Unterausschuss Neue Medien: einstimmig fuer Aufhebung des Internetsperrgesetzes
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 28.11.2011
Pressemitteilung vom: 28.11.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Zur heutigen Beratung im Unterausschuss Neue Medien erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil: Der Unterausschuss Neue Medien hat heute die Gesetzentwuerfe zur Aufhebung des Internetsperrgesetzes ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 28.11.2011] Unterausschuss Neue Medien: einstimmig fuer Aufhebung des Internetsperrgesetzes
Zur heutigen Beratung im Unterausschuss Neue Medien erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Lars
Klingbeil:
Der Unterausschuss Neue Medien hat heute die Gesetzentwuerfe zur Aufhebung des Internetsperrgesetzes abschliessend beraten und einstimmig dem zugestimmt. Nach mehr als drei Jahren Debatte sind sich nun endlich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag und auch die Bundesregierung einig, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne groesseren Aufwand zu umgehen sind. Internetsperren koennen damit keinen wesentlichen Beitrag zur Bekaempfung der Kinderpornographie leisten und schaffen zudem eine Infrastruktur, die grundsaetzliche Bedenken hervorruft und verfassungsrechtlich problematisch ist. Darueber hinaus wurde eine Entschliessung verabschiedet, die die Bundesregierung auffordert, regelmaessig ueber die Erfolge bei der Loeschung derartiger Internetseiten zu berichten, auch um moegliche Defizite fruehzeitig erkennen und um diesen begegnen zu koennen. Dies ist vor allem deswegen notwendig, weil die Koalition - da sie sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verstaendigen konnte - es versaeumt hat, eine entsprechende Evaluation der Loeschbemuehungen vorzulegen.
Es ist zu begruessen, dass der Unterausschuss einstimmig beschlossen hat, das Instrument der verfassungsrechtlich bedenklichen und zur Verfolgung von Straftaten untauglichen Netzsperren abzuschaffen. Zwar liegen dem Deutschen Bundestag seit Anfang 2010 Alternativen vor, da die SPD-Bundestagsfraktion und die beiden anderen Oppositionsfraktionen entsprechende Aufhebungsgesetze eingebracht haben. Von daher ist es - besser spaet als nie - richtig, dass alle Fraktionen die parteipolitische Profilierung zurueckstellen und sich auf eine gemeinsame Initiative verstaendigen. Dies ist auch zwingend
geboten: Erst in der vergangen Woche hat der Gerichtshof der Europaeischen Union entschieden, dass "das Unionsrecht einer Anordnung an einen Anbieter von Internetzugangsdiensten entgegensteht, ein System der Filterung aller seine Dienste durchlaufenden elektronischen Kommunikationen, das unterschiedslos auf alle seine Kunden anwendbar ist, praeventiv, auf ausschliesslich seine eigenen Kosten und zeitlich unbegrenzt einzurichten." Es bleibt zu hoffen, dass - angesichts der immer wieder vorgetragenen vergleichbaren Forderungen aus der Unionsfraktion, beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen - die Bundesregierung sich damit vollstaendig von der Absicht, eine solche Sperrinfrastruktur aufbauen zu wollen, verabschiedet.
Bei der Aufhebung allein darf es nicht bleiben: Vielmehr bedarf es der Weiterentwicklung von effektiven Bekaempfungsstrategien, um die Loeschung derartiger Angebote im Internet auf der Grundlage des geltenden Rechts durchzusetzen. Zur Bekaempfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet sind eine verbesserte technische und personelle Ausstattung der Polizeibehoerden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene erforderlich, um die Loeschung kinderpornographischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konsequente Strafverfolgung zu erreichen.
Die Aufhebung des Internetsperrgesetzes ist ein wichtiger Erfolg fuer die Netzpolitik. Damit wird eines der Missverstaendnisse zwischen jungen, engagierten Netzaktiven und einer Generation von Politikern, die meint Regeln der Offline-Welt in die Online-Welt zu uebertragen, endlich aus der Welt geschafft. Die Verabschiedung dieses Gesetzes zur Aufhebung des Internetsperrgesetzes ist ein Sieg fuer all diejenigen, die sich fuer ein freies Internet einsetzen und die wirksame Massnahmen in den Mittelpunkt stellen, statt auf Symbolpolitik zu setzen.
Im Namen der SPD-Bundestagsfraktion moechte ich all denjenigen danken, die sich in den vergangenen Jahren fuer die Ruecknahme des Internetsperrgesetzes engagiert haben.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Zur heutigen Beratung im Unterausschuss Neue Medien erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Lars
Klingbeil:
Der Unterausschuss Neue Medien hat heute die Gesetzentwuerfe zur Aufhebung des Internetsperrgesetzes abschliessend beraten und einstimmig dem zugestimmt. Nach mehr als drei Jahren Debatte sind sich nun endlich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag und auch die Bundesregierung einig, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne groesseren Aufwand zu umgehen sind. Internetsperren koennen damit keinen wesentlichen Beitrag zur Bekaempfung der Kinderpornographie leisten und schaffen zudem eine Infrastruktur, die grundsaetzliche Bedenken hervorruft und verfassungsrechtlich problematisch ist. Darueber hinaus wurde eine Entschliessung verabschiedet, die die Bundesregierung auffordert, regelmaessig ueber die Erfolge bei der Loeschung derartiger Internetseiten zu berichten, auch um moegliche Defizite fruehzeitig erkennen und um diesen begegnen zu koennen. Dies ist vor allem deswegen notwendig, weil die Koalition - da sie sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verstaendigen konnte - es versaeumt hat, eine entsprechende Evaluation der Loeschbemuehungen vorzulegen.
Es ist zu begruessen, dass der Unterausschuss einstimmig beschlossen hat, das Instrument der verfassungsrechtlich bedenklichen und zur Verfolgung von Straftaten untauglichen Netzsperren abzuschaffen. Zwar liegen dem Deutschen Bundestag seit Anfang 2010 Alternativen vor, da die SPD-Bundestagsfraktion und die beiden anderen Oppositionsfraktionen entsprechende Aufhebungsgesetze eingebracht haben. Von daher ist es - besser spaet als nie - richtig, dass alle Fraktionen die parteipolitische Profilierung zurueckstellen und sich auf eine gemeinsame Initiative verstaendigen. Dies ist auch zwingend
geboten: Erst in der vergangen Woche hat der Gerichtshof der Europaeischen Union entschieden, dass "das Unionsrecht einer Anordnung an einen Anbieter von Internetzugangsdiensten entgegensteht, ein System der Filterung aller seine Dienste durchlaufenden elektronischen Kommunikationen, das unterschiedslos auf alle seine Kunden anwendbar ist, praeventiv, auf ausschliesslich seine eigenen Kosten und zeitlich unbegrenzt einzurichten." Es bleibt zu hoffen, dass - angesichts der immer wieder vorgetragenen vergleichbaren Forderungen aus der Unionsfraktion, beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen - die Bundesregierung sich damit vollstaendig von der Absicht, eine solche Sperrinfrastruktur aufbauen zu wollen, verabschiedet.
Bei der Aufhebung allein darf es nicht bleiben: Vielmehr bedarf es der Weiterentwicklung von effektiven Bekaempfungsstrategien, um die Loeschung derartiger Angebote im Internet auf der Grundlage des geltenden Rechts durchzusetzen. Zur Bekaempfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet sind eine verbesserte technische und personelle Ausstattung der Polizeibehoerden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene erforderlich, um die Loeschung kinderpornographischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konsequente Strafverfolgung zu erreichen.
Die Aufhebung des Internetsperrgesetzes ist ein wichtiger Erfolg fuer die Netzpolitik. Damit wird eines der Missverstaendnisse zwischen jungen, engagierten Netzaktiven und einer Generation von Politikern, die meint Regeln der Offline-Welt in die Online-Welt zu uebertragen, endlich aus der Welt geschafft. Die Verabschiedung dieses Gesetzes zur Aufhebung des Internetsperrgesetzes ist ein Sieg fuer all diejenigen, die sich fuer ein freies Internet einsetzen und die wirksame Massnahmen in den Mittelpunkt stellen, statt auf Symbolpolitik zu setzen.
Im Namen der SPD-Bundestagsfraktion moechte ich all denjenigen danken, die sich in den vergangenen Jahren fuer die Ruecknahme des Internetsperrgesetzes engagiert haben.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
Firmenkontakt:
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
Firmenkontakt:
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Die Pressemeldung "Unterausschuss Neue Medien: einstimmig fuer Aufhebung des Internetsperrgesetzes" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Unterausschuss Neue Medien: einstimmig fuer Aufhebung des Internetsperrgesetzes" ist SPD-Bundestagsfraktion.