Lammert bei zweitem Treffen der deutsch-französischen Arbeitsgruppe zu EU-Fragen
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 08.12.2011
Pressemitteilung vom: 08.12.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Bundestagspräsident Norbert Lammert reist morgen zur zweiten Sitzung der deutsch-französischen Arbeitsgruppe zu EU-Fragen nach Paris. Die Arbeitsgruppe, die unter Vorsitz des Präsidenten der Assemblée nationale, Bernard Accoyer, und des ...
[Deutscher Bundestag - 08.12.2011] Lammert bei zweitem Treffen der deutsch-französischen Arbeitsgruppe zu EU-Fragen
Bundestagspräsident Norbert Lammert reist morgen zur zweiten Sitzung der deutsch-französischen Arbeitsgruppe zu EU-Fragen nach Paris. Die Arbeitsgruppe, die unter Vorsitz des Präsidenten der Assemblée nationale, Bernard Accoyer, und des Bundestagspräsidenten in der Assemblée nationale tagt, befasst sich mit Überlegungen einer tiefer gehenden europäischen Integration in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht. Die konstituierenden Sitzung fand am 31. Oktober 2011 im Deutschen Bundestag statt. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Abgeordneten beider Parlamente sowie Regierungsvertretern zusammen.
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Bundestagspräsident Norbert Lammert reist morgen zur zweiten Sitzung der deutsch-französischen Arbeitsgruppe zu EU-Fragen nach Paris. Die Arbeitsgruppe, die unter Vorsitz des Präsidenten der Assemblée nationale, Bernard Accoyer, und des Bundestagspräsidenten in der Assemblée nationale tagt, befasst sich mit Überlegungen einer tiefer gehenden europäischen Integration in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht. Die konstituierenden Sitzung fand am 31. Oktober 2011 im Deutschen Bundestag statt. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Abgeordneten beider Parlamente sowie Regierungsvertretern zusammen.
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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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