Keine Zustimmung zum Kinderschutzgesetz
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 25.11.2011
Pressemitteilung vom: 25.11.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern in der vorliegenden Fassung nicht zu. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten. Die Länder hatten bereits im sogenannten ersten Durchgang im Mai 2011 bedauert, dass das ...
[Bundesrat - 25.11.2011] Keine Zustimmung zum Kinderschutzgesetz
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern in der vorliegenden Fassung nicht zu. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten.
Die Länder hatten bereits im sogenannten ersten Durchgang im Mai 2011 bedauert, dass das Gesetz den präventiven Kinderschutz als alleinige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ausgestaltet. Sie hielten es z.B. für erforderlich, im Rahmen der "Frühen Hilfen" auch die entsprechenden Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu verbessern. Der Bundestag hat die Vorschläge des Bundesrates jedoch nicht aufgegriffen.
Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern in der vorliegenden Fassung nicht zu. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten.
Die Länder hatten bereits im sogenannten ersten Durchgang im Mai 2011 bedauert, dass das Gesetz den präventiven Kinderschutz als alleinige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ausgestaltet. Sie hielten es z.B. für erforderlich, im Rahmen der "Frühen Hilfen" auch die entsprechenden Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu verbessern. Der Bundestag hat die Vorschläge des Bundesrates jedoch nicht aufgegriffen.
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Über Bundesrat:
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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