Burgbacher: Änderungen des Beherbergungsstatistik- und des Handelsstatistikgesetzes entlasten Mittelstand
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 16.11.2011
Pressemitteilung vom: 16.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin
Kurzfassung: Am 1. Januar 2012 werden Änderungen des Beherbergungsstatistik- und des Handelsstatistikgesetzes in Kraft treten. Der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus und Mittelstand und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 16.11.2011] Burgbacher: Änderungen des Beherbergungsstatistik- und des Handelsstatistikgesetzes entlasten Mittelstand
Am 1. Januar 2012 werden Änderungen des Beherbergungsstatistik- und des Handelsstatistikgesetzes in Kraft treten.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus und Mittelstand und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher: "Bei der Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes halten wir uns strikt an die Vorgaben des EU-Rechts. Die zusätzlichen Anforderungen von Seiten der EU werden durch die Anhebung der Meldeschwelle mehr als kompensiert. Im Bereich der Handelsstatistik kommen wir durch die Verwendung von Verwaltungsdaten zu einer beträchtlichen Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen. Insgesamt werden durch das Gesetz Bürokratiekosten für die Wirtschaft in Höhe von 1,8 Mio. Euro abgebaut. Die Entbürokratisierung auf diesem Feld setzen wir fort."
Mit den Änderungen im Bereich der Beherbergungsstatistik wird eine neue EU-Verordnung umgesetzt. Die wichtigste Änderung betrifft die Aufnahme eines neuen Merkmals "Zimmerauslastung" für Hotelbetriebe mit 25 und mehr Gästezimmern. Gleichzeitig entlastet das Gesetz kleinere Betriebe, indem es die Auskunftspflicht auf Betriebe mit 10 und mehr Betten anhebt. Bisher lag die Schwelle bei 9 Betten.
Im Bereich Handelsstatistik werden kleine und mittelgroße Unternehmen von Berichtspflichten entlastet. Durch die Nutzung von Daten aus Verwaltungsregistern kann die Anzahl der befragten Unternehmen um etwa die Hälfte reduziert werden, ohne die Datenqualität zu beeinträchtigen. Deshalb werden die Grenzen für die statistische Berichtspflicht im Kfz-Handel auf 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 Beschäftigte und im Großhandel auf 20 Mio. Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 Beschäftigte angehoben.
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Am 1. Januar 2012 werden Änderungen des Beherbergungsstatistik- und des Handelsstatistikgesetzes in Kraft treten.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus und Mittelstand und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher: "Bei der Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes halten wir uns strikt an die Vorgaben des EU-Rechts. Die zusätzlichen Anforderungen von Seiten der EU werden durch die Anhebung der Meldeschwelle mehr als kompensiert. Im Bereich der Handelsstatistik kommen wir durch die Verwendung von Verwaltungsdaten zu einer beträchtlichen Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen. Insgesamt werden durch das Gesetz Bürokratiekosten für die Wirtschaft in Höhe von 1,8 Mio. Euro abgebaut. Die Entbürokratisierung auf diesem Feld setzen wir fort."
Mit den Änderungen im Bereich der Beherbergungsstatistik wird eine neue EU-Verordnung umgesetzt. Die wichtigste Änderung betrifft die Aufnahme eines neuen Merkmals "Zimmerauslastung" für Hotelbetriebe mit 25 und mehr Gästezimmern. Gleichzeitig entlastet das Gesetz kleinere Betriebe, indem es die Auskunftspflicht auf Betriebe mit 10 und mehr Betten anhebt. Bisher lag die Schwelle bei 9 Betten.
Im Bereich Handelsstatistik werden kleine und mittelgroße Unternehmen von Berichtspflichten entlastet. Durch die Nutzung von Daten aus Verwaltungsregistern kann die Anzahl der befragten Unternehmen um etwa die Hälfte reduziert werden, ohne die Datenqualität zu beeinträchtigen. Deshalb werden die Grenzen für die statistische Berichtspflicht im Kfz-Handel auf 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 Beschäftigte und im Großhandel auf 20 Mio. Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 Beschäftigte angehoben.
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Über Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI):
Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Firmenkontakt:
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