Burgbacher: Änderungen des Beherbergungsstatistik- und des Handelsstatistikgesetzes entlasten Mittelstand

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 16.11.2011
Pressemitteilung vom: 16.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Am 1. Januar 2012 werden Änderungen des Beherbergungsstatistik- und des Handelsstatistikgesetzes in Kraft treten. Der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus und Mittelstand und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 16.11.2011] Burgbacher: Änderungen des Beherbergungsstatistik- und des Handelsstatistikgesetzes entlasten Mittelstand


Am 1. Januar 2012 werden Änderungen des Beherbergungsstatistik- und des Handelsstatistikgesetzes in Kraft treten.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus und Mittelstand und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher: "Bei der Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes halten wir uns strikt an die Vorgaben des EU-Rechts. Die zusätzlichen Anforderungen von Seiten der EU werden durch die Anhebung der Meldeschwelle mehr als kompensiert. Im Bereich der Handelsstatistik kommen wir durch die Verwendung von Verwaltungsdaten zu einer beträchtlichen Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen. Insgesamt werden durch das Gesetz Bürokratiekosten für die Wirtschaft in Höhe von 1,8 Mio. Euro abgebaut. Die Entbürokratisierung auf diesem Feld setzen wir fort."

Mit den Änderungen im Bereich der Beherbergungsstatistik wird eine neue EU-Verordnung umgesetzt. Die wichtigste Änderung betrifft die Aufnahme eines neuen Merkmals "Zimmerauslastung" für Hotelbetriebe mit 25 und mehr Gästezimmern. Gleichzeitig entlastet das Gesetz kleinere Betriebe, indem es die Auskunftspflicht auf Betriebe mit 10 und mehr Betten anhebt. Bisher lag die Schwelle bei 9 Betten.

Im Bereich Handelsstatistik werden kleine und mittelgroße Unternehmen von Berichtspflichten entlastet. Durch die Nutzung von Daten aus Verwaltungsregistern kann die Anzahl der befragten Unternehmen um etwa die Hälfte reduziert werden, ohne die Datenqualität zu beeinträchtigen. Deshalb werden die Grenzen für die statistische Berichtspflicht im Kfz-Handel auf 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 Beschäftigte und im Großhandel auf 20 Mio. Euro Jahresumsatz oder mindestens 100 Beschäftigte angehoben.


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