Bahn sieht keinen Grund für Stopp des Anhörungsverfahrens für Offenburger Antragstrasse

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Bahn AG, 18.01.2011
Pressemitteilung vom: 18.01.2011 von der Firma Deutsche Bahn AG aus Berlin

Kurzfassung: Über Weiterführung eines Verfahrens zur Aus- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde / Bahn prüft Alternativen (Stuttgart, 18. Januar 2011) Nach erster Einschätzung teilt die Bahn ...

[Deutsche Bahn AG - 18.01.2011] Bahn sieht keinen Grund für Stopp des Anhörungsverfahrens für Offenburger Antragstrasse


Über Weiterführung eines Verfahrens zur Aus- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde / Bahn prüft Alternativen

(Stuttgart, 18. Januar 2011) Nach erster Einschätzung teilt die Bahn die Meinung des Regierungspräsidiums Freiburg nicht, dass das Anhörungsverfahren für den Bereich Offenburg der Aus- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel gestoppt werden muss. Vor allem vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Untersuchungen und Abstimmungen im Auftrag des Projektbeirates, erscheint ein Stopp des Anhörungsverfahrens als nicht angemessen. So hat die Bahn zugesagt, mit Probebohrungen eine Tunnellösung in Offenburg zu prüfen. Darüber hinaus wird die Alternativtrasse parallel zur Autobahn A5 von Offenburg bis nördlich Freiburg intensiv untersucht.

Die Antragstrasse im Bereich Offenburg war bereits Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens des Regierungspräsidiums im Jahr 2002 und damit rechtlich fundierte Grundlage für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens.

Die notwendigen umfangreichen Planungs- und Abwägungsprozesse wurden auf dieser Basis nach der geltenden Rechtssprechung durchgeführt.

Die vom Regierungspräsidium im Rahmen der Verfahrensbegleitung angemerkten Anpassungsvorschläge führten im bisherigen Verfahren in der Regel zu Überarbeitungen und Ergänzungen der Planungsunterlagen; sie führten nicht zu einer Verzögerung oder einem Stopp des Verfahrens.

Die Bahn wird die Stellungnahme des Regierungspräsidiums intensiv prüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung dem Eisenbahn-Bundesamt vorlegen. Die endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen im Verfahren obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörd


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