Neues Telekommunikationsrecht geht in den Vermittlungsausschuss
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 25.11.2011
Pressemitteilung vom: 25.11.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat hat zu dem Gesetz, mit dem der Bundestag in einer weitreichenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes europäische Vorgaben umsetzen will, den Vermittlungsausschuss angerufen. Er möchte hierdurch zahlreiche medienpolitische ...
[Bundesrat - 25.11.2011] Neues Telekommunikationsrecht geht in den Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat zu dem Gesetz, mit dem der Bundestag in einer weitreichenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes europäische Vorgaben umsetzen will, den Vermittlungsausschuss angerufen. Er möchte hierdurch zahlreiche medienpolitische Verbesserungen erreichen. Zudem ist er der Auffassung, dass künftige Verordnungen der Bundesregierung zur Förderung der Transparenz und Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt seiner Zustimmung bedürfen.
Die Länder halten es auch für erforderlich, mögliche weitere Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen für den flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau einzusetzen.
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Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat hat zu dem Gesetz, mit dem der Bundestag in einer weitreichenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes europäische Vorgaben umsetzen will, den Vermittlungsausschuss angerufen. Er möchte hierdurch zahlreiche medienpolitische Verbesserungen erreichen. Zudem ist er der Auffassung, dass künftige Verordnungen der Bundesregierung zur Förderung der Transparenz und Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt seiner Zustimmung bedürfen.
Die Länder halten es auch für erforderlich, mögliche weitere Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen für den flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau einzusetzen.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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