EU-Kommission genehmigt Stilllegungsplan für Steinkohlenbergbau und Steinkohlebeihilfen

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 07.12.2011
Pressemitteilung vom: 07.12.2011 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Die Europäische Kommission genehmigt heute den deutschen Plan zur Stilllegung des Steinkohlenbergbaus bis 2018 ohne Auflagen. Der Plan erfülle die Vorgaben des entsprechenden EU-Ratsbeschlusses vom 10. Dezember 2010 vollständig, heißt es in der ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 07.12.2011] EU-Kommission genehmigt Stilllegungsplan für Steinkohlenbergbau und Steinkohlebeihilfen


Die Europäische Kommission genehmigt heute den deutschen Plan zur Stilllegung des Steinkohlenbergbaus bis 2018 ohne Auflagen. Der Plan erfülle die Vorgaben des entsprechenden EU-Ratsbeschlusses vom 10. Dezember 2010 vollständig, heißt es in der Genehmigung. Zugleich genehmigt die Europäische Kommission die deutschen Steinkohlebeihilfen für 2011.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Stefan Kapferer: "Die Genehmigung des Stilllegungsplanes sowie gleichzeitig der Steinkohlebeihilfen für 2011, die die Europäische Kommission heute erteilt, ist sehr erfreulich. Sie ist die Voraussetzung für eine konsequente sowie zugleich sozial- und umweltverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland. Dem schrittweisen Ausstieg aus diesem nicht mehr wettbewerbsfähigen Wirtschaftszweig bis Ende 2018 steht jetzt nichts mehr im Weg."

Der deutsche Stilllegungsplan sieht vor, dass die fünf Bergwerke, in denen derzeit noch Steinkohle gefördert wird, bis Ende 2018 stillgelegt werden. Um dies sozialverträglich zu gestalten, werden Beihilfen für Produktionskosten, für Stilllegungsaufwendungen sowie für Altlasten gewährt. Der Stilllegungsplan schließt auch Maßnahmen ein, um die Umweltauswirkungen des Steinkohlenbergbaus zu mindern. Die Europäische Kommission stellt fest, dass diese Beihilfen mit dem Ratsbeschluss vom 10. Dezember 2010, der Betriebsbeihilfen für zu schließende Bergwerke unter bestimmte Voraussetzungen stellt, in Einklang stehen.


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