Doping-Praxis in der alten Bundesrepublik umfassend aufklären

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 30.11.2011
Pressemitteilung vom: 30.11.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der heute vorgelegten Forschungszwischenberichte über Doping-Praktiken in Deutschland im Sportausschuss erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Sport der SPD-BundestagsfraktionMartin Gerster: Die SPD-Bundestagsfraktion fordert ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 30.11.2011] Doping-Praxis in der alten Bundesrepublik umfassend aufklären


Anlässlich der heute vorgelegten Forschungszwischenberichte über Doping-Praktiken in Deutschland im Sportausschuss erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Sport der SPD-BundestagsfraktionMartin Gerster:

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert weiterhin eine umfassende Aufklärung über Doping-Praktiken in Deutschland. Die in der heutigen Sportausschuss-Sitzung vorgelegten Forschungszwischenberichte haben klar aufgezeigt, dass auch in der früheren Bundesrepublik Doping mit staatlicher Billigung oder gar Unterstützung betrieben wurde. Als Beleg dafür gilt hierbei unter anderem die staatlich geförderte Regenerationsstudie zu den Wirkungen von Testosteron, die zwischen 1986 und 1990 von den Sportmedizinern Prof. Dr. Keul, Prof. Dr. Kindermann und Prof.

Dr. Liesen durchgeführt wurde. Schon damals war Testosteron auf der Doping-Verbotsliste des IOC aufgeführt, da es als leistungssteigerndes Mittel bekannt war. Gleichwohl vergab das Bundesinstitut für Sportwissenschaften 1983 einen Auftrag zur Erforschung der regenerationsfördernden Eigenschaften von Testosteron. Daraus schließen die Forscher, dass "hier ein verdeckter Versuch systematischen Dopings unternommen" wurde. Bei der Konzeption der Studie spielte der Aspekt der Anwendung eine wichtige Rolle, wie die Prof. Dr. Spitzer und Prof. Dr.

Strang in ihrem Zwischenbericht weiter ausführen.

Auch die von den Forschern Prof. Spitzer und Prof. Strang geäußerte Annahme, dass die damalige Bundesregierung eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion bewusst mangelhaft oder gar vorsätzlich falsch beantwortet habe, bedarf der Aufklärung durch die damals Verantwortlichen.


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