Behutsamer Übergang zur Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 07.12.2011
Pressemitteilung vom: 07.12.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Dem Bedarf der Wirtschaft Rechnung tragen Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende ...

[CDU/CSU-Fraktion - 07.12.2011] Behutsamer Übergang zur Arbeitnehmerfreizügigkeit


Dem Bedarf der Wirtschaft Rechnung tragen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Die weiterhin bestehende Einschränkung für den Arbeitskräftezuzug aus Bulgarien und Rumänien ist aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland dringend notwendig. Trotz großer arbeitsmarktpolitischer Erfolge besteht noch besonderer Integrationsbedarf vor allem bei Arbeitsuchenden mit geringen Qualifikationen. Auch sind auf dem Arbeitsmarkt noch deutliche regionale Unterschiede zu verzeichnen. Hier zu weiteren Verbesserungen zu gelangen, ist unser vorrangiges Ziel.

Es ist zu begrüßen, dass das Konzept der Bundesregierung ergänzend zu den allgemeinen Beschränkungen auch punktuelle Öffnungsschritte auf dem Weg zur vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Januar 2014 vorsieht. Mit dem Verzicht auf eine Arbeitserlaubnis für Fachkräfte mit Hochschulabschluss, Auszubildende und Saisonbeschäftigte wird ein behutsamer Übergang ermöglicht. Dem von der Wirtschaft vorgetragenen Bedarf nach geeigneten Arbeitskräften wird Rechnung getragen. Vorgesehen ist außerdem der Wegfall der Vorrangprüfung bei Beschäftigungen, die eine Berufsausbildung voraussetzen. Es ist sichergestellt, dass die Beschäftigung zuwandernder Arbeitskräfte zu den üblichen Bedingungen erfolgt.

Ohne den Erlass dieser Übergangsbestimmungen wäre zum 1. Januar 2012 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien wirksam geworden."


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