Ministerin Löhrmann: 'Wir sind bereits mitten auf dem Weg hin zur Inklusion' - Gesetzentwurf ist in Arbeit

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW), 05.12.2011
Pressemitteilung vom: 05.12.2011 von der Firma Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit: "Beim Ziel sind wir uns einig: Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam aufwachsen und lernen", unterstrich Schulministerin Sylvia Löhrmann heute noch einmal den Willen der ...

[Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) - 05.12.2011] Ministerin Löhrmann: "Wir sind bereits mitten auf dem Weg hin zur Inklusion" - Gesetzentwurf ist in Arbeit


Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

"Beim Ziel sind wir uns einig: Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam aufwachsen und lernen", unterstrich Schulministerin Sylvia Löhrmann heute noch einmal den Willen der Landesregierung, die UN-Behindertenkonvention auf Landesebene umzusetzen. "In der Tat befinden wir uns bereits mitten in der Umsetzung unseres Plans hin zur Inklusion", sagte Ministerin Löhrmann. So habe die Landesregierung die Schulaufsicht beim Übergang zum laufenden Schuljahr gebeten, Eltern von Kindern mit Behinderungen, die dies wünschten, vorrangig einen Platz im Gemeinsamen Unterricht anzubieten. Eine Zuweisung von Kindern zur Förderschule gegen den Willen der Eltern sollte unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten vermieden werden. Ministerin Löhrmann: "Dies scheint - anders als in den Jahren zuvor - weitgehend gelungen zu sein." Die Landesregierung habe diesen Prozess unterstützt und unter anderem 390 zusätzliche Stellen - vor allem für die weiterführenden Schulen - zur Verfügung gestellt (305 für Integrative Lerngruppen, so dass es inzwischen 600 gibt, und 85 Stellen für Primarstufe und Sekundarstufe I zur Unterstützung "besonderer Anforderungen"). Außerdem wurde in allen 53 Schulämtern jeweils eine neue Stelle zur Koordination beim Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts vor Ort geschaffen. In Kooperation mit den Universitäten Köln und Oldenburg werden zudem derzeit Fortbildungsmoderatoren ausgebildet, die vom Frühjahr 2012 an Schulen beim Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts in allen Regionen des Landes unterstützen sollen. Diese Zahlen machen deutlich, wie wichtig der Landesregierung das Thema Inklusion ist. Wie beim letzten Gesprächskreis Inklusion angekündigt, erarbeitet das Schulministerium derzeit einen Referentenentwurf für eine Schulgesetznovelle für ein inklusives Bildungssystem. Mit dem Gesetz wird u.a. geregelt, wie der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule umgesetzt werden soll. Die Ministerin betonte, dass, nachdem der bildungspolitische Konsens zur Schulstruktur gefunden sei, die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem Priorität hätten. "Und wie beim Schulkonsens, so wollen wir auch bei der Inklusion einen möglichst breiten politischen Konsens, damit das große Ziel Inklusion von einer breiten Zustimmung getragen wird. Dabei geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit", betonte Ministerin Löhrmann. "Denn für diese gesellschaftliche Herausforderung, die nicht von einem Tag zum anderen zu meistern ist, brauchen wir eine gute Basis. Und die ist das Gesetz." In zahlreichen Gesprächen mit den unterschiedlichsten Beteiligten - mit Eltern- und Lehrerverbänden, Schulträgern, Personalräten, Gewerkschaften und vor allem auch Interessensgruppen - wurde deutlich, dass bei aller grundsätzlichen Einigkeit über das Ziel Inklusion auch deutlich unterschiedliche Interessenslagen angesichts der bevorstehenden Veränderungen bestehen. "Hier einen möglichst breiten Konsens zu erhalten", so Ministerin Löhrmann, "erfordert mehr Zeit, als zunächst erwartet." Es seien noch grundsätzliche Klärungen erforderlich, weil die wissenschaftlichen Gutachter der Landesregierung Maßnahmen empfohlen haben, die zum Teil in einem Spannungsverhältnis zum Landtagsbeschluss vom 1. Dezember 2010 stehen. Diese müssen im laufenden Verfahren geklärt werden. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob und wann künftig Förderschulen der Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache auslaufen sollen.


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