Kinderkommission zum Tag der Kinderrechte am 20. November 2011

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 18.11.2011
Pressemitteilung vom: 18.11.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Vor 22 Jahren verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 192 Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten und Somalias haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf ...

[Deutscher Bundestag - 18.11.2011] Kinderkommission zum Tag der Kinderrechte am 20. November 2011


Vor 22 Jahren verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 192 Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten und Somalias haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert.

Dennoch sieht die Lebenswirklichkeit von Millionen Kindern weltweit immer noch anders aus. So fehlen vielen Kindern grundlegende Dinge wie sauberes Wasser, Nahrung, medizinische Hilfe oder einfach ein Dach über dem Kopf.

Diese Probleme haben Kinder in Deutschland glücklicherweise nicht. Aber auch die Bundesrepublik kann aus Sicht der Kinderkommission einige Schritte tun, um Kinderrechte zu stärken. Dies gilt beispielsweise für die Beteiligungsrechte der Kinder, aber auch für das Recht der Kinder auf Schutz vor Vernachlässigung und Missbrauch.

Nicole Bracht-Bendt, Vorsitzende der Kinderkommission, erklärt daher: "Niemand darf wegschauen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Kinder und Jugendliche zu schützen, zu fördern und zu beteiligen. Sie müssen in der Gesellschaft ihren Platz haben. Es liegt an uns, dass Kinder Zukunft mitgestalten können."


Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de

Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

Firmenkontakt:
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de

Die Pressemeldung "Kinderkommission zum Tag der Kinderrechte am 20. November 2011" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Kinderkommission zum Tag der Kinderrechte am 20. November 2011" ist Deutscher Bundestag.