Vorsorge für den unvorstellbaren Fall - Schnell, kostenlos und wichtig für jeden
- Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 29.11.2011
Pressemitteilung vom: 29.11.2011 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf
Kurzfassung: 29.11.2011 Monatliches RechtSpecial am Donnerstag, 1. Dezember 2011 von 15.00 bis 16.30 Uhr Ehemann und Vater von 2 Kindern , 38 Jahre, Unfall, Wachkoma - der Fall, den sich die Ehefrau nicht vorstellen konnte. Jetzt muss viel geregelt werden. ...
[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 29.11.2011] Vorsorge für den unvorstellbaren Fall - Schnell, kostenlos und wichtig für jeden
29.11.2011
Monatliches RechtSpecial am Donnerstag, 1. Dezember 2011 von 15.00 bis 16.30 Uhr
Ehemann und Vater von 2 Kindern , 38 Jahre, Unfall, Wachkoma - der Fall, den sich die Ehefrau nicht vorstellen konnte. Jetzt muss viel geregelt werden. Aber sie darf nicht! Die rechtlichen Angelegenheiten ihres Ehemannes darf sie nämlich nur regeln, wenn ihr Mann eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und wie man ganz einfach diese Vollmacht erstellt, erfahren Sie am Telefon: Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 1. Dezember 2011, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über Nordrhein-Westfalen direkt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Nordrhein-Westfalen direkt ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 01803 100 110 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min) erreichbar.
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569
29.11.2011
Monatliches RechtSpecial am Donnerstag, 1. Dezember 2011 von 15.00 bis 16.30 Uhr
Ehemann und Vater von 2 Kindern , 38 Jahre, Unfall, Wachkoma - der Fall, den sich die Ehefrau nicht vorstellen konnte. Jetzt muss viel geregelt werden. Aber sie darf nicht! Die rechtlichen Angelegenheiten ihres Ehemannes darf sie nämlich nur regeln, wenn ihr Mann eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und wie man ganz einfach diese Vollmacht erstellt, erfahren Sie am Telefon: Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 1. Dezember 2011, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).
Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über Nordrhein-Westfalen direkt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Nordrhein-Westfalen direkt ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 01803 100 110 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min) erreichbar.
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
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Über Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen:
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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