Lehrerbildungsgesetz vom Kabinett verabschiedet
- Pressemitteilung der Firma Hessisches Kultusministerium, 18.01.2011
Pressemitteilung vom: 18.01.2011 von der Firma Hessisches Kultusministerium aus Wiesbaden
Kurzfassung: Der Entwurf zur Neufassung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes ist am Montag vom Kabinett verabschiedet worden. Damit kann das Gesetz nun Anfang Februar offiziell zur Ersten Lesung in den Landtag eingebracht werden. Geplant ist, dass es zum 1. ...
[Hessisches Kultusministerium - 18.01.2011] Lehrerbildungsgesetz vom Kabinett verabschiedet
Der Entwurf zur Neufassung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes ist am Montag vom Kabinett verabschiedet worden. Damit kann das Gesetz nun Anfang Februar offiziell zur Ersten Lesung in den Landtag eingebracht werden. Geplant ist, dass es zum 1. August 2011 in Kraft tritt.
Wichtigste Neuerung ist die Verkürzung der Vorbereitungszeit (Referendariat) für angehende Lehrerinnen und Lehrer von 24 auf 21 Monate. Dabei wird die bisher sechs Monate dauernde Einführungsphase auf drei Monate reduziert. Dagegen bleibt die für eigenverantwortlichen Unterricht zur Verfügung stehende Ausbildungszeit von 18 Monaten in vollem Umfang erhalten. Als neue Einstellungstermine für Referendarinnen und Referendare sind der 1. Mai und der 1. November (bisher 1. August und 1. Februar) vorgesehen.
Kultusministerin Dorothea Henzler sagte, nach dem Absolvieren ihrer Zweiten Staatsprüfung werde den angehenden Lehrerinnen und Lehrern so ein nahtloser Übergang ohne Wartezeiten in den hessischen Schuldienst ermöglicht. "Sie beenden rechtzeitig zum Schuljahr bzw. zum Halbjahr ihren Vorbereitungsdienst und stehen den Schulen von diesem Zeitpunkt an zur Einstellung zur Verfügung. Diese Verkürzung des pädagogischen Vorbereitungsdienstes führt zu einer Verbesserung der inhaltlichen wie auch der organisatorischen Rahmenbedingungen."
Des Weiteren wird in dem neuen Gesetz die Anzahl der bewerteten Ausbildungsmodule von zwölf auf acht reduziert. Die gesamte dreimonatige Einführungsphase der Vorbereitungszeit soll künftig bewertungsfrei bleiben. "In der Einführungsphase sollen die angehenden Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht hospitieren, sich in ersten eigenen Unterrichtsversuchen erproben können und in den Ausbildungsveranstaltungen Grundlagen zur Unterrichtsplanung, Unterrichtsdurchführung, zum Führen von Lerngruppen und zu schulrechtlichen Fragen erwerben", erläuterte die Ministerin.
Vorgesehen ist ferner eine strukturelle und inhaltliche Anpassung der Ausbildungsfächer in den Lehrämtern. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Gymnasien oder an Haupt- und Realschulen werden fachdidaktisch weiterhin in ihren beiden studierten Unterrichtsfächern ausgebildet. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen werden in zwei von drei Fächern – ein Fach muss Deutsch oder Mathematik sein - ausgebildet. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Förderschulen und an beruflichen Schulen werden in ihrem studierten Fach und in einer Fachrichtung ausgebildet.
Auch die Rolle der Schule im Rahmen der Ausbildung wird gestärkt. Die Ausbildungsschule ist durch ein Gutachten der Schulleitung, das mit zweifacher Wertung (das entspricht zehn Prozent der Gesamtnote) in die Zweite Staatsprüfung eingeht, künftig wieder stärker an der Bewertung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beteiligt.
Beabsichtigt ist in einem nächsten Schritt schließlich auch eine Erhöhung des Praxisanteils während der ersten Phase der Lehrerausbildung. Dazu soll eine Arbeitsgruppe des Kultus- und des Wissenschaftsministeriums eingesetzt werden, die noch in diesem Jahr ein Konzept zur Einführung eines so genannten Praxissemesters entwickeln soll.
Pressestelle: Kultusministerium
Pressesprecher: Dr. Nicolas Wolz, Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden
Telefon: (0611) 368-2006, Fax: (0611) 368 2096
E-Mail: pressestelle@hkm.hessen.de
Der Entwurf zur Neufassung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes ist am Montag vom Kabinett verabschiedet worden. Damit kann das Gesetz nun Anfang Februar offiziell zur Ersten Lesung in den Landtag eingebracht werden. Geplant ist, dass es zum 1. August 2011 in Kraft tritt.
Wichtigste Neuerung ist die Verkürzung der Vorbereitungszeit (Referendariat) für angehende Lehrerinnen und Lehrer von 24 auf 21 Monate. Dabei wird die bisher sechs Monate dauernde Einführungsphase auf drei Monate reduziert. Dagegen bleibt die für eigenverantwortlichen Unterricht zur Verfügung stehende Ausbildungszeit von 18 Monaten in vollem Umfang erhalten. Als neue Einstellungstermine für Referendarinnen und Referendare sind der 1. Mai und der 1. November (bisher 1. August und 1. Februar) vorgesehen.
Kultusministerin Dorothea Henzler sagte, nach dem Absolvieren ihrer Zweiten Staatsprüfung werde den angehenden Lehrerinnen und Lehrern so ein nahtloser Übergang ohne Wartezeiten in den hessischen Schuldienst ermöglicht. "Sie beenden rechtzeitig zum Schuljahr bzw. zum Halbjahr ihren Vorbereitungsdienst und stehen den Schulen von diesem Zeitpunkt an zur Einstellung zur Verfügung. Diese Verkürzung des pädagogischen Vorbereitungsdienstes führt zu einer Verbesserung der inhaltlichen wie auch der organisatorischen Rahmenbedingungen."
Des Weiteren wird in dem neuen Gesetz die Anzahl der bewerteten Ausbildungsmodule von zwölf auf acht reduziert. Die gesamte dreimonatige Einführungsphase der Vorbereitungszeit soll künftig bewertungsfrei bleiben. "In der Einführungsphase sollen die angehenden Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht hospitieren, sich in ersten eigenen Unterrichtsversuchen erproben können und in den Ausbildungsveranstaltungen Grundlagen zur Unterrichtsplanung, Unterrichtsdurchführung, zum Führen von Lerngruppen und zu schulrechtlichen Fragen erwerben", erläuterte die Ministerin.
Vorgesehen ist ferner eine strukturelle und inhaltliche Anpassung der Ausbildungsfächer in den Lehrämtern. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Gymnasien oder an Haupt- und Realschulen werden fachdidaktisch weiterhin in ihren beiden studierten Unterrichtsfächern ausgebildet. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen werden in zwei von drei Fächern – ein Fach muss Deutsch oder Mathematik sein - ausgebildet. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Förderschulen und an beruflichen Schulen werden in ihrem studierten Fach und in einer Fachrichtung ausgebildet.
Auch die Rolle der Schule im Rahmen der Ausbildung wird gestärkt. Die Ausbildungsschule ist durch ein Gutachten der Schulleitung, das mit zweifacher Wertung (das entspricht zehn Prozent der Gesamtnote) in die Zweite Staatsprüfung eingeht, künftig wieder stärker an der Bewertung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beteiligt.
Beabsichtigt ist in einem nächsten Schritt schließlich auch eine Erhöhung des Praxisanteils während der ersten Phase der Lehrerausbildung. Dazu soll eine Arbeitsgruppe des Kultus- und des Wissenschaftsministeriums eingesetzt werden, die noch in diesem Jahr ein Konzept zur Einführung eines so genannten Praxissemesters entwickeln soll.
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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