Gorleben: Ministerium verweigert Akteneinsicht

  • Pressemitteilung der Firma Greenpeace, 17.11.2011
Pressemitteilung vom: 17.11.2011 von der Firma Greenpeace aus Hamburg

Kurzfassung: Greenpeace darf entscheidende Dokumente zu ungeklärten Strahlenwerten am Zwischenlager nicht auswerten Das niedersächsische Umweltministerium (NMU) unter Minister Hans-Heinrich Sander (FDP) verweigert Greenpeace die Einsicht in entscheidende ...

[Greenpeace - 17.11.2011] Gorleben: Ministerium verweigert Akteneinsicht


Greenpeace darf entscheidende Dokumente zu ungeklärten Strahlenwerten am Zwischenlager nicht auswerten

Das niedersächsische Umweltministerium (NMU) unter Minister Hans-Heinrich Sander (FDP) verweigert Greenpeace die Einsicht in entscheidende Akten zum Strahlenskandal um das Atommüll-Zwischenlager in Gorleben. Gegen die ablehnenden Bescheide der Atomaufsichtsbehörde legt die unabhängige Umweltschutzorganisation heute Widerspruch ein.

""Umweltminister Sander hat offenbar vor uns und der Öffentlichkeit etwas zu verbergen"", sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. ""Dieses Verhalten verstärkt unsere Zweifel an der Rechtmäßigkeit des kommenden Castortransports. Dieser Castor darf nicht nach Gorleben rollen.""

Das NMU lehnt vor allem die Einsicht in die vollständigen Messberichte der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und in den innerbehördlichen Schriftverkehr ab. Aufgrund der PTB-Messungen geht Umweltminister Sander davon aus, dass der Strahlengrenzwert am Zwischenlager Gorleben bis Jahresende nicht überschritten wird. So konnte das Ministerium die Einlagerung weiterer Castorbehälter aus der französischen Plutoniumfabrik La Hague in Gorleben genehmigen.

Umweltministerium sieht ""kein öffentliches Interesse"" an Akteneinsicht Auch die PTB hatte einen entsprechenden Antrag auf Akteneinsicht mit der Begründung abgelehnt, die Herausgabe der Messberichte an Greenpeace sei ihnen vom NMU schriftlich untersagt worden. Für das NMU sei ein ""öffentliches Interesse"" an der Akteneinsicht nicht erkennbar. Die PTB schreibt in ihrem Ablehnungsbescheid weiter, die von ihnen erstellten Messwerte seien ""geistiges Eigentum"" des Auftraggebers NMU. Der Auftraggeber habe das ""ausschließliche, unbeschränkte Nutzungsrecht"". ""Diese Begründung für die Heimlichtuerei ist dreist"", sagt Edler. ""Informationen zur allgemeinen Sicherheit dürfen kein geistiges Eigentum einer Behörde sein. Wenn an einer Atomanlage der radioaktive Grenzwert überschritten wird, ist das für die betroffene Bevölkerung von größtem Interesse.""

Greenpeace hat nach dem Umweltinformationsgesetz mehrere Anträge zur Akteneinsicht beim Umweltministerium (NMU) und dessen Auftragnehmer PTB gestellt. Neben den Messberichten der PTB bleibt ausgerechnet die Korrespondenz mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser- und Küstenschutz (NLWKN) unter Verschluss. Dieser hatte im Sommer vor einer Überschreitung des Strahlengrenzwertes in diesem Jahr gewarnt. Auch die Schriftwechsel des NMU mit dem Bundesumweltministerium, mit dem Büro des niedersächsischen Ministerpräsidenten David McAllister (CDU) und innerhalb der Dienststellen des NMU bleiben Greenpeace verwehrt.


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