Tarifautonomie gestärkt - Soziale Marktwirtschaft bewährt sich

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 16.11.2011
Pressemitteilung vom: 16.11.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Arbeitsmarkt bleibt mit Lohnuntergrenze flexibel Der Bundesparteitag der CDU hat sich für die Einführung allgemeiner verbindlicher Lohnuntergrenzen ausgesprochen. Hierzu erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ...

[CDU/CSU-Fraktion - 16.11.2011] Tarifautonomie gestärkt - Soziale Marktwirtschaft bewährt sich


Arbeitsmarkt bleibt mit Lohnuntergrenze flexibel

Der Bundesparteitag der CDU hat sich für die Einführung allgemeiner verbindlicher Lohnuntergrenzen ausgesprochen. Hierzu erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs, und der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer:

"Eines der wesentlichen Erfolgsrezepte für den massiven Rückgang der Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren und für die schnelle wirtschaftliche Erholung Deutschlands nach der Krise 2008/2009 war der flexible Arbeitsmarkt. Diese Flexibilität muss auch weiterhin erhalten bleiben, gerade angesichts zunehmend unklarer Konjunkturaussichten. Staatlich vorgegebene Beschränkungen auf dem Arbeitsmarkt bleiben kontraproduktiv und gefährden im Ergebnis Arbeitsplätze. Das gilt gerade für solche Arbeitnehmer, die beispielsweise aufgrund geringer Qualifikationen ohnehin schon Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben.

Die CDU hat vor diesem Hintergrund auf ihrem Bundesparteitag in Leipzig einen Beschluss zu allgemein verbindlichen Lohnuntergrenzen gefasst, der sich an 3 Grundsätzen orientiert:

1. Verbindliche Lohnuntergrenzen werden durch die Tarifpartner ausgehandelt und nicht durch die Politik vorgegeben. Einen politisch festgelegten Einheits-Mindestlohn wird es mit der CDU nicht geben.
2. Es wird auch in Zukunft keinen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland geben. Lohnuntergrenzen können weiterhin nach Branchen und Regionen differenziert werden.
3. Bei der Festlegung von Lohnuntergrenzen erfolgt keine Orientierung an einer einzigen Branche.

Mit diesem Beschluss hält die CDU an ihrer Grundüberzeugung fest, dass es keine staatlichen Eingriffe in die Lohnfindung geben darf. Dies würde die Tarifautonomie gefährden und unser bewährtes und verfassungsrechtlich gestütztes System der Lohnfindung konterkarieren. Eine Schwächung der Tarifautonomie liegt weder im Interesse der Politik noch der Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter. Diesen Anforderungen wird der Beschluss von Leipzig gerecht. Nun sind die Tarifpartner aufgefordert, diesen Beschluss gemeinsam mit Leben zu füllen."


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