Stabile Rente schafft Ausgleich zwischen Jung und Alt

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 16.11.2011
Pressemitteilung vom: 16.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Berlin

Kurzfassung: Das Bundeskabinett hat die Beitragssatzverordnung 2012 und den Rentenversicherungsbericht 2011 beschlossen. Das Bundeskabinett hat heute die Beitragssatzverordnung 2012 und den Rentenversicherungsbericht 2011 beschlossen: Die ...

[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 16.11.2011] Stabile Rente schafft Ausgleich zwischen Jung und Alt


Das Bundeskabinett hat die Beitragssatzverordnung 2012 und den Rentenversicherungsbericht 2011 beschlossen.

Das Bundeskabinett hat heute die Beitragssatzverordnung 2012 und den Rentenversicherungsbericht 2011 beschlossen: Die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung beträgt zum Ende des Jahres 2011 voraussichtlich fast 1,4 Monatsausgaben. Das sind fast 0,3 Monatsausgaben mehr als Ende 2010. Der Rentenbeitragssatz sinkt zum 1. Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent, das bedeutet jeweils 1,3 Milliarden Euro Entlastung für Beschäftigte und Arbeitgeber allein im nächsten Jahr. Zudem stehen die Zeichen für eine merkliche Rentensteigerung 2012 gut.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen:
"Die Rentenversicherung ist demografie- und zukunftsfest, die Rentenfinanzen sind stabil. Das verdanken wir umsichtigen Reformen, die weder Alt noch Jung überfordern. Und es ist ein Ausweis dafür, wie gut Wirtschaft und Arbeitsmarkt durch die Krise gekommen sind. Deswegen freut mich, dass wir nun mit der Beitragssatzsenkung im kommenden Jahr nicht nur die arbeitende Generation entlasten können, sondern zugleich die Rentnerinnen und Rentner von der guten Entwicklung profitieren. Solide Finanzen und Generationengerechtigkeit machen die Rente stark und schaffen Sicherheit im Alter."

Rentenbeitragssatz 2012

Die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Aufgabe, unterjährige Liquiditätsschwankungen aufzufangen und die Entwicklung des Beitragssatzes zu stabilisieren. Erst vor zwei Jahren hat sich gezeigt, wie gut die Rücklage diese Aufgabe erfüllt: Während der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 blieb der Beitragssatz stabil bei 19,9 Prozent.

Die Nachhaltigkeitsrücklage bewegt sich in einem gesetzlich festgelegten Korridor zwischen 0,2 und 1,5 Monatsausgaben der Rentenversicherung. In guten Zeiten kann die Rentenversicherung dadurch Rücklagen aufbauen, mit denen bei nicht so guter Entwicklung der Beitragssatz stabil gehalten werden kann.

Übersteigt allerdings die Reserve voraussichtlich die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben, wird der Beitragsatz gesenkt. So ist es 2012: Die Rücklage würde bei unverändertem Beitragssatz Ende 2012 die Obergrenze überschreiten. Der Beitragssatz sinkt daher zum 1. Januar 2012 von derzeit 19,9 auf 19,6 Prozent.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung allein 2012 um rund 1,3 Milliarden Euro entlastet. In diesem Umfang steigt deren verfügbares Einkommen. Das hat positive Auswirkungen auf die Konsumnachfrage. Die Arbeitskosten der Wirtschaft fallen ebenfalls um rund 1,3 Milliarden Euro geringer aus.

Rentenversicherungsbericht 2011

Die Bundesregierung legt dem Bundestag und dem Bundesrat einmal im Jahr einen Bericht über die Finanzlage der Rentenversicherung und ihre Entwicklung in den künftigen 15 Jahren vor. Der Rentenversicherungsbericht 2011 spiegelt die gute wirtschaftliche Entwicklung in diesem Jahr und ihre Auswirkungen auf die Rentenfinanzen wider: Beschäftigung und Löhne sind gestiegen, die Arbeitslosigkeit ist weiter gesunken.

Nach den gesetzlichen Vorschriften darf der Beitragssatz im 15-jährigen Vorausberechnungszeitraum des jeweils aktuellen Rentenversicherungsberichts bis zum Jahr 2020 nicht höher als 20 und danach nicht höher als 22 Prozent sein. Das Sicherungsniveau vor Steuern – das ist die Größe, die das Leistungsniveau der Rentenversicherung bezeichnet – muss im selben Zeitraum bis zum Jahr 2020 mindestens 46 und danach mindestens 43 Prozent betragen. Diese Beitragssatzobergrenzen und Mindestsicherungsniveaus gewährleisten, dass die älteren Generationen auf eine angemessene Absicherung im Alter vertrauen können, ohne dass die jüngeren Generationen überfordert werden. Nach den Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts werden die Beitragssatz- und Niveausicherungsgrenzen eingehalten.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die zentrale Säule der Alterssicherung. Der Rückgang des Sicherungsniveaus macht es jedoch für jeden einzelnen erforderlich, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, um den Lebensstandard des Erwerbslebens auch im Alter halten zu können. Die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die angebotenen staatlichen Fördermöglichkeiten können und sollen hierzu genutzt werden.


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