Bundesrat billigt 25 Gesetze
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 25.11.2011
Pressemitteilung vom: 25.11.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das parlamentarische Verfahren zu 25 Gesetzesbeschlüssen aus dem Deutschen Bundestag abgeschlossen. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Das Ergebnis des ...
[Bundesrat - 25.11.2011] Bundesrat billigt 25 Gesetze
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das parlamentarische Verfahren zu 25 Gesetzesbeschlüssen aus dem Deutschen Bundestag abgeschlossen. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zu den Reformen am Arbeitsmarkt haben die Länder gebilligt ebenso wie Vorhaben zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen und zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, zum Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt und zur Sanierung von Unternehmen; außerdem die Verlängerung einiger Anti-Terror-Gesetze, Neuregelungen bei den Riesterverträgen und der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten sowie zahlreiche weitere steuerrechtliche Vorschriften, eine neue Teilerlassregelung zum BaFöG, Änderungen beim Umweltaudit und beim strafrechtlichen Umweltschutz sowie den verbesserten Informationsaustausch der europäischen Strafverfolgungsbehörden.
Drei Gesetzesbeschlüsse können dagegen nicht wie geplant zur Verkündung vorbereitet werden: Der Bundesrat versagte dem Bundeskinderschutzgesetz die Zustimmung und schickte die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Telekommunikations- und im Abfallentsorgungsrecht in den Vermittlungsausschuss.
Sämtliche Beschlüsse der Sitzung finden Sie unter www.bundesrat.de/to-890.
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Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das parlamentarische Verfahren zu 25 Gesetzesbeschlüssen aus dem Deutschen Bundestag abgeschlossen. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zu den Reformen am Arbeitsmarkt haben die Länder gebilligt ebenso wie Vorhaben zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen und zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, zum Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt und zur Sanierung von Unternehmen; außerdem die Verlängerung einiger Anti-Terror-Gesetze, Neuregelungen bei den Riesterverträgen und der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten sowie zahlreiche weitere steuerrechtliche Vorschriften, eine neue Teilerlassregelung zum BaFöG, Änderungen beim Umweltaudit und beim strafrechtlichen Umweltschutz sowie den verbesserten Informationsaustausch der europäischen Strafverfolgungsbehörden.
Drei Gesetzesbeschlüsse können dagegen nicht wie geplant zur Verkündung vorbereitet werden: Der Bundesrat versagte dem Bundeskinderschutzgesetz die Zustimmung und schickte die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Telekommunikations- und im Abfallentsorgungsrecht in den Vermittlungsausschuss.
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Über Bundesrat:
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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