Spanisches Verfassungsgericht zu Gast beim Bundesverfassungsgericht

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 17.11.2011
Pressemitteilung vom: 17.11.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: Eine Delegation des spanischen Verfassungsgerichts unter Leitung seines Präsidenten Pascual Sala Sánchez hat in der Zeit vom 14. bis 16. November 2011 das Bundesverfassungsgericht besucht. In den Fachgesprächen zwischen den Gästen und den ...

[Bundesverfassungsgericht - 17.11.2011] Spanisches Verfassungsgericht zu Gast beim Bundesverfassungsgericht


Eine Delegation des spanischen Verfassungsgerichts unter Leitung seines Präsidenten Pascual Sala Sánchez hat in der Zeit vom 14. bis 16. November 2011 das Bundesverfassungsgericht besucht. In den Fachgesprächen zwischen den Gästen und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts wurden aktuelle wichtige Entscheidungen der beiden Gerichte erörtert. Darüber hinaus haben sich die Richter in den Arbeitssitzungen mit dem Thema "Verfassung und Europäische Integration" befasst und sich über das Verfassungsbeschwerdeverfahren ausgetauscht, wobei insbesondere die spanische Reform dieses Verfahrens thematisiert wurde.


Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Firmenkontakt:
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Die Pressemeldung "Spanisches Verfassungsgericht zu Gast beim Bundesverfassungsgericht" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Spanisches Verfassungsgericht zu Gast beim Bundesverfassungsgericht" ist Bundesverfassungsgericht.