Land übergibt Talsperre Hirschbach an Gemeinde Langenwetzendorf

  • Pressemitteilung der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN), 24.11.2011
Pressemitteilung vom: 24.11.2011 von der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) aus Erfurt

Kurzfassung: Die Talsperre Hirschbach in Langenwetzendorf ist heute als erste von 56 so genannten herrenlosen Speichern Thüringens in die Verantwortung einer Kommune übergegangen. Der Leiter der Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Jens Lüdtke, ...

[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 24.11.2011] Land übergibt Talsperre Hirschbach an Gemeinde Langenwetzendorf


Die Talsperre Hirschbach in Langenwetzendorf ist heute als erste von 56 so genannten herrenlosen Speichern Thüringens in die Verantwortung einer Kommune übergegangen. Der Leiter der Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Jens Lüdtke, übergab das umgebaute und sanierte Trockenbecken, das dem Hochwasserschutz der Gemeinde dienen soll, an die Gemeinde Langenwetzendorf.

Der Speicher Hirschbach wurde 1978 als Beregnungsspeicher gebaut, 2001 erzwangen bautechnische Mängel am Damm die Trockenlegung. Im gleichen Jahr ordnete das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung in Gera ein Flurbereinigungsverfahren an, um die Flächen rund um den Speicher zu erschließen, zu sichern und zu pflegen. Nach der Novelle des Thüringer Wassergesetzes 2009, welche die Unterhaltung der Talsperren regelt, begann die Sanierung des Beckens.

Das ungesteuerte Trockenbecken mit einer Dammhöhe von sechs Metern schützt den Ort Langenwetzendorf nun vor einem Hochwasser, wie es statistisch ein Mal in 100 Jahren zu erwarten ist. Neben dem Umbau der Anlage wurden im Flurbereinigungsgebiet von 2008 bis 2010 5,3 Kilometer Wege ausgebaut sowie verschiedene Fließ- und Stehgewässer renaturiert. Insgesamt wurden hier etwa 2,5 Millionen Euro in die ländliche Infrastruktur investiert. 530.000 Euro davon trägt der Freistaat Thüringen auf der Grundlage des novellierten Wassergesetzes. Der Rest wird zu 90 Prozent aus Fördermitteln von EU, Bund und Freistaat bezuschusst.

Bis 2009 hatte das Thüringer Umweltministerium versucht, die Wasserrechte an rund 80 kleineren Talsperren im Land zu klären. Die Unterhaltung von 56 Anlagen, bei denen dies nicht gelang, übernahm durch das novellierte Wassergesetz der Freistaat. Erklärt sich eine Gemeinde zur Übernahme eines lokalen Speichers und der damit eventuell entstehenden Mehrkosten bereit, erfolgt eine Sanierung durch das Land. Findet sich niemand, der die Anlage unterhalten kann und will, muss sie abgerissen werden.


Andreas Maruschke
Pressesprecher
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Tel: (03 61) 37-99 930
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Über Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN):
1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.
Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- die Thüringer Landesanstalt für Geologie
- die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
- 12 Landwirtschaftsämter
- 3 Flurneuordnungsämter
- 54 Forstämter
sowie ein Thüringer Oberbergamt und zwei Bergämter.

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