Pflege von Angehörigen erleichtert
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 25.11.2011
Pressemitteilung vom: 25.11.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat hat das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gebilligt. Es soll Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen, in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren mit reduzierter Arbeits-Stundenzahl bei staatlich geförderter Aufstockung des ...
[Bundesrat - 25.11.2011] Pflege von Angehörigen erleichtert
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gebilligt. Es soll Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen, in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren mit reduzierter Arbeits-Stundenzahl bei staatlich geförderter Aufstockung des Arbeitsentgelts Angehörige pflegen zu können. Hierbei erfolgt die Familienpflegezeit auf vertraglicher Basis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem. Tragende Säule ist dabei die zinslose Refinanzierung des durch den Arbeitgeber aufgestockten Entgelts durch ein Bundesdarlehen.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
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10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gebilligt. Es soll Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen, in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren mit reduzierter Arbeits-Stundenzahl bei staatlich geförderter Aufstockung des Arbeitsentgelts Angehörige pflegen zu können. Hierbei erfolgt die Familienpflegezeit auf vertraglicher Basis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem. Tragende Säule ist dabei die zinslose Refinanzierung des durch den Arbeitgeber aufgestockten Entgelts durch ein Bundesdarlehen.
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Über Bundesrat:
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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