Recht und Sicherheit: Ohne Ärger durch den Advent

  • Pressemitteilung der Firma ADAC, 01.12.2011
Pressemitteilung vom: 01.12.2011 von der Firma ADAC aus München

Kurzfassung: ADAC: Alkohol am Steuer und überlange Tannen können teuer werden Weihnachten naht und damit werden auch wieder Tannen und Fichten ins heimische Wohnzimmer transportiert. Dabei gibt es nach Angaben des ADAC einiges zu beachten. Beim Transport auf ...

[ADAC - 01.12.2011] Recht und Sicherheit: Ohne Ärger durch den Advent


ADAC: Alkohol am Steuer und überlange Tannen können teuer werden

Weihnachten naht und damit werden auch wieder Tannen und Fichten ins heimische Wohnzimmer transportiert. Dabei gibt es nach Angaben des ADAC einiges zu beachten. Beim Transport auf dem Autodach muss der Christbaum mit der Spitze nach hinten ragen. So kann der Fahrtwind die Äste nicht abreißen. Der Baum muss direkt am Stamm mit gut verzurrten Spanngurten gesichert werden. Bei einem Transport im Innenraum ist ebenfalls auf eine korrekte Sicherung zu achten. Hier helfen neben der Befestigung mit Spanngurten auch die Rückenlehnen der Sitze. Ein Holzbrett zwischen Stamm und Lehne sorgt dafür, dass die Kräfte besser verteilt werden. Außerdem muss die Sicht des Fahrers beim Weihnachtsbaumtransport frei sein.

Ragt der Baum über einen Meter über das Heck hinaus, muss er am Ende mit einem roten Tuch gekennzeichnet werden, bei Dunkelheit ist eine rote Leuchte zu verwenden. Der Baum darf maximal aber nur 1,5 m über das Fahrzeugheck hinausragen und die Beleuchtung nicht verdecken. Wer seine Ladung nicht korrekt sichert, dem drohen drei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 50 Euro.

Auch ein Besuch auf einem Weihnachtsmarkt gehört in der Adventszeit dazu.

Doch nach dem Genuss von Glühwein oder Feuerzangenbowle ist das Autofahren Tabu. Um nicht seinen Führerschein oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, rät der ADAC, bei Alkoholgenuss das Auto stehen zu lassen und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Denn bei alkoholtypischem Verhalten wie Schlangenlinien-Fahren kann der Führerschein bereits bei 0,3 Promille entzogen werden. Wer mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss auch ohne jeden Fahrfehler mit mindestens 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig und wird mit mindestens sechs Monaten Fahrerlaubnisentzug und einer hohen Geldstrafe belegt ?

Wiederholungstäter riskieren sogar Freiheitsstrafen.

Häufig wird unterschätzt, dass der Alkohol der weinhaltigen Getränke auf dem Weihnachtsmarkt wegen der Süße und Wärme sehr schnell ins Blut übergeht und betrunken macht. Die eigene Einschätzung, wie viele Gläser Glühwein oder Punsch jemand unbeschadet trinken kann, ist wenig verlässlich, denn die Alkoholkonzentration im Blut hängt von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gewicht, Geschlecht und Tagesform ab. Nur eines ist sicher: Wenn der Alkoholspiegel steigt, sinkt parallel dazu die Fahrtüchtigkeit.

Zu diesem Text bietet der ADAC auf www.adac.de/tv einen Film und unter www. presse.adac.de Fotos an.


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