Geldwäschebekämpfung wird verschärft, ohne überflüssige Bürokratie

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 30.11.2011
Pressemitteilung vom: 30.11.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Regierugnsentwurf in wesentlichen Punkten nachgebessert Die Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention beschlossen, Mit dem Vorhaben werden internationale Standards zur ...

[CDU/CSU-Fraktion - 30.11.2011] Geldwäschebekämpfung wird verschärft, ohne überflüssige Bürokratie


Regierugnsentwurf in wesentlichen Punkten nachgebessert

Die Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention beschlossen, Mit dem Vorhaben werden internationale Standards zur Geldwäschebekämpfung umgesetzt. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Peter Aumer:

Das Gesetz zur Geldwäscheprävention ist ein wichtiger Schritt, um den Wirtschaftstandort Deutschland integer zu halten. Deutschland hat als Gründungsmitglied der Financial Action Task Force on Money Laundering eine besondere Verpflichtung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen werden verschärft. Insbesondere werden die Sorgfaltspflichten der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichtsrechte in Bund und Ländern zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt.

In wesentlichen Punkten haben die Koalitionsfraktionen den Regierungsentwurf noch nachgebessert. Vor allem war uns wichtig, in den Bereichen, die weniger risikobehaftet sind, nicht übers Ziel hinauszuschießen. Überflüssige Bürokratie für die Wirtschaft ist zu vermeiden.

So war ursprünglich vorgesehen, dass gewerbliche Güterhändler und freie Berufe bei mehr als neun Beschäftigten zwingend einen Geldwäschebeauftragten zu verpflichten haben. Dies ging deutlich zu weit. Wir haben stattdessen festgelegt, dass im Normalfall keine Verpflichtung zur Bestellung besteht. Die Aufsichtsbehörde ist aber im begründeten Einzelfall dazu befugt, die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten zu verlangen. In besonders sensiblen Bereichen, nämlich bei Handel mit hochwertigen Gütern, soll die Aufsichtsbehörde eine solche Bestellung verlangen.

Des Weiteren wurde beim Vertrieb von Prepaid-Karten an Kiosken, Tankstellen oder in Supermärkten eine Bagatellgrenze eingezogen. Bisher musste jeder Kunde identifiziert werden. Dass dies kaum praktikabel ist, kann sich jeder vorstellen. Künftig gilt daher: Wenn das Guthaben der Karten 100 Euro oder weniger beträgt, ist eine Identifizierung nicht erforderlich.

Hintergrund:

Mit dem Gesetzesvorhaben werden in erster Linie Sorgfaltspflichten der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichts- und Prüfungsrechte in Bund und Ländern zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt. Außerdem werden die Meldepflichten konkretisiert und die Bußgeldtatbestände erweitert.

Das deutsche Recht wird damit an die internationalen Standards der Geldwäscheprävention angepasst. Insbesondere geht es dabei um die Vorgaben der Financial Action Task Force On Money Laundering (FATF). Dieses Gremium ist bei der OECD angesiedelt, Deutschland eines der Gründungsmitglieder. Die Implementierung der von der FATF vorgegebenen Standards wird in regelmäßigen Abständen überprüft.

Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.


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