Unkonventionelle Erdgasförderung - Umweltschutz hat oberste Priorität

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 21.11.2011
Pressemitteilung vom: 21.11.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Klare Regelungen beim Fracking Heute fand im Umweltausschuss die Anhörung zu "Trinkwasserschutz und Bürgerbeteiligung bei der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" statt. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 21.11.2011] Unkonventionelle Erdgasförderung - Umweltschutz hat oberste Priorität


Klare Regelungen beim Fracking

Heute fand im Umweltausschuss die Anhörung zu "Trinkwasserschutz und Bürgerbeteiligung bei der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten" statt. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Michael Paul:

"Trinkwasserschutz hat für uns Vorrang. Das gilt auch bei der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten, bei dem das Frackingverfahren eingesetzt wird. Aus diesem Grund muss es klare Regelungen für den Einsatz des Frackings geben. Das hat auch die heute im Umweltausschuss durchgeführte Expertenanhörung bestätigt.
Deshalb soll aus unserer Sicht bei allen Vorhaben im Bereich nicht-konventioneller Lagerstätten, bei denen das Gestein mittels Fracking aufgebrochen wird, in einer ersten Stufe eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass vor jedem Fracking die Umweltauswirkungen geprüft, das Ergebnis der Prüfung dokumentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Falls nachteilige Umweltauswirkungen festgestellt werden sollten, ist immer eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Damit sind vorsorgender Umweltschutz und eine hohe Transparenz der Genehmigungsverfahren für die Bürger gleichermaßen sichergestellt.
Die Befragung der Experten hat weiterhin ergeben, dass es sinnvoll ist, für die Prüfung der Umweltauswirkungen ein klares technisches Regelwerk zu entwickeln. Wir benötigen einheitliche, wissenschaftlich fundierte Kriterien, nach denen Anträge beurteilt werden."

Hintergrund:
Bei der Förderung von nicht-konventionellem Erdgas aus dichtem Gestein wird das Speichergestein in der Tiefe unter hohem hydraulischem Druck aufgebrochen ("gefrackt"). Beim Fracking wird eine Flüssigkeit (Frack-Fluid) unter hohem Druck in das Gestein gepresst. Das Frack-Fluid besteht aus einem Gemisch aus Wasser, Quarzsand und chemischen Zusätzen. Nach dem Fracking wird das eingepresste Frack-Fluid zurückgepumpt, wobei ein großer Teil des Quarzsandes in den Rissen verbleibt, um diese offen zu halten. Das in der Lagerstätte vorhandene Gas strömt dem Bohrloch zu und kann - oft über Jahrzehnte - gefördert werden.
Bei jeder Tiefenbohrung, auch bei Bohrungen für Trinkwasserbrunnen oder Geothermie, werden wasserführende Schichten durchbohrt. Deshalb werden alle Tiefenbohrungen von den zuständigen Behörden nur genehmigt, wenn die Dichtheit von Rohren und Leitungen gewährleistet ist. Dies wird für die Genehmigung der Betriebspläne geprüft.


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