ÖDP lädt ein: Pressekonferenz zu den von der ÖDP unterstützten Klagen gegen das Elterngeldgesetz
- Pressemitteilung der Firma ödp Bundesverband, 18.01.2011
Pressemitteilung vom: 18.01.2011 von der Firma ödp Bundesverband aus Würzburg
Kurzfassung: Rechtsgutachten: Elterngeld ist verfassungswidrig. Im Auftrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) hat Prof. Dr. iur. Thorsten Kingreen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität ...
[ödp Bundesverband - 18.01.2011] ÖDP lädt ein: Pressekonferenz zu den von der ÖDP unterstützten Klagen gegen das Elterngeldgesetz
Rechtsgutachten: Elterngeld ist verfassungswidrig.
Im Auftrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) hat Prof. Dr. iur. Thorsten Kingreen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg, ein umfangreiches Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des gegenwärtig geltenden Elterngeldgesetzes erstellt. Die ÖDP hält § 2 BEEG, der die unterschiedliche Höhe des Elterngeldes regelt, für unvereinbar mit Art. 2 und Art. 6 des Grundgesetzes.
Dieses Gutachten wird am Montag, dem 24. Januar 2011 um 10.30 Uhr im Kolpinghaus in
Karlsruhe der Presse vorgestellt. Dazu möchten wir Sie herzlich einladen.
Prof. Kingreen kommt in seinem Gutachten auf S. 66 unter anderem zu dem Ergebnis:
"Das Elterngeld ist als einzige nicht-kausale steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung ein Fremdkörper im deutschen Sozialrecht. Es transportiert das einseitige Leitbild einer erwerbsorientierten Erziehung und ist damit ebenso verfassungswidrig wie es die vielen Rechtsvorschriften waren, die vom nicht minder einseitigen Leitbild der Hausfrauenehe geprägt waren. Das Bundesverfassungsgericht sollte die gute Tradition seiner Rechtsprechung fortsetzen und auch die neuen Neutralitätsverletzungen im Bereich von Ehe und Familie für verfassungswidrig erklären.'
Bei der Pressekonferenz werden anwesend sein:
Sebastian Frankenberger, der Bundesvorsitzende der ÖDP, der auch als Initiator und Organisator des bayrischen Volksentscheids zum Nichtraucherschutz bekannt geworden ist, Prof. Dr. med. Gunther Moll, Leiter der Kinder- und Jugendabteilung für psychische Gesundheit der Universität Erlangen, der zur Rolle der Armut für die kindliche Gesundheit Stellung nehmen wird und Dr. med. Johannes Resch, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, der den politischen Hintergrund und die Motivation der ÖDP zur Unterstützung der Klagen erläutern wird.
Falls Sie im Vorfeld Fragen haben, können Sie sich gern bei Dr. Johannes Resch, dem Sprecher des ÖDP-Arbeitskreises Familienpolitik, unter der Telefonnummer 06349963855 melden.
Wegbeschreibung: Kolpinghaus, Karlstr. 115, am Kolpingplatz, vom Hauptbahnhof 15 Min. Fußweg oder 2 Straßenbahn-Haltepunkte (Haltestelle Kolpingplatz).
Da sich im Erdgeschoss Ladengeschäfte befinden, ist das Kolpinghaus nur von den Seiteneingängen von der Albtalstraße oder der Kantstraße zugänglich. Beide Eingänge werden offen sein.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Bundespressestelle: Florence v. Bodisco
Erich-Weinert-Str. 134
10409 Berlin
Tel. 030/49854050
florence.bodisco@oedp.de
Rechtsgutachten: Elterngeld ist verfassungswidrig.
Im Auftrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) hat Prof. Dr. iur. Thorsten Kingreen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg, ein umfangreiches Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des gegenwärtig geltenden Elterngeldgesetzes erstellt. Die ÖDP hält § 2 BEEG, der die unterschiedliche Höhe des Elterngeldes regelt, für unvereinbar mit Art. 2 und Art. 6 des Grundgesetzes.
Dieses Gutachten wird am Montag, dem 24. Januar 2011 um 10.30 Uhr im Kolpinghaus in
Karlsruhe der Presse vorgestellt. Dazu möchten wir Sie herzlich einladen.
Prof. Kingreen kommt in seinem Gutachten auf S. 66 unter anderem zu dem Ergebnis:
"Das Elterngeld ist als einzige nicht-kausale steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung ein Fremdkörper im deutschen Sozialrecht. Es transportiert das einseitige Leitbild einer erwerbsorientierten Erziehung und ist damit ebenso verfassungswidrig wie es die vielen Rechtsvorschriften waren, die vom nicht minder einseitigen Leitbild der Hausfrauenehe geprägt waren. Das Bundesverfassungsgericht sollte die gute Tradition seiner Rechtsprechung fortsetzen und auch die neuen Neutralitätsverletzungen im Bereich von Ehe und Familie für verfassungswidrig erklären.'
Bei der Pressekonferenz werden anwesend sein:
Sebastian Frankenberger, der Bundesvorsitzende der ÖDP, der auch als Initiator und Organisator des bayrischen Volksentscheids zum Nichtraucherschutz bekannt geworden ist, Prof. Dr. med. Gunther Moll, Leiter der Kinder- und Jugendabteilung für psychische Gesundheit der Universität Erlangen, der zur Rolle der Armut für die kindliche Gesundheit Stellung nehmen wird und Dr. med. Johannes Resch, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, der den politischen Hintergrund und die Motivation der ÖDP zur Unterstützung der Klagen erläutern wird.
Falls Sie im Vorfeld Fragen haben, können Sie sich gern bei Dr. Johannes Resch, dem Sprecher des ÖDP-Arbeitskreises Familienpolitik, unter der Telefonnummer 06349963855 melden.
Wegbeschreibung: Kolpinghaus, Karlstr. 115, am Kolpingplatz, vom Hauptbahnhof 15 Min. Fußweg oder 2 Straßenbahn-Haltepunkte (Haltestelle Kolpingplatz).
Da sich im Erdgeschoss Ladengeschäfte befinden, ist das Kolpinghaus nur von den Seiteneingängen von der Albtalstraße oder der Kantstraße zugänglich. Beide Eingänge werden offen sein.
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