DJV kritisiert Kürzung des Gründungszuschusses
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 23.11.2011
Pressemitteilung vom: 23.11.2011 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin
Kurzfassung: Berlin, 23.11.2011 – Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert den vom Vermittlungsausschuss bestätigten Beschluss des Deutschen Bundestages zur Kürzung des Gründungszuschusses auf nur noch sechs Monate. Ein hierzu an den Ausschuss ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 23.11.2011] DJV kritisiert Kürzung des Gründungszuschusses
Berlin, 23.11.2011 – Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert den vom Vermittlungsausschuss bestätigten Beschluss des Deutschen Bundestages zur Kürzung des Gründungszuschusses auf nur noch sechs Monate. Ein hierzu an den Ausschuss gerichtetes DJV-Schreiben hatte der Vermittlungsausschuss nicht berücksichtigt. Damit wird es bei der Kürzung keine Veränderungen mehr geben. Schon mit neun Monaten war dieser Zeitraum für freie Journalistinnen und Journalisten sehr kurz. "Wer sich erfolgreich am Markt etablieren will, kommt mit einem halben Jahr als Startphase nicht aus", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Mit seinem Beschluss wendet sich das Parlament nach Ansicht des DJV von der Idee der motivierenden Zusatzleistung radikal ab. Eine Kürzung auf sechs Monate bei mindestens noch fünf Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld sei fast ein Nullsummenspiel, kritisierte der DJV-Vorsitzende. "Es ist unverständlich, dass das Parlament auf die Argumente des DJV nicht gehört hat."
Auch die Umwandlung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss in einen Ermessensentscheid der Arbeitsämter hält der DJV für problematisch.
Damit müssen Existenzgründer zusätzlich zu den schon üblichen Voraussetzungen Geschäftskonzept und Begutachtung künftig eine weitere Hürde nehmen. "Existenzgründungen", so Konken, "werden damit behindert und nicht gefördert".
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Berlin, 23.11.2011 – Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert den vom Vermittlungsausschuss bestätigten Beschluss des Deutschen Bundestages zur Kürzung des Gründungszuschusses auf nur noch sechs Monate. Ein hierzu an den Ausschuss gerichtetes DJV-Schreiben hatte der Vermittlungsausschuss nicht berücksichtigt. Damit wird es bei der Kürzung keine Veränderungen mehr geben. Schon mit neun Monaten war dieser Zeitraum für freie Journalistinnen und Journalisten sehr kurz. "Wer sich erfolgreich am Markt etablieren will, kommt mit einem halben Jahr als Startphase nicht aus", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Mit seinem Beschluss wendet sich das Parlament nach Ansicht des DJV von der Idee der motivierenden Zusatzleistung radikal ab. Eine Kürzung auf sechs Monate bei mindestens noch fünf Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld sei fast ein Nullsummenspiel, kritisierte der DJV-Vorsitzende. "Es ist unverständlich, dass das Parlament auf die Argumente des DJV nicht gehört hat."
Auch die Umwandlung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss in einen Ermessensentscheid der Arbeitsämter hält der DJV für problematisch.
Damit müssen Existenzgründer zusätzlich zu den schon üblichen Voraussetzungen Geschäftskonzept und Begutachtung künftig eine weitere Hürde nehmen. "Existenzgründungen", so Konken, "werden damit behindert und nicht gefördert".
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Über Deutscher Journalisten-Verband (DJV):
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
Firmenkontakt:
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Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
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Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
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