Riester-Rente abschaffen, Altervorsorgekonto einführen

  • Pressemitteilung der Firma ÖKO-TEST, 06.12.2011
Pressemitteilung vom: 06.12.2011 von der Firma ÖKO-TEST aus

Kurzfassung: Die Riester-Rente ist ein gutes Geschäft – aber nur für die Anbieter, nicht für die Verbraucher. Das untermauert die aktuelle Studie "Zehn Jahre Riester Rente" des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) und der ...

[ÖKO-TEST - 06.12.2011] Riester-Rente abschaffen, Altervorsorgekonto einführen


Die Riester-Rente ist ein gutes Geschäft – aber nur für die Anbieter, nicht für die Verbraucher. Das untermauert die aktuelle Studie "Zehn Jahre Riester Rente" des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) und der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) ebenso eindrucksvoll wie die zahlreichen Untersuchungen zu den Riester-Produkten von ÖKO-TEST.

Kein Wunder daher, dass der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) die Untersuchungsergebnisse von ÖKO-TEST immer wieder und ebenso heftig kritisiert wie die aktuelle Studie von DIW und FES. Doch allen Zahlenspielereien des GDV zum Trotz konnte er nicht widerlegen, dass die Vorsorgesparer auf Basis der prognostizierten Rentenleistungen im Schnitt 85 werden müssen, um ihre Einzahlungen und die Zulagen annähernd zurückzuerhalten und mindestens 90, um eine Rendite zu erzielen, die bis zu 1 Prozent unter der in Aussicht gestellten Gesamtverzinsung liegt. Denn diese Berechnungen basieren ausschließlich auf Basis der Angaben der Versicherer.

Wie sehr die staatlich geförderte Altersvorsorge zum Selbstbedienungsladen der Versicherungsbranche geworden ist, wird vor allem bei den Riester-Banksparplänen deutlich: Sie sind in der Ansparphase kostengünstig und bieten oft eine gute Rendite. Doch der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Banken die Auszahlphase nur bis zum 85. Lebensjahr gestalten dürfen. Danach sind die Versicherer am Zug. Sie übernehmen dann den Vertrag und zahlen die garantierte Monatsrente der Bank weiter – bis ans Lebensende der Kunden. Für die Übernahme ab 85 und die Absicherung des so genannten Langlebigkeitsrisikos fordern die Versicherer jedoch unverschämt viel Geld – und zwar bis zu 35 Prozent von dem zu Rentenbeginn angesparten Kapital der Kunden! Kein Wunder daher, dass es am Ende nur eine Zusatzrente gibt, die – wie es das DIW treffend formuliert – kaum besser als bei einem Sparstrumpf ist.

Mit der Lebenswirklichkeit der Vorsorgesparer hat diese Riester-Vertragskalkulation zudem nur noch wenig zu tun. Denn wer weiß schon, ob er überhaupt 85 Jahre oder älter wird? Laut statistischem Bundesamt wird ein heute 42-jähriger Vorsorgesparer gerade mal 82 Jahre alt, eine gleichaltrige Frau vielleicht 88. Von der teuren Restrente ab 85 hätte der Mann daher gar nichts und die Frau nicht viel.

Damit dem Abkassieren der Anbieter endlich ein Riegel vorgeschoben wird und die staatliche Förderung wirklich bei den Vorsorgesparern ankommt, hat die Verbraucherkommission Baden-Württemberg schon im September 2010 einen Vorschlag für ein Altersvorsorgekonto präsentiert. Auch die Verbraucherschutzminister der Länder machen sich dafür stark. Die Idee vom Vorsorgekonto ist ebenso schlicht wie überzeugend: Jeder Bundesbürger soll das Recht erhalten, bei einer Non-Profit-Organisation wie zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung ein Vorsorgekonto zu unterhalten. Das wird ohne Abschlussprovisionen zum Selbstkostenpreis verwaltet. Einzahlungen können in beliebiger Höhe erfolgen. Die Förderung sollte den bisherigen Modellen zur staatlichen Unterstützung bei der Altersvorsorge entsprechen. Zudem ist das Konto vererbbar.
Eine aktuelle Darstellung des Altersvorsorgekontos finden Sie hier. Den neuesten ÖKO-TEST-Riester-Renten finden Sie hier. Den aktuellen Test Riester-Banksparpläne finden Sie hier. Weitere Informationen erhalten Sie von Jürgen Stellpflug, Chefredakteur des ÖKO-TEST-Magazins unter Tel. 0821/450 356 -32). Die wichtigsten Vorteile des Altervorsorgekontos

Das Vorsorgekonto soll genau das leisten, was in der Altersvorsorge bislang fehlt: Es soll einfach, kostengünstig und absolut transparent sein. Damit dieses Ziel erreicht wird, sind folgende Punkte wichtig:
Minimale Kosten. Das Altersvorsorgekonto soll von einer Institution ohne Gewinnerzielungsabsicht angeboten werden, wie zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung. Abschluss- und Vertriebskosten fallen dann gar nicht erst an. Die Verwaltungskosten können auf ein Minimum begrenzt werden. Auch Wechsel- oder Entnahmekosten bzw. Kosten für Beitragsfreistellung etc. gibt es nicht. Allein dadurch wächst das Geld auf dem Altersvorsorgekonto kräftiger und schneller als bei jedem anderen Sparvertrag. Einfache staatliche Förderung. Die staatliche Förderung soll – wie bei Riester- und Rüruprenten – vor allem in der Steuerfreiheit der Einzahlungen und der erzielten Erträge bestehen. Solange das Geld auf dem Konto liegt, fällt daher auch keine Abgeltungssteuer an. Für Vorsorgesparer mit niedrigem Einkommen, die von der Steuerförderung nicht profitieren, soll es weiterhin staatliche Zulagen in Höhe der heutigen Riester-Förderung geben – idealerweise aber ohne den lästigen Papierkrieg wie bei der bisherigen Förderung. Der Fiskus dagegen greift erst bei Auszahlung des Geldes zu. Flexible Nutzungsmöglichkeiten. Das Geld auf dem Vorsorgekonto soll nicht nur zur Aufbesserung der späteren Altersrente genutzt werden können. Auch der Rückkauf von Abschlägen bei der staatlichen Rente soll damit möglich sein. Dann können Verbraucher den Termin für den Rentenbeginn weiterhin selbst bestimmen und aktuelle Probleme, wie sie durch die Rente mit 67 auftreten, würden abgemildert. Das Konto könnte zum Beispiel helfen, den Übergang zur Rente wieder zu flexibilisieren. Auch bei Erwerbsminderung soll es nutzbar sein. Damit wäre es nicht nur für die Privatvorsorge, sondern auch für die Tarifvertragsparteien eine interessante Option. Vererbbarkeit. Das Kapital aus dem Vorsorgekonto soll vererbbar sein. Dann können Vorsorgesparer auch ihre Angehörigen mit absichern. Bei Auszahlung im Erbfall würden jedoch Steuern und ggf. Sozialabgaben fällig. Einzige Ausnahme: Die Erben können das Konto auch als eigenes Vorsorgekonto fortführen. Dann bleibt die Übernahme erst einmal abgabenfrei. Realistische Biometriekosten. Anders als heute bei der privaten Riester- und Rürup-Rente sollen die Renten aus dem Vorsorgekonto auf Basis einer realistischen Lebenserwartung kalkuliert werden. Basis könnten die Daten sein, die das Statistische Bundesamt für den Bevölkerungsdurchschnitt unter Berücksichtigung des Langlebigkeitsrisikos für die Zukunft prognostiziert. Bei diesen Werten ist der Trend zur weiteren Zunahme der Lebenserwartung, insbesondere in der Phase zwischen dem 65. und dem 85. Lebensjahr, bereits berücksichtigt. Bei den Hochbetagten über 85 geht dagegen selbst die Versicherungsbranche nicht von einer weiteren Zunahme der Lebenserwartung aus. Im Gegenteil. In ihren neuen Sterbetafeln, die 2008 für Risikolebensversicherungen entwickelt wurden, hat die Branche sogar einen Rückgang der Lebenserwartung Hochbetagter unterstellt. Transparente Anlagemodelle. Weil Verbraucher von der Unübersichtlichkeit und Angebotsvielfalt der Riester-Produkte am Markt stark verunsichert sind, plädieren die Verbraucherminister der Länder dafür, das Vorsorgekonto zunächst nur in einer einzigen risikolosen Anlageform anzubieten – ähnlich einem Riester-Banksparplan. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte ein solches Basisprodukt ggf. durch Anlagemöglichkeiten in verschiedenen Risikoklassen ergänzt werden. Dann hätten Verbraucher auch beim Vorsorgekonto die Möglichkeit, ihre Vorsorge je nach Vertragsalter oder Risikoneigung wahlweise sicher oder chancenreich zu gestalten. Nachhaltige Anlagepolitik. Egal, welcher Anlagemix zur Auswahl steht: Die Verbraucherminister der Länder wünschen sich auf jeden Fall, dass die auf dem Vorsorgekonto angelegten Gelder nach ethischen, sozialen und ökologischen Anlagekriterien verwaltet werden. Das Vorsorgekonto könnte damit gleich doppelt nachhaltig sein – es verhilft den Verbrauchern zu einer nachhaltigen Zusatzrente und unterstützt eine nachhaltige Anlagepolitik, die unter anderem den Kampf gegen den Klimawandel, den Kampf gegen Exzesse am Finanzmarkt und sowie den Kampf gegen schmutzige und korrupte Geschäfte und dergleichen unterstützt. Ein Konto für alles. Alle bestehenden Altersvorsorgeverträge sollen auf Wunsch der Verbraucher kostengünstig in das Vorsorgekonto überführt werden. Dazu können die Verträge aufgelöst und die Sparguthaben auf dem Vorsorgekonto angelegt werden. Sofern der Vertrag den Rahmenbedingungen des Kontos entspricht, ist aber auch die Fortführung im Rahmen des Vorsorgekontos denkbar. Die Verteilung der Mittel auf verschiedene Verträge wäre somit vermeidbar – und die Vorsorgesparer hätten über den Stand ihrer Zusatzrente stets den vollen Überblick. DIW-Studie untermauert die Analysen von ÖKO-TEST

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) und die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) ziehen für die ersten zehn Jahre der Riester-Rente eine enttäuschende Bilanz. Die "Rendite der Verträge sei oft so schlecht wie beim Sparstrumpf" bemängelt das DIW in der Ende November veröffentlichen Studie. Gleichzeitig kritisieren die Forschungsinstitute die hohen Gebühren und die intransparenten Kalkulationsgrundlagen der Produkte. Damit bestätigen die Wissenschaftler eindrucksvoll die Untersuchungsergebnisse von ÖKO-TEST, das schon seit Jahren bemängelt, die staatliche Förderung der Riester-Rente komme beim Verbraucher nicht an.

"Die Kosten fressen die Zulagen auf" wirft ÖKO-TEST den Anbietern zum Beispiel seit 2008 vor. Das gleiche Resümee ziehen die Verbraucherschützer aus ihrer Beratungspraxis. So urteilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schon 2008, dass die staatlichen Zulagen bei der Riester-Rente "in der Masse nicht der Altersvorsorge zugutekommt." Sie lieferte auch anschauliche Beispiele dafür. In einem besonders krassen Verbraucherfall zehrten die Vertragskosten glatt das Dreifache der Förderung inklusive Steuervorteil auf.

Dass "Alt werden" bei Riester-Verträgen förmlich Pflicht ist, fiel ÖKO-TEST erstmals vor vier Jahren auf, als das Testkonzept erweitert wurde. Bis dahin nahmen alle Produkttester stets ausschließlich die Ansparphase unter die Lupe. Wir wollten aber auch wissen, wie gut die spätere Zusatzrente im Alter wirklich ist – und ob sich die Versorgungslücke, die durch Absenkung des staatlichen Rentenniveaus aufgerissen wird, mit Riester-Produkten wirklich verlässlich schließen lässt. Das Ergebnis war erschütternd: "Um auf Basis der in Aussicht gestellten prognostizierten Rentenleistungen der Versicherer die Gesamtverzinsung zu erreichen, die die Versicherer in Aussicht stellen, müssen Vorsorgesparer im Schnitt fast 100 Jahre alt werden. Vereinzelt erreichen sie eine solche Verzinsung sogar erst mit 109 Jahren oder später", stellte ÖKO-TEST damals mit Entsetzen fest.

Dass die Kalkulationsgrundlagen der Produkte hochgradig intransparent sind, war eigentlich schon kurz nach der Einführung der Riester-Rente kein Geheimnis. "Statt die Gebühren kurz und knapp in einer Summe zusammenzufassen, splitten Anbieter die Kosten für Abschluss und Verwaltung in ein ganzes Sortiment aus unterschiedlichen Posten und Pöstchen auf. Mit dieser Atomisierung der Kosten haben Versicherer die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz glatt unterlaufen." urteilte nicht nur ÖKO-TEST bereits im Jahr 2002. Als Problem hat sich allerdings erwiesen, dass sich an dieser Praxis trotz aller Verschärfung der Informationspflichten durch die Bundesregierung in den Folgejahren bis zum heutigen Tag absolut nichts geändert hat. Wer die Entwicklung über die Jahre hinweg verfolgt hat, dem drängt sich bisweilen der Eindruck auf, Anbieter und Gesetzgeber würden in diesem Punkt "Katz und Maus" miteinander spielen.

Die heimlichen Gewinner der Riester-Rentenreform von 2001 sind dagegen die Versicherungsgesellschaften und ihre Konzernmütter. "Sie verdienen prächtig daran – allerdings auf Kosten ihrer Kunden", mutmaßte ÖKO-TEST im März 2006. Schon damals warnte das Verbrauchermagazin davor, dass der Streit, wie viel von den Risiko- und Kostengewinnen den Versicherungskunden oder den Aktionären der Versicherer zustehe, in Zukunft erst richtig spannend werde. "Bei weiter rückläufigen Kapitalerträgen werden die Risikogewinne in fünf bis zehn Jahren eine der wichtigsten Quellen für die Überschusserträge sein. Dieser Gewinntopf wird derzeit kräftig mit den Geldern der Vorsorgesparer gefüllt. Doch ob und wie stark sie später von den mit ihren Prämien gefüllten Töpfen profitieren, steht auf einem anderen Blatt." so ÖKO-TEST damals. Zwei Jahre später trat dann die neue, so genannte "Mindestzuführungsverordnung" in Kraft. Sie regelt, wie die Versicherer ihre Kunden an den Gewinnen beteiligen müssen. An den so genannten Risikogewinnen, die unter anderem entstehen, wenn die Versicherten nicht so lange leben, wie die Branche kalkuliert, müssen die Kunden seither nur zu 75 Prozent beteiligt werden. Der Rest steht den Anbietern zu.

Über diese 2008 eingeführte Regelung war ÖKO-TEST seinerzeit ebenso empört wie Arno Gottschalk, Finanzexperte von der Verbraucherzentrale Bremen. "Im Dezember 2005 hat die Finanzdienstleistungsaufsicht nur eine 10-prozentige Beteiligung der Versicherer an die Risiko- und Kostengewinnen für angemessen angesehen. Warum sie inzwischen bei den Risikogewinnen das Zweieinhalbfache für fair hält und bei den Kostengewinnen gar das Fünffache ist kaum nachvollziehbar", so Gottschalk seinerzeit.

An der Bestimmung wird allerdings deutlich, warum die Versicherer beim Langlebigkeitsrisiko oft mit einer absurd langen Lebensdauer kalkulieren: Je länger die angenommene Lebensdauer, desto geringer ist das Risiko für die Versicherer, die Rente tatsächlich voll bezahlen zu müssen. Umso höher fallen dann die Risikogewinne aus, von denen 25 Prozent in den Taschen der Anbieter verschwinden.

Kein Wunder daher, dass der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) die Untersuchungsergebnisse von ÖKO-TEST immer wieder und ebenso heftig kritisiert wie die aktuelle Studie von DIW und FES. Doch gleich vorneweg: Die Tatsache, dass Riester-Sparer in vielen Fällen 85 Jahre alt werden müssen, um ihre eingezahlten Beiträge und die Zulagen plus eine Mini-Verzinsung unterhalb der Inflationsrate wieder herauszubekommen, konnte auch der GDV bislang nicht widerlegen. Denn ÖKO-TEST hat seine diesbezüglichen Hochrechnungen einzig und allein auf Basis der Anbieterangaben gestützt – und dabei nicht einen einzigen Cent der prognostizierten Überschüsse unterschlagen.

Auch die Behauptung, ÖKO-TEST würde ebenso wie die anderen Kritiker der Riester-Rente, den Aspekte der steuerlichen Förderung nicht berücksichtigen, trifft nicht zu. ÖKO-TEST hat nie behauptet, die staatliche Förderung (!) sei nicht attraktiv. ÖKO-TEST hat nur immer wieder gefordert, diese Förderung – und dazu gehört auch die steuerliche Förderung – müsse ungeschmälert beim Verbraucher ankommen und nicht ganz oder teilweise in den Taschen der Versicherer verschwinden. Um diesen Effekt herauszuarbeiten, hat ÖKO-TEST bei seinen Vergleichsberechnungen zwischen geförderten und ungeförderten Produkten ganz bewusst die Fördereffekte eliminiert. Sonst werden die Kostenunterschiede einfach nicht sichtbar. Denn je nach Fallkonstellation ist die Förderung beachtlich: Der gut verdienende kinderlose Single aus den ÖKO-TEST-Modellrechnungen erzielt dank Zulagen und Steuerersparnis zum Beispiel eine Förderquote von 38,38 Prozent. Die alleinerziehende Durchschnittsverdienerin mit zwei Kindern kommt sogar allein durch die Riester-Zulagen auf eine Förderquote von 43,67 Prozent. Kein Wunder daher, dass bei Modellrechnungen mit Fördereffekt, wie sie der GDV präsentiert, die Riester-Produkte fast immer besser aussehen als ungeförderte. Doch das ist kein Beleg für die Qualität der Produkte. Im Gegenteil: Dass Riester-Produkte oft teurer sind als ungeförderte, wird bei Modellrechnungen mit Fördereffekt hinter der "relativen Vorteilhaftigkeit" – wie es der GDV nennt – schlicht "versteckt".

Obendrein stützt der GDV seine – bisherigen – Modellrechnungen nur auf den Fördereffekt in der Ansparphase. Dass die Riester-Rente im Rentenbezug voll besteuert wird, die ungeförderte Rente im Rentenbezug dagegen weitgehend steuerfrei bleibt, fällt unter den Tisch1).

Über die Kritik am Vorwurf der uneinheitlichen Produktgestaltung, der mangelnden Vergleichbarkeit und der Kostenverschleierung muss man eigentlich gar nicht erst reden. Der GDV behauptet zwar, nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sind klare Angaben zu den Kosten zu machen. Das stimmt. Doch wie diese "klaren Angaben" in der Praxis aussehen, hat ÖKO-TEST in seinem diesjährigen Riester-Test publiziert: "Wenn Sie möchten, dürfen Sie sich gerne einmal an folgenden Angaben der Gothaer versuchen: Abschlusskosten bis zum frühesten Rentenbeginn 43,92 € (linear fallend auf 0,96 € ab dem frühesten Rentenbeginn) plus 0,0125% pro Monat der Summe der bereits gezahlten Eigenbeiträge. Verwaltungskosten pro Jahr bis zum frühesten Rentenbeginn 30,36 € (linear fallend bis auf 0 € ab dem frühesten Rentenbeginn) plus 0,0125% pro Monat der Summe der bereits gezahlten Eigenbeiträgen. Sonstige Kosten bis zum frühesten Rentenbeginn 11,0% auf Zulagen (linear fallend bis auf 0,15% ab dem frühestens Rentenbeginn) plus 0,0125% pro Monat der Summe der bereits gezahlten Zulagen."

Fußnote
1) Besteuert wird der so genannte Ertragsanteil. Wie hoch der ist, hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Wird die Rente mit 65 Jahren ausgezahlt, zählen lediglich 18 Prozent der Monatsrente zum steuerpflichtigen Einkommen, bei Rentenbeginn mit 67 sogar nur 17 Prozent.


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