Petitionsausschuss ändert Verfahrensgrundsätze
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 16.11.2011
Pressemitteilung vom: 16.11.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Der Petitionsausschuss hat die Änderungen seiner Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) beschlossen. So wurde die Mitzeichnungsfrist zum Erreichen des Quorums als Option für ...
[Deutscher Bundestag - 16.11.2011] Petitionsausschuss ändert Verfahrensgrundsätze
Der Petitionsausschuss hat die Änderungen seiner Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) beschlossen.
So wurde die Mitzeichnungsfrist zum Erreichen des Quorums als Option für eine öffentliche Beratung von 50.000 Unterstützern um eine Woche auf nunmehr vier Wochen verlängert. Die Frist für das Schreiben von Beiträgen in dem jeweiligen Diskussionsforum wurde dem angeglichen und umfasst jetzt ebenfalls vier Wochen. Damit trägt der Ausschuss auch den Wünschen vieler Petenten und Diskussionsteilnehmer Rechnung.
Bisher sind die Fristen noch zweigeteilt, was immer wieder in der Öffentlichkeit zu Verwirrungen führte. In der alten Regelung hat sich der Petitionsausschuss im Jahre 2005 verpflichtet Petitionen, die bei Einreichung bzw. innerhalb von drei Wochen ab Einreichung von mehr als 50.000 Menschen unterstützt werden, grundsätzlich in einer öffentlichen Sitzung mit dem Petenten zu erörtern. Insgesamt konnte dennoch sechs Wochen mitgezeichnet und diskutiert werden.
I. Umstellung der Frist zum 1. Januar 2012
Die neue Frist gilt ab 1. Januar 2012. Danach können alle im Internet veröffentlichten Petitionen vier Wochen mitgezeichnet und diskutiert werden. Aus technischen Gründen werden daher vor der Umstellung auf die neue Vier-Wochen Frist, ab dem 1. Dezember keine neuen Petitionen mehr im Internet veröffentlicht. Alle Petenten können dennoch wie gewohnt ihre Petitionen an den Ausschuss senden. Die Petitionen, die im Dezember eingehen und für die Veröffentlichung vorgesehen sind, werden dann im Januar 2012 ins Internet zur Mitzeichnung und zur Diskussion gestellt. Es gehen also keine Petitionen verloren, lediglich der Zeitpunkt der Veröffentlichung wird in den Januar verschoben.
II. Pseudonymisierte Mitzeichnung ab Mitte 2012
Ferner wurde bereits jetzt beschlossen, ab Mitte nächsten Jahres, wenn die neue verbesserte Internetplattform online gehen wird, auch die Möglichkeit zu eröffnen, die elektronischen Mitzeichnungen auf dieser Plattform in pseudo-nymisierter Form abgeben zu können. Dabei wird es sich jedoch im Gegensatz zum Diskussionsforum nicht um frei wählbare Pseudonyme handeln, sondern um eine vom System vorgegebene standardisierte Form.
Mit den jetzt beschlossen Verfahrensgrundsätzen erhöht der Petitionsausschuss die Transparenz und macht die Petitionsplattform noch bürgerfreundlicher. Ziel des Petitionsausschusses ist es, möglichst viele substantielle Anliegen von öffentlichem Interesse zur Diskussion zu stellen.
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Der Petitionsausschuss hat die Änderungen seiner Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) beschlossen.
So wurde die Mitzeichnungsfrist zum Erreichen des Quorums als Option für eine öffentliche Beratung von 50.000 Unterstützern um eine Woche auf nunmehr vier Wochen verlängert. Die Frist für das Schreiben von Beiträgen in dem jeweiligen Diskussionsforum wurde dem angeglichen und umfasst jetzt ebenfalls vier Wochen. Damit trägt der Ausschuss auch den Wünschen vieler Petenten und Diskussionsteilnehmer Rechnung.
Bisher sind die Fristen noch zweigeteilt, was immer wieder in der Öffentlichkeit zu Verwirrungen führte. In der alten Regelung hat sich der Petitionsausschuss im Jahre 2005 verpflichtet Petitionen, die bei Einreichung bzw. innerhalb von drei Wochen ab Einreichung von mehr als 50.000 Menschen unterstützt werden, grundsätzlich in einer öffentlichen Sitzung mit dem Petenten zu erörtern. Insgesamt konnte dennoch sechs Wochen mitgezeichnet und diskutiert werden.
I. Umstellung der Frist zum 1. Januar 2012
Die neue Frist gilt ab 1. Januar 2012. Danach können alle im Internet veröffentlichten Petitionen vier Wochen mitgezeichnet und diskutiert werden. Aus technischen Gründen werden daher vor der Umstellung auf die neue Vier-Wochen Frist, ab dem 1. Dezember keine neuen Petitionen mehr im Internet veröffentlicht. Alle Petenten können dennoch wie gewohnt ihre Petitionen an den Ausschuss senden. Die Petitionen, die im Dezember eingehen und für die Veröffentlichung vorgesehen sind, werden dann im Januar 2012 ins Internet zur Mitzeichnung und zur Diskussion gestellt. Es gehen also keine Petitionen verloren, lediglich der Zeitpunkt der Veröffentlichung wird in den Januar verschoben.
II. Pseudonymisierte Mitzeichnung ab Mitte 2012
Ferner wurde bereits jetzt beschlossen, ab Mitte nächsten Jahres, wenn die neue verbesserte Internetplattform online gehen wird, auch die Möglichkeit zu eröffnen, die elektronischen Mitzeichnungen auf dieser Plattform in pseudo-nymisierter Form abgeben zu können. Dabei wird es sich jedoch im Gegensatz zum Diskussionsforum nicht um frei wählbare Pseudonyme handeln, sondern um eine vom System vorgegebene standardisierte Form.
Mit den jetzt beschlossen Verfahrensgrundsätzen erhöht der Petitionsausschuss die Transparenz und macht die Petitionsplattform noch bürgerfreundlicher. Ziel des Petitionsausschusses ist es, möglichst viele substantielle Anliegen von öffentlichem Interesse zur Diskussion zu stellen.
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
Firmenkontakt:
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
Firmenkontakt:
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Die Pressemeldung "Petitionsausschuss ändert Verfahrensgrundsätze" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Petitionsausschuss ändert Verfahrensgrundsätze" ist Deutscher Bundestag.