Fachtagung zu Rechtsextremismus

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 02.12.2011
Pressemitteilung vom: 02.12.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Joachim Herrmann bei Fachtagung zum Rechtsextremismus: "NPD-Verbot rechtlich möglich und geboten - Gemeinsame Verbunddatei von Polizei und Verfassungsschutz notwendig" Innenminister Joachim Herrmann hat heute bei einer Tagung der ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 02.12.2011] Fachtagung zu Rechtsextremismus


Joachim Herrmann bei Fachtagung zum Rechtsextremismus: "NPD-Verbot rechtlich möglich und geboten - Gemeinsame Verbunddatei von Polizei und Verfassungsschutz notwendig" Innenminister Joachim Herrmann hat heute bei einer Tagung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zum Thema "Rechtsextremismus – Gefahr für den demokratischen Verfassungsstaat?" die Notwendigkeit eines NPD-Verbots bekräftigt: "Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei, die für unsere Demokratie gefährlich ist. Ihre engen Verknüpfungen zu Neonazis machen sie zur maßgeblichen Plattform, von der ein Großteil aller rechtsextremistischen Aktivitäten ausgeht. Wir müssen die Parteistrukturen zerschlagen, um zu verhindern, dass sich die NPD in zunehmenden Maße aus Steuermitteln finanziert." Herrmann ist überzeugt, dass ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren Erfolg haben würde. In den letzten 20 Jahren seien drei rechtsextremistische Gruppen in Bayern verboten worden. Weitere zehn Verbote habe der Bund unter maßgeblicher Mitwirkung Bayerns ausgesprochen. Alle Verbote seien, sofern sie angegriffen wurden, vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.!

"Was gegen rechtsextremistische Vereine richtig ist, kann gegen rechtsextremistische Parteien nicht falsch sein. Ein Verbot der NPD ist daher nicht nur politisch wünschenswert, sondern erscheint mir auch rechtlich möglich und geboten", so der Innenminister.

Herrmann betonte, dass bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus ein wirkungsvoller Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und eine entsprechende Datenanalyse wichtig sei. "Wir brauchen eine bundesweite gemeinsame Verbunddatei von Polizei und Verfassungsschutz. Auf diese Weise stehen allen Sicherheitsbehörden in Deutschland wichtige Erkenntnisse unmittelbar zur Verfügung. Das Innenministerium habe hierzu bereits einen Gesetzentwurf erarbeitet und dem Bundesjustizministerium zur Prüfung zugeleitet. Diese Prüfung müsse rasch zum Abschluss kommen.

Alle Menschen müssten sich darauf verlassen können, in Bayern sicher leben zu können, so Herrmann. Daher gehe Bayern konsequent unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen Rechtsextremismus vor. Das umfassende Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus, das 2009 vom Kabinett verabschiedet worden sei, enthalte ein breites Maßnahmenbündel nicht nur präventiver und repressiver Maßnahmen der Sicherheitsbehörden, sondern vor allem auch Maßnahmen in den Bereichen Schule und Bildung sowie bei der Jugendhilfe. Herrmann: "Ich halte es für besonders wichtig, dass wir bereits in den Schulen über den Rechtsextremismus aufklären. Denn insbesondere Jugendliche sind anfällig für rechtsextremistische Parolen. Die regionalen Frühberatungsstellen und dort die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz leisten hier wertvolle Aufklärungsarbeit."

Gleiches gelte für die bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE), die Ansprechpartner für Bürger sei und insbesondere betroffene Kommunen berate. Im Bereich der Schulen ist sie maßgeblich in das Beratungsnetzwerk für Demokratie und Toleranz eingebunden und beteiligt sich an demokratischen Bündnissen. Hierzu zähle auch das bayerische Bündnis für Toleranz. Herrmann: "Ich habe deshalb zugesagt, das der Freistaat Bayern, der in dem Bündnis Mitglied ist, seine Beiträge auf rund 60.000 Euro erhöhen wird. Damit setzten wir ein weiteres Zeichen im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus."


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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

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