Winter noch nicht in Sicht - Kein Recht auf Storno bei Schneemangel
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 02.12.2011
Pressemitteilung vom: 02.12.2011 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: ADAC: Skifahren in den Alpen kaum möglich Braune Hänge, stillstehende Lifte, verschobene Saisonstarts in den Skigebieten: Das erwartet Skifahrer momentan in den Alpenländern. Die weiße Pracht lässt in den meisten Regionen noch auf sich warten. ...
[ADAC - 02.12.2011] Winter noch nicht in Sicht - Kein Recht auf Storno bei Schneemangel
ADAC: Skifahren in den Alpen kaum möglich
Braune Hänge, stillstehende Lifte, verschobene Saisonstarts in den Skigebieten: Das erwartet Skifahrer momentan in den Alpenländern. Die weiße Pracht lässt in den meisten Regionen noch auf sich warten. Schneemangel ist aus rechtlicher Sicht laut ADAC aber kein Grund für eine kostenlose Stornierung des Skiurlaubs und gilt auch nicht als so genannte höhere Gewalt.
Das gilt grundsätzlich für alle Winterurlauber. Egal, ob man die Unterkunft individuell oder bei einem Reiseveranstalter gebucht hat. Denn der Hotelier oder der Reiseveranstalter haften grundsätzlich nicht für schlechte Witterungsverhältnisse.
Anders ist die Rechtslage, wenn Skifahrer über einen Reiseveranstalter gebucht haben, der im Katalog oder den Reiseunterlagen mit Schneegarantie wirbt. Diese Zusage muss eingehalten werden. Wintersportler können aber nicht den Lift vor der Hoteltür erwarten, eine Fahrt mit dem Auto oder Skibus kann zugemutet werden. Einige Veranstalter bieten bei Schneemangel aber Umbuchungsmöglichkeiten an.
Gegen unliebsame Wetterverhältnisse können sich Skifahrer generell aber nicht versichern. Eine Reiserücktritts-Versicherung sichert lediglich das Risiko einer Erkrankung vor der Reise, Verletzungen bei Unfällen oder Sterbefälle von Angehörigen ab.
Weitere Information finden Sie unter http://www.presse.adac.de
Interviewpartner für TV/Hörfunk erreichen Sie unter 089/7676-2625 oder 089/7676-2078.
Andrea Piechotta -3475
ADAC: Skifahren in den Alpen kaum möglich
Braune Hänge, stillstehende Lifte, verschobene Saisonstarts in den Skigebieten: Das erwartet Skifahrer momentan in den Alpenländern. Die weiße Pracht lässt in den meisten Regionen noch auf sich warten. Schneemangel ist aus rechtlicher Sicht laut ADAC aber kein Grund für eine kostenlose Stornierung des Skiurlaubs und gilt auch nicht als so genannte höhere Gewalt.
Das gilt grundsätzlich für alle Winterurlauber. Egal, ob man die Unterkunft individuell oder bei einem Reiseveranstalter gebucht hat. Denn der Hotelier oder der Reiseveranstalter haften grundsätzlich nicht für schlechte Witterungsverhältnisse.
Anders ist die Rechtslage, wenn Skifahrer über einen Reiseveranstalter gebucht haben, der im Katalog oder den Reiseunterlagen mit Schneegarantie wirbt. Diese Zusage muss eingehalten werden. Wintersportler können aber nicht den Lift vor der Hoteltür erwarten, eine Fahrt mit dem Auto oder Skibus kann zugemutet werden. Einige Veranstalter bieten bei Schneemangel aber Umbuchungsmöglichkeiten an.
Gegen unliebsame Wetterverhältnisse können sich Skifahrer generell aber nicht versichern. Eine Reiserücktritts-Versicherung sichert lediglich das Risiko einer Erkrankung vor der Reise, Verletzungen bei Unfällen oder Sterbefälle von Angehörigen ab.
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Über ADAC:
1903 in Stuttgart gegründet, ist der ADAC kontinuierlich zum größten europäischen Automobil-Club herangewachsen. Über 14 Millionen Mitglieder sprechen für sich. Wir helfen, wir informieren und wir vertreten engagiert die Interessen der Autofahrer. Gleichzeitig mit den wachsenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, hat der ADAC immer darauf geachtet, die innere Struktur effizient zu gestalten und weiter zu entwicklen. Mit 14 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte Automobilclub der Welt, nach AAA, America Automobile Association, 30 Millionen Mitglieder
Firmenkontakt:
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