Eckpunkte des BMJ zur Vorratsdatenspeicherung völlig unzureichend

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 17.01.2011
Pressemitteilung vom: 17.01.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nach wie vor geltendes Recht, zu deren Umsetzung ist Deutschland verpflichtet Die Bundesjustizministerin hat nunmehr Eckpunkte zur Reform der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dazu erklären der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 17.01.2011] Eckpunkte des BMJ zur Vorratsdatenspeicherung völlig unzureichend


Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nach wie vor geltendes Recht, zu deren Umsetzung ist Deutschland verpflichtet

Die Bundesjustizministerin hat nunmehr Eckpunkte zur Reform der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

"Eine schnelle und wirksame gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist dringend notwendig. Das Bundeskriminalamt, alle Generalstaatsanwälte und die Generalbundesanwältin, der Deutsche Richterbund, kurz gesagt: alle, die von der Materie etwas verstehen und Verantwortungsbewusstsein für eine funktionierende Strafrechtspflege verspüren, teilen diese Bewertung. Das gegenwärtige Fehlen einer solchen Regelung führt dazu, dass auch schwerste Straftaten nicht aufgeklärt werden können.

Die von Frau Leutheusser-Schnarrenberger jetzt unterbreiteten Vorschläge genügen diesen Anforderungen nicht im Ansatz. Das gilt insbesondere für das sogenannte ‚Quickfreeze-Verfahren‘, das zudem noch ‚anlassbezogen‘ sein soll. Eine solche Regelung bleibt weit hinter den europarechtlichen Vorgaben zurück. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nach wie vor geltendes Recht, zu deren Umsetzung ist Deutschland verpflichtet. Dennoch hoffen wir nach wie vor, dass in den Gesprächen mit dem Koalitionspartner eine Einigung erzielt werden kann.

Unsere Haltung ist klar: Die jetzt vorgeschlagene Regelung würde die Verfolgbarkeit von Straftaten letztlich dem puren Zufall überlassen. Letztlich würde es vom jeweiligen Provider abhängen, ob er die Daten speichert oder nicht. Sind keine Daten vorhanden, kann auch nichts ‚eingefroren‘ werden. Deshalb sieht auch das Bundesverfassungsgericht ein solches ‚Quick-freeze-Verfahren‘ nicht als geeigneten Ersatz für eine Vorratsdatenspeicherung an.

Ausdrücklich als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen, ist jedoch die Erkenntnis des BMJ im Bereich der Internetdaten. Erstmals wird eingeräumt, dass insbesondere zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet eine Speicherung von Bestandsdaten (also auch eine Vorratsdatenspeicherung) erforderlich ist. Die hierfür vorgesehene Frist von sieben Tagen ist allerdings viel zu kurz."


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