ADAC: Blitzer-Warner teurer als Knöllchen
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 18.11.2011
Pressemitteilung vom: 18.11.2011 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: Polizei darf Geräte sogar vernichten Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Dieses Verbot gilt nach Angaben des ADAC aber nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, ...
[ADAC - 18.11.2011] ADAC: Blitzer-Warner teurer als Knöllchen
Polizei darf Geräte sogar vernichten
Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Dieses Verbot gilt nach Angaben des ADAC aber nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. Sind solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürfen diese im Fahrzeug nicht benutzt werden. Auch wenn Verkäufer oder Hersteller ihren Kunden oft das Gegenteil mit auf den Weg geben: Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.
Auch wer sich während der Fahrt beispielsweise mit seinem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von Radargeräten auf der Strecke informiert, begeht diese Ordnungswidrigkeit. Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, kann er sichergestellt und auch vernichtet werden. Diese Vorgehensweise ist aber nicht ohne Weiteres auf Navigationsgeräte oder Mobiltelefone übertragbar: Da solche Geräte vorrangig eine andere Funktion erfüllen, bestehen erhebliche Zweifel, ob eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig wäre.
Doch es gibt auch legale Maßnahmen zur Warnung vor Messstellen. So sind Radiomeldungen nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers gegeben werden. Auch das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern ist grundsätzlich nicht verboten. Sollten andere Verkehrsteilnehmer aber behindert oder abgelenkt werden, kann die Polizei das Warnen untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft.
Weitere Information finden Sie unter http://www.presse.adac.de
Interviewpartner für TV/Hörfunk erreichen Sie unter 089/7676-2625 oder 089/7676-2078.
Katharina Bauer -2412
Polizei darf Geräte sogar vernichten
Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Dieses Verbot gilt nach Angaben des ADAC aber nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. Sind solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürfen diese im Fahrzeug nicht benutzt werden. Auch wenn Verkäufer oder Hersteller ihren Kunden oft das Gegenteil mit auf den Weg geben: Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.
Auch wer sich während der Fahrt beispielsweise mit seinem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von Radargeräten auf der Strecke informiert, begeht diese Ordnungswidrigkeit. Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, kann er sichergestellt und auch vernichtet werden. Diese Vorgehensweise ist aber nicht ohne Weiteres auf Navigationsgeräte oder Mobiltelefone übertragbar: Da solche Geräte vorrangig eine andere Funktion erfüllen, bestehen erhebliche Zweifel, ob eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig wäre.
Doch es gibt auch legale Maßnahmen zur Warnung vor Messstellen. So sind Radiomeldungen nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers gegeben werden. Auch das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern ist grundsätzlich nicht verboten. Sollten andere Verkehrsteilnehmer aber behindert oder abgelenkt werden, kann die Polizei das Warnen untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld von zehn Euro bestraft.
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Über ADAC:
1903 in Stuttgart gegründet, ist der ADAC kontinuierlich zum größten europäischen Automobil-Club herangewachsen. Über 14 Millionen Mitglieder sprechen für sich. Wir helfen, wir informieren und wir vertreten engagiert die Interessen der Autofahrer. Gleichzeitig mit den wachsenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, hat der ADAC immer darauf geachtet, die innere Struktur effizient zu gestalten und weiter zu entwicklen. Mit 14 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte Automobilclub der Welt, nach AAA, America Automobile Association, 30 Millionen Mitglieder
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