DDR-Heimkindern zuhören - Entschädigungsregelung schaffen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 29.11.2011
Pressemitteilung vom: 29.11.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Therapiemaßnahmen Vertreter der Bundestagsfraktionen, der Bundesregierung und der ostdeutschen Länder haben gestern mit ehemaligen Heimkindern aus Kinder- und Jugendeinrichtungen der früheren DDR ein ...

[CDU/CSU-Fraktion - 29.11.2011] DDR-Heimkindern zuhören - Entschädigungsregelung schaffen


Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Therapiemaßnahmen

Vertreter der Bundestagsfraktionen, der Bundesregierung und der ostdeutschen Länder haben gestern mit ehemaligen Heimkindern aus Kinder- und Jugendeinrichtungen der früheren DDR ein Gespräch geführt. Hierzu erklären der Stellvertretende Vorsitzende Arnold Vaatz und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach:

"Das gemeinsame Gespräch von Bund und ostdeutschen Ländern ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung einer Entschädigungsregelung auch für Heimkinder aus der ehemaligen DDR.
Das Gespräch mit den Betroffenen, an dem für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Abgeordnete Manfred Kolbe teilgenommen hat, ist ein Zeichen, dass ehemaligen Heimkindern der DDR ebenso viel Aufmerksamkeit geschenkt wird wie Heimkindern aus westdeutschen Einrichtungen.
Die furchtbaren Erfahrungen in DDR-Heimen und Jugendwerkhöfen haben zum Teil das gesamte weitere Leben wesentlich geprägt. Die Betroffenen sind Opfer eines Systems von Kinder- und Jugendeinrichtungen geworden, das darauf ausgerichtet war, systematisch den eigenen Willen der anvertrauten Kinder zu brechen. Unter der Verantwortung der damaligen Ministerin für Volksbildung Margot Honecker wurde so versucht, mit menschenverachtenden Methoden Kinder zu "sozialistischen Persönlichkeiten" zu formen.
Entsprechend des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 sollen Bund und ostdeutsche Länder schnellstmöglich auch für die DDR-Betroffenen eine Entschädigungsregelung vereinbaren. Ein Entschädigungsfonds eröffnet den Opfern die Möglichkeit, ihre Traumata durch Therapien zu verarbeiten, ins Leben zurückzukehren und die Verletzungen der Würde heilen zu helfen.
Unser Ziel ist es, dass diese Regelung – wie für die westdeutschen Bundesländer – ab 1. Januar 2012 in Kraft tritt, gegebenenfalls auch rückwirkend."


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