Beschluss des FDP-Präsidiums - Konsequent gegen Rechtsextremismus (21.11.2011)
- Pressemitteilung der Firma FDP, 21.11.2011
Pressemitteilung vom: 21.11.2011 von der Firma FDP aus Berlin
Kurzfassung: FDP-Sprecher WULF OEHME teilt mit: Berlin. Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung am 21. November 2011 beschlossen: Konsequent gegen Rechtsextremismus Ausgangslage Der Rechtsextremismus hat in Deutschland eine ...
[FDP - 21.11.2011] Beschluss des FDP-Präsidiums - Konsequent gegen Rechtsextremismus (21.11.2011)
FDP-Sprecher WULF OEHME teilt mit:
Berlin. Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung am
21. November 2011 beschlossen:
Konsequent gegen Rechtsextremismus
Ausgangslage
Der Rechtsextremismus hat in Deutschland eine neue Dimension erreicht.
Ein extrem gewaltbereites Netzwerk von Neonazis konnte dreizehn Jahre lang unbehelligt unter uns leben, zehn kaltblütige Morde verüben und brutale Banküberfälle begehen. Weitere Anschläge waren offenbar in Planung. Es steht zu befürchten, dass die laufenden Ermittlungen zusätzliche erschreckende Tatsachen zu Tage fördern werden.
Notwendigkeit einer Fehleranalyse
Die Enthüllungen der letzten Tage haben das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Verfassungsschutzämter, empfindlich beeinträchtigt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt. Vorschnelle Schuldzuweisungen sind zu diesem Zeitpunkt fehl am Platz, doch ist offenkundig, dass die staatlichen Institutionen, die für den Schutz der Bürger Verantwortung tragen, versagt haben. Hier brauchen wir eine klare Fehleranalyse.
Wir müssen gemeinsam kritisch prüfen, wie es dazu kommen konnte, dass eine den Sicherheitsbehörden bekannte Gruppe rechtsextremer Gewalttäter offensichtlich unbemerkt in den Untergrund gehen und dort über viele Jahre hinweg derart ungestört agieren konnte. Dabei muss das Augenmerk insbesondere auf die bestehenden Strukturen von Verfassungsschutzämtern und Polizeibehörden gerichtet werden. Auch die Praxis des Einsatzes von Vertrauenspersonen (V-Leute) gehört auf den Prüfstand. Hinweise, V-Leute könnten außer Kontrolle geraten, falsche Informationen geliefert oder gar in Aktivitäten der Zwickauer Gruppe verstrickt gewesen seien, bedürfen schonungsloser Aufklärung.
Die Aufklärung muss Vorrang haben vor Schnellschüssen jedweder Art. Diese gehen erfahrungsgemäß nur allzu oft an den wirklichen Problemen vorbei oder können gar als Vorwand genutzt werden, Aufklärung nicht voranzutreiben. Der aktuell stattfindende Überbietungswettbewerb mit immer neuen politischen Forderungen nutzt niemandem.
NPD-Verbotsverfahren
Aus Sicht der FDP ist die NPD eine verfassungsfeindliche Partei, die zur Bildung eines geistig-sozialen Milieus beiträgt, das schwerste Straftaten begünstigen kann und Nährboden für eine antidemokratische Gesinnung ist.
Abhängig von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen könnte die Frage eines NPD Verbotes neu zu prüfen sein. Ein NPD-Verbotsverfahren macht ungeachtet aller anderen in die Entscheidung einzubeziehenden Umstände gleichwohl nur dann Sinn, wenn es mit hinreichender Sicherheit auch zum Erfolg führen würde. Solange das Bundesverfassungsgericht im Einsatz von V-Leuten in der NPD ein maßgebliches Problem für ein Parteiverbot sieht, ist mit einem erfolgreichen Verfahrensausgang nicht zu rechnen. An einem erneuten Scheitern aber kann es kein Interesse geben.
Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes
Ohnehin kann der Kampf gegen den Rechtsextremismus nicht nur durch ein Parteiverbot und den Einsatz staatlicher Sicherheitsbehörden gewonnen werden. Neben der Fortsetzung des Weges, verfassungsfeindliche Vereine zu verbieten, bedarf es einer Stärkung unserer demokratischen Zivilgesellschaft und der Förderung attraktiver Angebote für Aussteiger. Die Opfer rechter Gewalt wiederum haben Anspruch auf Solidarität. Ihnen schulden wir Hilfe und Betreuung.
Lückenlose und länderübergreifende Aufklärung
Vor diesem Hintergrund fordert die FDP eine lückenlose und länderübergreifende Aufklärung des Sachverhalts und aller damit in Zusammenhang stehenden Vorgänge. Es sind darüber hinaus Schlussfolgerungen vorzulegen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, wie die Arbeit der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung und Verfolgung rechter Gewalt zukünftig optimiert werden kann.
Neuorganisation des Verfassungsschutzverbundes
Nach jetzigem Erkenntnisstand ist jedenfalls eine bessere Koordinierung der Verfassungsschutzämter untereinander erforderlich. Auch die Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei, bedarf unter strikter Beachtung des von der Verfassung vorgegebenen Trennungsgebots einer Neubewertung. Die Zahl der Verfassungsschutzämter darf dabei kein Tabu sein. Die jetzige Organisationsstruktur mit 16 Landesämtern, einem Bundesamt sowie dem Militärischen Abschirmdienst als zusätzlichem Akteur begegnet unter Effizienzgesichtspunkten erheblichen Bedenken. Eine Neuorganisation erscheint überfällig. Diese hat auch die Frage der Kontrolle der Nachrichtendienste einzubeziehen.
Ordnung des V-Leute-Wesens
Ebenfalls in den Blick zu nehmen ist der rechtliche Rahmen für den Einsatz von V-Leuten. Gegenwärtig sind die gesetzlichen Regelungen sehr unterschiedlich. So enthält z.B. das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) über die für besondere Mittel der Datenerhebung allgemein geltenden Vorschriften hinaus keinerlei Spezialvorschriften. Auch die Polizeigesetze der Länder weisen häufig nur oberflächliche Normierungen auf, ohne detaillierte Vorgaben zum Einsatz von V-Leuten zu machen. Angesichts der bislang bekannt gewordenen Umstände drängt sich die Frage nach weitergehenden und vereinheitlichten rechtlichen Vorgaben auf. Auch die Auswahl und Führung von V-Leuten muss auf den Prüfstand. Nötig sind interne Verfahrenssicherungen, die eine Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gewährleisten. Vertraulichkeitszusagen, fehlender Strafverfolgungszwang, strenge Geheimschutzvorschriften und große Datensicherheit, die das V-Leute-Wesen kennzeichnen, dürfen jedenfalls nicht dazu führen, dass Vertrauenspersonen im Ergebnis außerhalb unseres Rechtssystems stehen.
Auch die Struktur der hauptamtlichen Mitarbeiter der Verfassungsschutzämter bedarf näherer Betrachtung. Die geringe Fluktuation und Karriereverläufe, die mit der Ausbildung beginnen und mit der Pensionierung im Amt für Verfassungsschutz enden, sind einerseits Zeichen großer Stabilität, dürfen aber andererseits nicht dazu führen, dass sich ein Corpsgeist mit Abschottungstendenzen nach außen herausbildet. Eine sorgfältige Personalgewinnung ist zu gewährleisten, und ein verstärkter Personalaustausch auch mit anderen Behörden ist anzustreben.
FDP-Bundespartei
Pressestelle
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Telefon: 030 - 28 49 58 - 41 oder - 43
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Berlin. Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung am
21. November 2011 beschlossen:
Konsequent gegen Rechtsextremismus
Ausgangslage
Der Rechtsextremismus hat in Deutschland eine neue Dimension erreicht.
Ein extrem gewaltbereites Netzwerk von Neonazis konnte dreizehn Jahre lang unbehelligt unter uns leben, zehn kaltblütige Morde verüben und brutale Banküberfälle begehen. Weitere Anschläge waren offenbar in Planung. Es steht zu befürchten, dass die laufenden Ermittlungen zusätzliche erschreckende Tatsachen zu Tage fördern werden.
Notwendigkeit einer Fehleranalyse
Die Enthüllungen der letzten Tage haben das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Verfassungsschutzämter, empfindlich beeinträchtigt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt. Vorschnelle Schuldzuweisungen sind zu diesem Zeitpunkt fehl am Platz, doch ist offenkundig, dass die staatlichen Institutionen, die für den Schutz der Bürger Verantwortung tragen, versagt haben. Hier brauchen wir eine klare Fehleranalyse.
Wir müssen gemeinsam kritisch prüfen, wie es dazu kommen konnte, dass eine den Sicherheitsbehörden bekannte Gruppe rechtsextremer Gewalttäter offensichtlich unbemerkt in den Untergrund gehen und dort über viele Jahre hinweg derart ungestört agieren konnte. Dabei muss das Augenmerk insbesondere auf die bestehenden Strukturen von Verfassungsschutzämtern und Polizeibehörden gerichtet werden. Auch die Praxis des Einsatzes von Vertrauenspersonen (V-Leute) gehört auf den Prüfstand. Hinweise, V-Leute könnten außer Kontrolle geraten, falsche Informationen geliefert oder gar in Aktivitäten der Zwickauer Gruppe verstrickt gewesen seien, bedürfen schonungsloser Aufklärung.
Die Aufklärung muss Vorrang haben vor Schnellschüssen jedweder Art. Diese gehen erfahrungsgemäß nur allzu oft an den wirklichen Problemen vorbei oder können gar als Vorwand genutzt werden, Aufklärung nicht voranzutreiben. Der aktuell stattfindende Überbietungswettbewerb mit immer neuen politischen Forderungen nutzt niemandem.
NPD-Verbotsverfahren
Aus Sicht der FDP ist die NPD eine verfassungsfeindliche Partei, die zur Bildung eines geistig-sozialen Milieus beiträgt, das schwerste Straftaten begünstigen kann und Nährboden für eine antidemokratische Gesinnung ist.
Abhängig von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen könnte die Frage eines NPD Verbotes neu zu prüfen sein. Ein NPD-Verbotsverfahren macht ungeachtet aller anderen in die Entscheidung einzubeziehenden Umstände gleichwohl nur dann Sinn, wenn es mit hinreichender Sicherheit auch zum Erfolg führen würde. Solange das Bundesverfassungsgericht im Einsatz von V-Leuten in der NPD ein maßgebliches Problem für ein Parteiverbot sieht, ist mit einem erfolgreichen Verfahrensausgang nicht zu rechnen. An einem erneuten Scheitern aber kann es kein Interesse geben.
Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes
Ohnehin kann der Kampf gegen den Rechtsextremismus nicht nur durch ein Parteiverbot und den Einsatz staatlicher Sicherheitsbehörden gewonnen werden. Neben der Fortsetzung des Weges, verfassungsfeindliche Vereine zu verbieten, bedarf es einer Stärkung unserer demokratischen Zivilgesellschaft und der Förderung attraktiver Angebote für Aussteiger. Die Opfer rechter Gewalt wiederum haben Anspruch auf Solidarität. Ihnen schulden wir Hilfe und Betreuung.
Lückenlose und länderübergreifende Aufklärung
Vor diesem Hintergrund fordert die FDP eine lückenlose und länderübergreifende Aufklärung des Sachverhalts und aller damit in Zusammenhang stehenden Vorgänge. Es sind darüber hinaus Schlussfolgerungen vorzulegen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, wie die Arbeit der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung und Verfolgung rechter Gewalt zukünftig optimiert werden kann.
Neuorganisation des Verfassungsschutzverbundes
Nach jetzigem Erkenntnisstand ist jedenfalls eine bessere Koordinierung der Verfassungsschutzämter untereinander erforderlich. Auch die Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei, bedarf unter strikter Beachtung des von der Verfassung vorgegebenen Trennungsgebots einer Neubewertung. Die Zahl der Verfassungsschutzämter darf dabei kein Tabu sein. Die jetzige Organisationsstruktur mit 16 Landesämtern, einem Bundesamt sowie dem Militärischen Abschirmdienst als zusätzlichem Akteur begegnet unter Effizienzgesichtspunkten erheblichen Bedenken. Eine Neuorganisation erscheint überfällig. Diese hat auch die Frage der Kontrolle der Nachrichtendienste einzubeziehen.
Ordnung des V-Leute-Wesens
Ebenfalls in den Blick zu nehmen ist der rechtliche Rahmen für den Einsatz von V-Leuten. Gegenwärtig sind die gesetzlichen Regelungen sehr unterschiedlich. So enthält z.B. das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) über die für besondere Mittel der Datenerhebung allgemein geltenden Vorschriften hinaus keinerlei Spezialvorschriften. Auch die Polizeigesetze der Länder weisen häufig nur oberflächliche Normierungen auf, ohne detaillierte Vorgaben zum Einsatz von V-Leuten zu machen. Angesichts der bislang bekannt gewordenen Umstände drängt sich die Frage nach weitergehenden und vereinheitlichten rechtlichen Vorgaben auf. Auch die Auswahl und Führung von V-Leuten muss auf den Prüfstand. Nötig sind interne Verfahrenssicherungen, die eine Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gewährleisten. Vertraulichkeitszusagen, fehlender Strafverfolgungszwang, strenge Geheimschutzvorschriften und große Datensicherheit, die das V-Leute-Wesen kennzeichnen, dürfen jedenfalls nicht dazu führen, dass Vertrauenspersonen im Ergebnis außerhalb unseres Rechtssystems stehen.
Auch die Struktur der hauptamtlichen Mitarbeiter der Verfassungsschutzämter bedarf näherer Betrachtung. Die geringe Fluktuation und Karriereverläufe, die mit der Ausbildung beginnen und mit der Pensionierung im Amt für Verfassungsschutz enden, sind einerseits Zeichen großer Stabilität, dürfen aber andererseits nicht dazu führen, dass sich ein Corpsgeist mit Abschottungstendenzen nach außen herausbildet. Eine sorgfältige Personalgewinnung ist zu gewährleisten, und ein verstärkter Personalaustausch auch mit anderen Behörden ist anzustreben.
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Über FDP:
Eine Geschichte als Herausforderung.
Der Liberalismus begann seinen historischen Weg als Philosophie der Freiheit und als politische Bewegung für die Rechte des Einzelnen. Die Willkürherrschaft des Absolutismus stand im Widerspruch zur Idee einer freiheitlichen Gesellschaft. Mit dem Verfassungsstaat hat der Liberalismus den Absolutismus überwunden.
Als erste politische Bewegung hat der Liberalismus dem einzelnen Bürger, seiner menschlichen Würde und seinen Menschenrechten der Freiheit und Gleichheit Vorrang vor der Macht des Staates eingeräumt. Schritt für Schritt verwirklichten Liberale den modernen Verfassungsstaat mit individuellen Grundrechten, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, dem Schutz von Minderheiten, der Gewaltenteilung und der Rechtsbindung staatlicher Gewalt.
Der Liberalismus hat als Freiheitsbewegung nicht nur für die Gleichheit vor dem Gesetz gekämpft, sondern auch für Chancengleichheit in der Gesellschaft. Mit der Marktwirtschaft und ihrer sozialen Verpflichtung hat der Liberalismus neue Chancen gegen Existenznot und konservative Erstarrung der gesellschaftlichen Strukturen eröffnet.
Die liberale Verfassung unserer Bundesrepublik Deutschland hat mehr demokratische Stabilität, mehr allgemeinen Wohlstand, mehr soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hervorgebracht, als dies je zuvor in der Geschichte der Fall gewesen ist. Und dennoch ist die Idee der Freiheit den schleichenden Gefahren der Gewöhnung und Geringschätzung ausgesetzt. Weniger Teilhabe am demokratischen Staat, weniger Chancen für ein selbstbestimmtes Leben durch weniger Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz, Entmündigungen durch kollektive Zwangssysteme und bevormundende Bürokratie sind neue Bedrohungen der Freiheit.
Liberale haben nach 1945 der Idee der Freiheit zum erneuten Durchbruch verholfen. Die FDP war stets der Motor für Reformen, wenn es um Richtungsentscheidungen zugunsten der Freiheit ging. Nur durch die FDP konnte in den fünfziger Jahren die Soziale Marktwirtschaft gegen die Sozialdemokraten und Teile der Christdemokraten durchgesetzt werden. Nur durch die FDP konnte sich in den siebziger Jahren mehr Bürgerfreiheit gegen konservative Rechts- und Gesellschaftspolitik durchsetzen. Die Liberalen waren Vorreiter für die Demokratisierung und Liberalisierung der Gesellschaft, gegen obrigkeits- staatliche Bevormundung und Engstirnigkeit. Unsere Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung in den achtziger Jahren brachte neue Arbeitsplätze und mehr Wohlstand für mehr Bürger.
Ein großer Teil des Widerstands gegen das sozialistische Staatswesen erwuchs aus der Attraktivität des freiheitlich-liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Das in den europäischen Integrationsprozeß eingebettete, vereinte Deutschland ist das freiheitlichste unserer Geschichte.
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Als erste politische Bewegung hat der Liberalismus dem einzelnen Bürger, seiner menschlichen Würde und seinen Menschenrechten der Freiheit und Gleichheit Vorrang vor der Macht des Staates eingeräumt. Schritt für Schritt verwirklichten Liberale den modernen Verfassungsstaat mit individuellen Grundrechten, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, dem Schutz von Minderheiten, der Gewaltenteilung und der Rechtsbindung staatlicher Gewalt.
Der Liberalismus hat als Freiheitsbewegung nicht nur für die Gleichheit vor dem Gesetz gekämpft, sondern auch für Chancengleichheit in der Gesellschaft. Mit der Marktwirtschaft und ihrer sozialen Verpflichtung hat der Liberalismus neue Chancen gegen Existenznot und konservative Erstarrung der gesellschaftlichen Strukturen eröffnet.
Die liberale Verfassung unserer Bundesrepublik Deutschland hat mehr demokratische Stabilität, mehr allgemeinen Wohlstand, mehr soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hervorgebracht, als dies je zuvor in der Geschichte der Fall gewesen ist. Und dennoch ist die Idee der Freiheit den schleichenden Gefahren der Gewöhnung und Geringschätzung ausgesetzt. Weniger Teilhabe am demokratischen Staat, weniger Chancen für ein selbstbestimmtes Leben durch weniger Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz, Entmündigungen durch kollektive Zwangssysteme und bevormundende Bürokratie sind neue Bedrohungen der Freiheit.
Liberale haben nach 1945 der Idee der Freiheit zum erneuten Durchbruch verholfen. Die FDP war stets der Motor für Reformen, wenn es um Richtungsentscheidungen zugunsten der Freiheit ging. Nur durch die FDP konnte in den fünfziger Jahren die Soziale Marktwirtschaft gegen die Sozialdemokraten und Teile der Christdemokraten durchgesetzt werden. Nur durch die FDP konnte sich in den siebziger Jahren mehr Bürgerfreiheit gegen konservative Rechts- und Gesellschaftspolitik durchsetzen. Die Liberalen waren Vorreiter für die Demokratisierung und Liberalisierung der Gesellschaft, gegen obrigkeits- staatliche Bevormundung und Engstirnigkeit. Unsere Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung in den achtziger Jahren brachte neue Arbeitsplätze und mehr Wohlstand für mehr Bürger.
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