Thorsten Schäfer-Gümbel und Tarek Al-Wazir: Staatsgerichtshof stoppt erneut schwarz-gelben Verfassungsbruch

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 16.11.2011
Pressemitteilung vom: 16.11.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Aufklärung von Bouffiers Polizeichef-Affäre geht weiter "Zum zweiten Mal in diesem Jahr hat der Hessische Staatsgerichtshof den schwarz-gelben Verfassungsbruch in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss gestoppt und damit die ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 16.11.2011] Thorsten Schäfer-Gümbel und Tarek Al-Wazir: Staatsgerichtshof stoppt erneut schwarz-gelben Verfassungsbruch


Aufklärung von Bouffiers Polizeichef-Affäre geht weiter

"Zum zweiten Mal in diesem Jahr hat der Hessische Staatsgerichtshof den schwarz-gelben Verfassungsbruch in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss gestoppt und damit die Minderheitenrechte der Opposition gestärkt." So bewerten die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thorsten Schäfer-Gümbel und Tarek Al-Wazir, das heutige Urteil des Staatsgerichtshofs zum Untersuchungsausschuss der Polizeichef-Affäre.

Die wichtigste Konsequenz dieses Urteils sei, dass die Beweisaufnahme weitergehen müsse und die Aufklärung der Polizeichef-Affäre fortgesetzt werde. "Wir wollen Licht in die Affäre bringen. Die Aufklärung im Hinblick auf die rechtswidrige Berufung des Präsidenten der Hessischen Bereitschaftspolizei durch seinen Parteifreund, den damaligen Innenminister Volker Bouffier, geht weiter" so Schäfer-Gümbel und Al-Wazir. "Der Versuch von CDU und FDP, die Beweisanträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrer Mehrheit auszuhebeln, ist gescheitert. Der Vorwurf der Vetternwirtschaft wird weiter aufgeklärt."

Der Ausschuss müsse jetzt das von SPD und GRÜNEN beantragte Rechtsgutachten in Auftrag geben und den Zeugen Ritter erneut vernehmen. "Wir erwarten von CDU und FDP, dass die Blockadestrategie endgültig aufgegeben wird. Das Minderheitenrecht darf nicht erneut eingeschränkt werden, um Ministerpräsident Bouffier und Innenminister Rhein zu schützen."

Im Hinblick auf die Vereidigung von Zeugen müsse zur Kenntnis genommen werden, dass der Staatsgerichtshof aufgrund geänderten Bundesrechts seine frühere Auffassung geändert habe.

"Das Urteil ist ein klarer juristischer Sieg der Opposition über die Koalition. Es ist zugleich, ebenso wie das aus dem April zum Steuerfahndungs-Ausschuss, ein Meilenstein für die Wahrung des parlamentarischen Untersuchungsrechts", so Schäfer-Gümbel und Al-Wazir.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

Über Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag:
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage

Firmenkontakt:
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

Die Pressemeldung "Thorsten Schäfer-Gümbel und Tarek Al-Wazir: Staatsgerichtshof stoppt erneut schwarz-gelben Verfassungsbruch" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Thorsten Schäfer-Gümbel und Tarek Al-Wazir: Staatsgerichtshof stoppt erneut schwarz-gelben Verfassungsbruch" ist Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag.