Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz in Kraft getreten
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 25.11.2011
Pressemitteilung vom: 25.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin
Kurzfassung: Heute tritt das Gesetz zur Novellierung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) in Kraft. Damit wird die neugefasste Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt und der Gesetzestitel in ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 25.11.2011] Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz in Kraft getreten
Heute tritt das Gesetz zur Novellierung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) in Kraft. Damit wird die neugefasste Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt und der Gesetzestitel in "Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)" geändert.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann: "Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und eine Chance für unsere heimischen Hersteller. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten. Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit werden in einer Marktwirtschaft am wirksamsten verbessert, wenn sie sich im fairen Wettbewerb durchsetzen. Die dem EVPG zugrunde liegende Ökodesign-Richtlinie schafft dafür europaweit einheitliche Voraussetzungen. Für deutsche Hersteller, die in Sachen Energie- und Ressourceneffizienz schon heute in vielen Bereichen Marktführer sind, bieten Effizienzstandards die Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen und neue Märkte zu erschließen. Grundvoraussetzung für fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt ist eine effektive Überwachung europäischer Produktvorschriften. Dafür legt das heute in Kraft getretene Gesetz ein stabiles Fundament."
Weiterführende Informationen:
Die Richtlinie 2009/125/EG hat den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) von energiebetriebenen auf energieverbrauchsrelevante Produkte erweitert. Die Richtlinie erlaubt der EU-Kommission, Mindestanforderungen für die umweltgerechte Gestaltung dieser Produkte festzulegen. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt, der Materialaufwand vermindert und die Belastung mit Schadstoffen reduziert werden. Zugleich wird ein Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung geleistet. Mit der Gesetzesnovelle werden zudem einige Vorschriften des EBPG zu Marktüberwachung und Akkreditierung an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 angepasst. Dadurch erhalten die zuständigen Behörden der Länder verbesserte Befugnisse für die Überprüfung von Produkten aus dem In- und Ausland.
Das BMWi setzt sich bei der Umsetzung der Richtlinie für technologieneutrale Produktanforderungen ein, die technisch machbar, wirtschaftlich vertretbar und ökologisch sinnvoll sind.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (siehe Link unter "Weiterführende Informationen").
Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen.html
Für allgemeine Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Telefon: 03018-615-9
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Heute tritt das Gesetz zur Novellierung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) in Kraft. Damit wird die neugefasste Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt und der Gesetzestitel in "Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)" geändert.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann: "Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und eine Chance für unsere heimischen Hersteller. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten. Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit werden in einer Marktwirtschaft am wirksamsten verbessert, wenn sie sich im fairen Wettbewerb durchsetzen. Die dem EVPG zugrunde liegende Ökodesign-Richtlinie schafft dafür europaweit einheitliche Voraussetzungen. Für deutsche Hersteller, die in Sachen Energie- und Ressourceneffizienz schon heute in vielen Bereichen Marktführer sind, bieten Effizienzstandards die Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen und neue Märkte zu erschließen. Grundvoraussetzung für fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt ist eine effektive Überwachung europäischer Produktvorschriften. Dafür legt das heute in Kraft getretene Gesetz ein stabiles Fundament."
Weiterführende Informationen:
Die Richtlinie 2009/125/EG hat den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) von energiebetriebenen auf energieverbrauchsrelevante Produkte erweitert. Die Richtlinie erlaubt der EU-Kommission, Mindestanforderungen für die umweltgerechte Gestaltung dieser Produkte festzulegen. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt, der Materialaufwand vermindert und die Belastung mit Schadstoffen reduziert werden. Zugleich wird ein Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung geleistet. Mit der Gesetzesnovelle werden zudem einige Vorschriften des EBPG zu Marktüberwachung und Akkreditierung an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 angepasst. Dadurch erhalten die zuständigen Behörden der Länder verbesserte Befugnisse für die Überprüfung von Produkten aus dem In- und Ausland.
Das BMWi setzt sich bei der Umsetzung der Richtlinie für technologieneutrale Produktanforderungen ein, die technisch machbar, wirtschaftlich vertretbar und ökologisch sinnvoll sind.
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Über Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI):
Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.
Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Firmenkontakt:
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Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.
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