Klare Vorgabe für allgemeine Lohnuntergrenze - Tarifpartner in der Pflicht
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 16.11.2011
Pressemitteilung vom: 16.11.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: uLohndumping und ruinösen Lohnwettbewerb bekämpfen Der CDU-Bundesparteitag hat mit einem mit großer Mehrheit gefassten Beschluss die Weichen für die Einführung einer allgemeinen und verbindlichen Lohnuntergrenze unter gleichzeitiger Wahrung ...
[CDU/CSU-Fraktion - 16.11.2011] Klare Vorgabe für allgemeine Lohnuntergrenze - Tarifpartner in der Pflicht
uLohndumping und ruinösen Lohnwettbewerb bekämpfen
Der CDU-Bundesparteitag hat mit einem mit großer Mehrheit gefassten Beschluss die Weichen für die Einführung einer allgemeinen und verbindlichen Lohnuntergrenze unter gleichzeitiger Wahrung der Tarifautonomie gestellt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Der Beschluss des CDU-Bundesparteitags gibt eindeutige Vorgaben. Die Delegierten haben sich für eine allgemeine Lohnuntergrenze ausgesprochen. Als allgemeine Lohnuntergrenze hat diese überall dort zu gelten, wo tarifvertragliche Regelungen nicht realisierbar sind.
Mit der deutlichen Entscheidung des Parteitages für eine allgemeine Lohnuntergrenze und damit gegen nach von Branche zu Branche gesondert zu vereinbarende – weil nicht allgemeine - unterste Löhne sind vereinzelt vorgetragene Bedenken von Wirtschaftswissenschaftlern haltlos, es könnte zu einem Flickenteppich von Mindestlöhnen kommen.
Die Ermittlung der künftigen allgemeinen Lohnuntergrenze obliegt den Tarifpartnern. Sie können dabei frei von staatlicher Einflussnahme handeln. Auch bleibt es ihnen überlassen, unter sachlichen Gesichtspunkten für sinnvoll erachtete Differenzierungen zu vereinbaren. Dieses ist auch heute schon in Tarifverträgen Praxis - mit in der Regel guten Ergebnissen.
Lohndifferenzierungen nach oben sind ohnehin unbegrenzt möglich, da es sich um eine Lohnuntergrenze – und nicht um einen verbindlichen Einheitslohn - handelt. So bleibt es z. B. einem Arbeitgeber in einer Region mit besonders hohen Lebenshaltungskosten unbenommen, einen Beschäftigten besser zu bezahlen, als es anderswo der Fall ist.
Die bestehenden tariflichen Branchen-Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro und 13,00 Euro umfassen eine erhebliche Bandbreite der Arbeitswelt und sind damit eine geeignete Orientierung für die allgemeine Lohnuntergrenze. Gerade mit Hinweis auf den allgemeinen Charakter der angestrebten Lohnuntergrenze war von verschiedener Seite darauf hingewiesen worden, dass eine solche Orientierung einer Orientierung an nur einer Branche, etwa der Zeitarbeit, vorzuziehen sei.
Mit dem Beschluss des CDU-Bundesparteitages werden drei wesentliche Ziele erreicht:
•Wir bekämpfen wirksam Lohndumping und ruinösen Lohnwettbewerb.
•Wir stärken die Tarifautonomie.
•Wir verhindern eine staatliche oder von Staat beeinflusste Lohnfestsetzung, die die Lohnbalance stören könnte.
Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Rede ausdrücklich betont, dass niemand einen flächendeckenden gesetzlichen, einheitlichen, politisch festgelegten Mindestlohn will, dass vielmehr eine Lohnuntergrenze dort gewollt ist, wo es keine Tarifverträge gibt. Wir freuen uns über diesen entschiedenen Rückenwind für die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."
Hintergrund:
Beschluss des CDU-Bundesparteitages (Auszug): "…Die CDU Deutschlands hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn. …"
Rede der Bundeskanzlerin (Auszug):" …Niemand von uns will einen flächendeckenden gesetzlichen, einheitlichen, politisch festgelegten Mindestlohn. (Beifall) Wir sind überzeugt, dass die Tarifautonomie als Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft ein wesentlicher Bestandteil ist und gestärkt werden muss. (Beifall) Aber, liebe Freunde, zur Realität gehört auch, dass heute längst nicht mehr so viele Beschäftigungsverhältnisse von der Tarifautonomie erfasst sind, wie das früher der Fall war. Jetzt können wir doch nicht einfach sagen: Weil die Tarifautonomie richtig ist, kümmern wir uns um das Ergebnis überhaupt nicht mehr. – Deshalb sagen wir: Wir wollen dort eine Lohnuntergrenze, wo es keine Tarifverträge gibt. Wir wollen nicht, dass Menschen ohne jeden rechtlichen Schutz leben. Da wir aber wollen, dass die Tarifautonomie gestärkt wird, orientieren wir uns an dem, was Branchentarifverträge, die allgemeinverbindlich erklärt wurden, aussagen und was heute gültig ist. Weil wir das nicht selber machen wollen, bitten wir die Tarifpartner genau dies vorzunehmen: jedem eine Richtung, eine Orientierung, damit man weiß, wo die Lohnuntergrenze ist, aber nicht politisch definiert, sondern von den Tarifpartnern auf der Grundlage bestehender Tarifverträge festgelegt."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
uLohndumping und ruinösen Lohnwettbewerb bekämpfen
Der CDU-Bundesparteitag hat mit einem mit großer Mehrheit gefassten Beschluss die Weichen für die Einführung einer allgemeinen und verbindlichen Lohnuntergrenze unter gleichzeitiger Wahrung der Tarifautonomie gestellt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Der Beschluss des CDU-Bundesparteitags gibt eindeutige Vorgaben. Die Delegierten haben sich für eine allgemeine Lohnuntergrenze ausgesprochen. Als allgemeine Lohnuntergrenze hat diese überall dort zu gelten, wo tarifvertragliche Regelungen nicht realisierbar sind.
Mit der deutlichen Entscheidung des Parteitages für eine allgemeine Lohnuntergrenze und damit gegen nach von Branche zu Branche gesondert zu vereinbarende – weil nicht allgemeine - unterste Löhne sind vereinzelt vorgetragene Bedenken von Wirtschaftswissenschaftlern haltlos, es könnte zu einem Flickenteppich von Mindestlöhnen kommen.
Die Ermittlung der künftigen allgemeinen Lohnuntergrenze obliegt den Tarifpartnern. Sie können dabei frei von staatlicher Einflussnahme handeln. Auch bleibt es ihnen überlassen, unter sachlichen Gesichtspunkten für sinnvoll erachtete Differenzierungen zu vereinbaren. Dieses ist auch heute schon in Tarifverträgen Praxis - mit in der Regel guten Ergebnissen.
Lohndifferenzierungen nach oben sind ohnehin unbegrenzt möglich, da es sich um eine Lohnuntergrenze – und nicht um einen verbindlichen Einheitslohn - handelt. So bleibt es z. B. einem Arbeitgeber in einer Region mit besonders hohen Lebenshaltungskosten unbenommen, einen Beschäftigten besser zu bezahlen, als es anderswo der Fall ist.
Die bestehenden tariflichen Branchen-Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro und 13,00 Euro umfassen eine erhebliche Bandbreite der Arbeitswelt und sind damit eine geeignete Orientierung für die allgemeine Lohnuntergrenze. Gerade mit Hinweis auf den allgemeinen Charakter der angestrebten Lohnuntergrenze war von verschiedener Seite darauf hingewiesen worden, dass eine solche Orientierung einer Orientierung an nur einer Branche, etwa der Zeitarbeit, vorzuziehen sei.
Mit dem Beschluss des CDU-Bundesparteitages werden drei wesentliche Ziele erreicht:
•Wir bekämpfen wirksam Lohndumping und ruinösen Lohnwettbewerb.
•Wir stärken die Tarifautonomie.
•Wir verhindern eine staatliche oder von Staat beeinflusste Lohnfestsetzung, die die Lohnbalance stören könnte.
Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Rede ausdrücklich betont, dass niemand einen flächendeckenden gesetzlichen, einheitlichen, politisch festgelegten Mindestlohn will, dass vielmehr eine Lohnuntergrenze dort gewollt ist, wo es keine Tarifverträge gibt. Wir freuen uns über diesen entschiedenen Rückenwind für die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."
Hintergrund:
Beschluss des CDU-Bundesparteitages (Auszug): "…Die CDU Deutschlands hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn. …"
Rede der Bundeskanzlerin (Auszug):" …Niemand von uns will einen flächendeckenden gesetzlichen, einheitlichen, politisch festgelegten Mindestlohn. (Beifall) Wir sind überzeugt, dass die Tarifautonomie als Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft ein wesentlicher Bestandteil ist und gestärkt werden muss. (Beifall) Aber, liebe Freunde, zur Realität gehört auch, dass heute längst nicht mehr so viele Beschäftigungsverhältnisse von der Tarifautonomie erfasst sind, wie das früher der Fall war. Jetzt können wir doch nicht einfach sagen: Weil die Tarifautonomie richtig ist, kümmern wir uns um das Ergebnis überhaupt nicht mehr. – Deshalb sagen wir: Wir wollen dort eine Lohnuntergrenze, wo es keine Tarifverträge gibt. Wir wollen nicht, dass Menschen ohne jeden rechtlichen Schutz leben. Da wir aber wollen, dass die Tarifautonomie gestärkt wird, orientieren wir uns an dem, was Branchentarifverträge, die allgemeinverbindlich erklärt wurden, aussagen und was heute gültig ist. Weil wir das nicht selber machen wollen, bitten wir die Tarifpartner genau dies vorzunehmen: jedem eine Richtung, eine Orientierung, damit man weiß, wo die Lohnuntergrenze ist, aber nicht politisch definiert, sondern von den Tarifpartnern auf der Grundlage bestehender Tarifverträge festgelegt."
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Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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