Verantwortung fuer die Opfer von Menschenhandel und Sklaverei

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 02.12.2011
Pressemitteilung vom: 02.12.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum heutigen internationalen Tag fuer die Abschaffung der Sklaverei erklaeren der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser sowie die stellvertretende Sprecherin Angelika Graf: Die Opfer von Menschenhandel und ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 02.12.2011] Verantwortung fuer die Opfer von Menschenhandel und Sklaverei


Zum heutigen internationalen Tag fuer die Abschaffung der Sklaverei erklaeren der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser sowie die stellvertretende Sprecherin Angelika Graf:

Die Opfer von Menschenhandel und Sklaverei brauchen unseren Schutz. Darin waren sich saemtliche Sachverstaendige in einer Anhoerung des Menschenrechtsausschusses ueber Menschenhandel einig. Das Augenmerk sollte weniger auf Grenzkontrollen zur Verhinderung irregulaerer Migration gerichtet werden, sondern auf den konkreten Opferschutz. Hier sei, so einige Sachverstaendige, ueber viele Jahre hinweg wenig verbessert worden.

Menschenhandel erfolgt mit dem Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft. Waehrend im ersten Fall ueberwiegend Frauen betroffen sind, sind es im zweiten Fall ueberwiegend Maenner. Ihnen allen ist gemein, dass sie haeufig unter sklavenaehnlichen Bedingungen leben und arbeiten und voellig abhaengig von den Taetern sind.

Die Experten empfahlen dringend, den Aufenthaltstitel der Opfer nicht an deren Bereitschaft zu knuepfen, als Zeuginnen und Zeugen in einem Strafverfahren gegen die Taeter auszusagen.

Gegenwaertig erhalten aussagewillige Opfer nur waehrend der Dauer des Verfahrens ein Aufenthaltsrecht. Danach werden sie abgeschoben - auch wenn dies mit Gefahren fuer sie und ihre Familienangehoerigen verbunden ist. Die deutsche Justiz muss sich daher nicht wundern, dass die Kooperationsbereitschaft der Opfer nicht allzu gross ist. Bei einem dauerhaft gesicherten Aufenthaltsrecht in Deutschland und einer wirksamen psychosozialen Behandlung wuerden sie vielleicht den Mut und die Kraft finden, kriminelle Strukturen aufzudecken.

Der Deutsche Bundestag beraet gerade den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifikation der Europaratskonvention gegen Menschenhandel. Einige Regelungen, wie zum Beispiel die fortbestehende Koppelung des Aufenthaltsrechts der Opfer an ihre Kooperationsbereitschaft in Strafverfahren, sind aeusserst unbefriedigend. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion muss der Gesetzentwurf nachgebessert werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Rechte und den Schutz der Opfer staerker in den Mittelpunkt zu stellen und dadurch dem Geist der Europaratskonvention gerecht zu werden.


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