Anhörung zur Polizeigesetznovelle hat unsere Bedenken bestätigt
- Pressemitteilung der Firma Grüne Fraktion Landtag Brandenburg, 02.12.2011
Pressemitteilung vom: 02.12.2011 von der Firma Grüne Fraktion Landtag Brandenburg aus Potsdam
Kurzfassung: Nach der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten Anhörung zur Novelle des Polizeigesetzes sieht sich die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, URSULA NONNEMACHER, in ihren Bedenken bestätigt. Sie kündigte Änderungsanträge ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 02.12.2011] Anhörung zur Polizeigesetznovelle hat unsere Bedenken bestätigt
Nach der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten Anhörung zur Novelle des Polizeigesetzes sieht sich die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, URSULA NONNEMACHER, in ihren Bedenken bestätigt. Sie kündigte Änderungsanträge ihrer Fraktion zu dem Gesetzentwurf an.
"Die Anhörung hat verdeutlicht, dass unsere Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Polizeigesetzes mehr als berechtigt waren", sagte sie.
Die Mehrzahl der angehörten Experten - wie die Landesdatenschutzbeauftragte Frau Dagmar Hartge, Herr Wilhelm Achelpöhler vom Deutschen Anwaltverein, Herr Dr. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Herr Dr. Heiko Stamer von der Gesellschaft für Informatik - hat sich äußerst kritisch zum Gesetzentwurf geäußert und sich gegen die Verabschiedung in der vorliegenden Form ausgesprochen. Sie haben unter anderem deutlich gemacht, dass einige der in der Gesetzesnovelle enthaltenen polizeilichen Instrumente im Rahmen der Gefahrenabwehr, die das Polizeigesetz auf Landesebene regelt, nicht notwendig sind. Die Polizei kann diese Instrumente jetzt schon auf Basis der bundeseinheitlichen Strafprozessordnung bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts zur Strafverfolgung nutzen.
"Wir werden die Anhörung zum Anlass nehmen, Änderungsanträge zum Gesetzentwurf einzubringen. Besonders kritisch sehen wir die beiden polizeilichen Einsatzinstrumente der automatischen Kennzeichenerfassung und der Handy-Ortung. Sie sind zur Gefahrenabwehr nicht notwendig und greifen in die Grundrechte der Bürger ein", sagte URSULA NONNEMACHER. Deshalb haben einige Bundesländer die automatische Kennzeichenerfassung sogar abgeschafft. So erklärte der frühere Innenminister Lothar Hay (SPD) von Schleswig-Holstein, dass es sich um ein ungeeignetes Instrument handele und dadurch Personal gebunden werde, das an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könne. 'Sogar das CDU-geführte Innenministerium im Saarland kann offenkundig mit dem Verzicht auf diese Maßnahmen leben', sagte URSULA NONNEMACHER. "Darüber hinaus befürchten wir, dass diese Maßnahmen auch missbraucht werden könnten."
"Wir möchten erreichen, dass der Handy-Ortung enge Grenzen gesetzt werden und sie zur Gefahrenabwehr ausschließlich zur Ortung vermisster, hilfloser oder suizidgefährdeter Personen eingesetzt werden darf. Die automatische Kennzeichenerfassung wollen wir ganz aus dem Polizeigesetz streichen. Zur Verfolgung von Straftätern kann die Polizei sie ohnehin nutzen."
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam
Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 9661706
Fax.: 0331 9661702
presse@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion.brandenburg.de
Nach der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten Anhörung zur Novelle des Polizeigesetzes sieht sich die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, URSULA NONNEMACHER, in ihren Bedenken bestätigt. Sie kündigte Änderungsanträge ihrer Fraktion zu dem Gesetzentwurf an.
"Die Anhörung hat verdeutlicht, dass unsere Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Polizeigesetzes mehr als berechtigt waren", sagte sie.
Die Mehrzahl der angehörten Experten - wie die Landesdatenschutzbeauftragte Frau Dagmar Hartge, Herr Wilhelm Achelpöhler vom Deutschen Anwaltverein, Herr Dr. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Herr Dr. Heiko Stamer von der Gesellschaft für Informatik - hat sich äußerst kritisch zum Gesetzentwurf geäußert und sich gegen die Verabschiedung in der vorliegenden Form ausgesprochen. Sie haben unter anderem deutlich gemacht, dass einige der in der Gesetzesnovelle enthaltenen polizeilichen Instrumente im Rahmen der Gefahrenabwehr, die das Polizeigesetz auf Landesebene regelt, nicht notwendig sind. Die Polizei kann diese Instrumente jetzt schon auf Basis der bundeseinheitlichen Strafprozessordnung bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts zur Strafverfolgung nutzen.
"Wir werden die Anhörung zum Anlass nehmen, Änderungsanträge zum Gesetzentwurf einzubringen. Besonders kritisch sehen wir die beiden polizeilichen Einsatzinstrumente der automatischen Kennzeichenerfassung und der Handy-Ortung. Sie sind zur Gefahrenabwehr nicht notwendig und greifen in die Grundrechte der Bürger ein", sagte URSULA NONNEMACHER. Deshalb haben einige Bundesländer die automatische Kennzeichenerfassung sogar abgeschafft. So erklärte der frühere Innenminister Lothar Hay (SPD) von Schleswig-Holstein, dass es sich um ein ungeeignetes Instrument handele und dadurch Personal gebunden werde, das an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könne. 'Sogar das CDU-geführte Innenministerium im Saarland kann offenkundig mit dem Verzicht auf diese Maßnahmen leben', sagte URSULA NONNEMACHER. "Darüber hinaus befürchten wir, dass diese Maßnahmen auch missbraucht werden könnten."
"Wir möchten erreichen, dass der Handy-Ortung enge Grenzen gesetzt werden und sie zur Gefahrenabwehr ausschließlich zur Ortung vermisster, hilfloser oder suizidgefährdeter Personen eingesetzt werden darf. Die automatische Kennzeichenerfassung wollen wir ganz aus dem Polizeigesetz streichen. Zur Verfolgung von Straftätern kann die Polizei sie ohnehin nutzen."
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