkennen können und müssen, dass allen Straftaten neben der Tatwaffe auch die ausländische Herkunft der Opfer gemeinsam gewesen ist. Rechtsextreme denken nicht in Klassen, sondern in Rassen."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
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"Die Forderung nach einer Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes zeugt von der Hilflosigkeit der Politik. Die gesetzlichen Vorschriften sind ausreichend. Die an der Diskussion Beteiligten sollten sich auf die alte Kulturtechnik des Lesens besinnen und einen genauen Blick in das Gesetz werfen. Es geht jetzt um die richtige Anwendung der Gesetze, nicht um deren aktionistische Reform. Hieran mangelt es", erklärt Wolfgang Neskovic, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und Bundesrichter a.D., anlässlich der Diskussion über die Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Neskovic weiter:
"Das Bundesverfassungsschutzgesetz sieht die allseits gewünschte Verzahnung in jeder Hinsicht vor, und zwar sowohl seitens der Landesschutzbehörden in Richtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz als auch in entgegengesetzte Richtung. Es gibt in extremen Fällen sogar ein Weisungsrecht des Bundes. Diese Regelungen sind ausreichend.
Der Blick muss deshalb zu den Gesetzesanwendern gehen. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf. Die Sicherheitsbehörden haben die bestehenden Gesetze in vollem Umfang bislang nur auf den Bereich des islamistischen Terrorismus und des Linksextremismus angewendet. Genau diese Vorschriften sind auch für den Bereich des Rechtsextremismus gültig. Sie werden jedoch nicht mit der gleichen Konsequenz angewandt, weil es einer traditionellen Unkultur in Deutschland entspricht, den Feind links zu verorten. Dazu gehört zum Beispiel auch die voreilige Behauptung, die Berliner Brandanschläge auf Autos seien linksterroristische Gewaltakte gewesen.
Wenn die Sicherheitsbehörden sich in die Verhaltens- und Denkstrukturen rechtsextremer Gewalttäter ausreichend hineingedacht hätten, hätten sie schon frühzeitiger erkennen können und müssen, dass allen Straftaten neben der Tatwaffe auch die ausländische Herkunft der Opfer gemeinsam gewesen ist. Rechtsextreme denken nicht in Klassen, sondern in Rassen."
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Über Die Linke. im Bundestag:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.
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