IT-Gipfel 2011 - Impuls für E-Justice
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 06.12.2011
Pressemitteilung vom: 06.12.2011 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Eine anwenderfreundliche Kommunikation mit der Justiz soll sowohl per De-Mail als auch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bundeseinheitlich möglich werden. Die Bundesministerien des Innern und der Justiz verständigen ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 06.12.2011] IT-Gipfel 2011 - Impuls für E-Justice
Eine anwenderfreundliche Kommunikation mit der Justiz soll sowohl per De-Mail als auch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bundeseinheitlich möglich werden. Die Bundesministerien des Innern und der Justiz verständigen sich auf eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen E-Government und E-Justice.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Justiz und Verwaltung müssen sich an die moderne Lebenswirklichkeit anpassen. Der elektronische Rechtsverkehr und eine elektronische Aktenführung machen die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden einfacher, effektiver und langfristig kostengünstiger. Dies ist der richtige und wichtige Schritt in die Zukunft."
In der Justiz basiert die Kommunikation zwischen Bürgern, Rechtsanwälten und Gerichten bisher fast ausschließlich auf Papier. Ein Grund hierfür ist die fehlende Akzeptanz der - für den formgerechten Zugang notwendigen - qualifizierten elektronischen Signatur. Außerdem können elektronische Dokumente bei Gericht noch immer nicht flächendeckend über das EGVP eingereicht werden. Das neu eingeführte De-Mail-System kann einen zusätzlichen sicheren Kommunikationsweg für E-Justice bieten.
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich: "De-Mail ist eine leicht zu nutzende Technologie, mit der man im Internet sicher, vertraulich und verlässlich Nachrichten austauschen kann. Das gilt sowohl zwischen Privaten als auch für die Kommunikation mit Gerichten und Behörden."
Durch die Zusammenarbeit im Bereich der E-Justice wird der elektronische Zugang zu den Gerichten grundlegend modernisiert. Außerdem soll die Justiz künftig Urteile, Beschlüsse, Schriftsätze und Ladungen rechtssicher und deutlich kostengünstiger elektronisch zustellen können.
Begleitende Änderungen der Verfahrensordnungen, die erforderlich sind, um die Zugangshürden für eine elektronische Kommunikation mit der Justiz bedeutend zu senken, werden derzeit durch das Bundesministerium der Justiz geprüft.
Darüber hinaus erarbeitet das Bundesministerium des Innern derzeit den Entwurf für ein EGovernment-Gesetz des Bundes mit dem Ziel, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Auch hierbei wird De-Mail neben der eID-Funktion des neuen Personalausweises eine wichtige Rolle
spielen.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Birte Betzendahl, Harald Schütt
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Eine anwenderfreundliche Kommunikation mit der Justiz soll sowohl per De-Mail als auch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bundeseinheitlich möglich werden. Die Bundesministerien des Innern und der Justiz verständigen sich auf eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen E-Government und E-Justice.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Justiz und Verwaltung müssen sich an die moderne Lebenswirklichkeit anpassen. Der elektronische Rechtsverkehr und eine elektronische Aktenführung machen die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden einfacher, effektiver und langfristig kostengünstiger. Dies ist der richtige und wichtige Schritt in die Zukunft."
In der Justiz basiert die Kommunikation zwischen Bürgern, Rechtsanwälten und Gerichten bisher fast ausschließlich auf Papier. Ein Grund hierfür ist die fehlende Akzeptanz der - für den formgerechten Zugang notwendigen - qualifizierten elektronischen Signatur. Außerdem können elektronische Dokumente bei Gericht noch immer nicht flächendeckend über das EGVP eingereicht werden. Das neu eingeführte De-Mail-System kann einen zusätzlichen sicheren Kommunikationsweg für E-Justice bieten.
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Durch die Zusammenarbeit im Bereich der E-Justice wird der elektronische Zugang zu den Gerichten grundlegend modernisiert. Außerdem soll die Justiz künftig Urteile, Beschlüsse, Schriftsätze und Ladungen rechtssicher und deutlich kostengünstiger elektronisch zustellen können.
Begleitende Änderungen der Verfahrensordnungen, die erforderlich sind, um die Zugangshürden für eine elektronische Kommunikation mit der Justiz bedeutend zu senken, werden derzeit durch das Bundesministerium der Justiz geprüft.
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Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
Firmenkontakt:
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