Das Trinken von Alkohol ist ab Fahrplanwechsel in Münchner S-Bahnen verboten

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Bahn AG, 17.11.2011
Pressemitteilung vom: 17.11.2011 von der Firma Deutsche Bahn AG aus Berlin

Kurzfassung: Bahn will das Sicherheitsgefühl verbessern • Umsetzung "mit Augenmaß" • Uneinsichtigen droht Ausschluss von der Beförderung (München, 17. November 2011) Bereits seit Mitte 2009 gilt in Münchner U-Bahnen, Trams und Bussen ein ...

[Deutsche Bahn AG - 17.11.2011] Das Trinken von Alkohol ist ab Fahrplanwechsel in Münchner S-Bahnen verboten


Bahn will das Sicherheitsgefühl verbessern • Umsetzung "mit Augenmaß" • Uneinsichtigen droht Ausschluss von der Beförderung

(München, 17. November 2011) Bereits seit Mitte 2009 gilt in Münchner U-Bahnen, Trams und Bussen ein Alkoholkonsumverbot. Nach den positiven Erfahrungen der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) schließt sich zum kommenden Fahrplanwechsel am 11. Dezember die S-Bahn München dieser Regelung an. Das Trinken von Alkohol ist dann auch in allen S-Bahn-Fahrzeugen nicht mehr gestattet.

"Wir reagieren auf den mehrfach von Fahrgästen geäußerten Wunsch nach einem Alkoholkonsumverbot und möchten so das subjektive Sicherheitsempfinden in unseren Fahrzeugen verbessern", sagte Bernhard Weisser, Geschäftsleiter der S-Bahn München. "Wenn bisher Unentschlossene zukünftig häufiger und auch in den Nachtstunden mit der S-Bahn fahren, begrüßen wir das."

Das Verbot gilt für das Trinken von Alkohol während der Fahrt. Personen, die z.B. nach einer Feier alkoholisiert in die S-Bahn einsteigen, dürfen natürlich weiterhin mitfahren. Weisser: "Eine Verlagerung von Fahrten unter Alkoholeinfluss auf den Individualverkehr will niemand." Auch der Transport von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältern, z.B. nach dem Einkauf oder auf dem Weg zu einer Feier, ist selbstverständlich weiterhin gestattet.

Das Alkoholkonsumverbot gilt ausschließlich in den Zügen der S-Bahn München einschließlich der Linie A. Es beginnt beim Einsteigen in die Züge. In den Fern- und Regionalzügen der Deutschen Bahn ändert sich nichts.

Den rechtlichen Rahmen bieten die Beförderungsbestimmungen des MVV. Im Paragraphen 4 "Verhalten der Fahrgäste" ist ab dem Fahrplanwechsel das Konsumieren von alkoholischen Getränken auch in den Münchner S-Bahnen untersagt.

Die Bundespolizei unterstützt die Anpassung der Beförderungsbestimmungen nachdrücklich. Gleichzeitig betont der Leiter der Bundespolizeiinspektion München Jürgen Vanselow aber auch, dass das Verbot "mit Augenmaß" umgesetzt werden soll: "Wir setzen in erster Linie auf Aufklärung und die Einsicht und Akzeptanz seitens der Fahrgäste."

Um die Kontrolle des Alkoholkonsumverbotes kümmern sich Servicekräfte der S-Bahn München, Mitarbeiter von DB Sicherheit und gegebenenfalls Beamte der Bundespolizei gemeinsam. Sie werden Alkohol trinkende Fahrgäste zunächst auf das Verbot hinweisen. Wer sich uneinsichtig zeigt und weiterhin andere Fahrgäste stört, kann gemäß den MVV-Bestimmungen von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen – somit gelten dieselben Regeln wie in den Verkehrsmitteln der MVG.

Die S-Bahn München wird eine umfangreiche Informationskampagne durchführen, um über die Neuerung zu informieren. Mit Infozetteln, Aufklebern und durch persönliche Ansprache werden die Fahrgäste auf das Alkoholkonsumverbot hingewiesen. Ankündigungen im Internet und über Presse, Funk und Fernsehen unterstützen die Information der MVV-Kunden.


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