Leutheusser-Schnarrenberger: Auf dem Weg in eine moderne und zukunftsfeste Justizverwaltung
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 05.12.2011
Pressemitteilung vom: 05.12.2011 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Zum heutigen IT-Forum "Informationstechnologie für die Justiz" erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Eine moderne Justiz muss modern arbeiten. Für eine effiziente Durchsetzung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 05.12.2011] Leutheusser-Schnarrenberger: Auf dem Weg in eine moderne und zukunftsfeste Justizverwaltung
Zum heutigen IT-Forum "Informationstechnologie für die Justiz" erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Eine moderne Justiz muss modern arbeiten. Für eine effiziente Durchsetzung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern wird der Einsatz der Informationstechnik immer wichtiger. Es ist Zeit, die Arbeitsweise der Justiz an die Lebenswirklichkeit anzupassen.
Im Bundesministerium der Justiz wird derzeit der rechtliche Grundstein für eine moderne Justizverwaltung gelegt. Wir erarbeiten einen Gesetzentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Fallbearbeitung an Gerichten. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass in Zukunft im Strafverfahren ein vollelektronischer Arbeitsablauf ermöglicht wird. Den Staatsanwälten und Richtern wird die Möglichkeit eröffnet, schneller und effizienter mit den Unmengen an Verfahrensinformationen umgehen zu können. Anwälte profitieren insbesondere von der Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht, die auch online realisiert werden kann.
Gleichzeitig gestalten wir die Kommunikation mit der Justiz anwenderfreundlicher, in dem der elektronische Zugang zu den Gerichten sowie die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente ermöglicht werden. Künftig sollen außerdem Nachrichten, die per De-Mail versendet wurden, unter gewissen Voraussetzungen einen höheren Beweiswert erhalten. Wer sich in einem späteren Rechtsstreit auf den Inhalt einer De-Mail beruft, braucht die Echtheit der De-Mail dann nicht zu beweisen, sondern kann sich auf einen Anschein stützen, den der Gegner widerlegen muss.
Wenn der Gesetzgeber und die Verwaltungen nicht auf die wachsende und berechtigte Erwartung der Bürgerinnen und Bürger reagieren, auf eine fortschrittliche Justiz zu treffen, droht die Dritte Gewalt ins Hintertreffen zu geraten. Der elektronische Rechtsverkehr und eine elektronische Aktenführung sind deshalb der richtige und wichtige Schritt in eine zukunftsfeste Justizverwaltung. Die gerichtliche Praxis wird durch den IT-Einsatz an vielen Stellen effektiver und auf mittlere Sicht auch kostengünstiger.
Zum Hintergrund:
Eine eigens eingerichtete Projektgruppe des Bundesministeriums der Justiz untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Aktenführung im Strafprozess. Zum IT-Forum "Informationstechnologie für die Justiz" hat das Bundesministerium der Justiz heute, am Vortag des 6. Nationalen IT-Gipfels, rund 200 Gäste aus Justiz und Wirtschaft in
das Deutsche Patent- und Markenamt in München geladen.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Birte Betzendahl, Harald Schütt
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Zum heutigen IT-Forum "Informationstechnologie für die Justiz" erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Eine moderne Justiz muss modern arbeiten. Für eine effiziente Durchsetzung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern wird der Einsatz der Informationstechnik immer wichtiger. Es ist Zeit, die Arbeitsweise der Justiz an die Lebenswirklichkeit anzupassen.
Im Bundesministerium der Justiz wird derzeit der rechtliche Grundstein für eine moderne Justizverwaltung gelegt. Wir erarbeiten einen Gesetzentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Fallbearbeitung an Gerichten. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass in Zukunft im Strafverfahren ein vollelektronischer Arbeitsablauf ermöglicht wird. Den Staatsanwälten und Richtern wird die Möglichkeit eröffnet, schneller und effizienter mit den Unmengen an Verfahrensinformationen umgehen zu können. Anwälte profitieren insbesondere von der Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht, die auch online realisiert werden kann.
Gleichzeitig gestalten wir die Kommunikation mit der Justiz anwenderfreundlicher, in dem der elektronische Zugang zu den Gerichten sowie die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente ermöglicht werden. Künftig sollen außerdem Nachrichten, die per De-Mail versendet wurden, unter gewissen Voraussetzungen einen höheren Beweiswert erhalten. Wer sich in einem späteren Rechtsstreit auf den Inhalt einer De-Mail beruft, braucht die Echtheit der De-Mail dann nicht zu beweisen, sondern kann sich auf einen Anschein stützen, den der Gegner widerlegen muss.
Wenn der Gesetzgeber und die Verwaltungen nicht auf die wachsende und berechtigte Erwartung der Bürgerinnen und Bürger reagieren, auf eine fortschrittliche Justiz zu treffen, droht die Dritte Gewalt ins Hintertreffen zu geraten. Der elektronische Rechtsverkehr und eine elektronische Aktenführung sind deshalb der richtige und wichtige Schritt in eine zukunftsfeste Justizverwaltung. Die gerichtliche Praxis wird durch den IT-Einsatz an vielen Stellen effektiver und auf mittlere Sicht auch kostengünstiger.
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Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
Firmenkontakt:
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