Vier Tage für eine Hermesdeckung - Bundesregierung führt Schnellverfahren für den Mittelstand ein

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 18.01.2011
Pressemitteilung vom: 18.01.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Die Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes, den so genannten Hermesdeckungen, für die Finanzierung von kleineren Exportgeschäften wird in Zukunft deutlich beschleunigt. Das neu eingeführte Schnellverfahren wird insbesondere die ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 18.01.2011] Vier Tage für eine Hermesdeckung - Bundesregierung führt Schnellverfahren für den Mittelstand ein


Die Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes, den so genannten Hermesdeckungen, für die Finanzierung von kleineren Exportgeschäften wird in Zukunft deutlich beschleunigt. Das neu eingeführte Schnellverfahren wird insbesondere die Finanzierung von Geschäften in der mittelständischen Exportwirtschaft erleichtern.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Wir haben nach pragmatischen und effektiven Wegen gesucht, um den Zugang zu Exportkreditgarantien für kleinere Geschäfte weiter zu vereinfachen. Das Ergebnis ist das Schnellverfahren: In nur vier Tagen kann jetzt eine Entscheidung fallen. Gerade der Mittelstand kann seine Exportgeschäfte so in Zukunft besser und schneller planen. Die sichere Finanzierung solcher Geschäfte ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen von enormer Bedeutung."

Mit der Finanzkreditdeckung "express" können Kreditinstitute, die einfach strukturierte Exportgeschäfte mit einem Auftragsvolumen von bis zu fünf Millionen Euro durch einen Bestellerkredit finanzieren, zukünftig innerhalb von vier Bankarbeitstagen mit der Entscheidung über eine Absicherung rechnen. Die Exportfinanzierungen müssen hierbei bestimmte Standards erfüllen. So darf beispielsweise die Kreditlaufzeit von fünf Jahren nicht überschritten werden. Voraussetzung ist ferner der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund und dem jeweiligen Kreditinstitut. Diese Vereinbarung regelt neben den Anwendungsfällen die einzelnen Verfahrensschritte und Pflichten der Kreditinstitute.

Mit Exportkreditgarantien des Bundes können deutsche Unternehmen ihre Exportgeschäfte gegen einen Forderungsausfall absichern. Kreditinstitute, die deutsche Exporte durch einen Kredit an den ausländischen Besteller finanzieren, können ebenfalls eine staatliche Absicherung erhalten.

Bundesminister Brüderle: "Wir passen die so genannten Hermesdeckungen kontinuierlich an die Situation am Markt an, um insbesondere den Bedürfnissen des Mittelstands gerecht zu werden. Das neue Schnellverfahren reiht sich nahtlos in diesen Maßnahmenkatalog ein."

Das Schnellverfahren wird zum 17. Januar 2011 parallel zu den bestehenden Antragsmöglichkeiten eingeführt und steht allen Banken offen, die deutschen Export finanzieren und bisher schon Finanzkreditdeckungen nutzen konnten.

Nähere Informationen zu dem Verfahren finden Sie auf der Internetseite der Exportkreditgarantien des Bundes (siehe Link unter "Weiterführende Informationen").


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