Ankündigungsministerin Aigner: zu spät und ohne Substanz

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 08.12.2011
Pressemitteilung vom: 08.12.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Aussage von Bundesministerin Aigner, die Zustände im Bereich der Pfändungsschutzkonten seien nicht akzeptabel, erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Steffen und Carsten Sieling: Auf Antrag der ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 08.12.2011] Ankündigungsministerin Aigner: zu spät und ohne Substanz


Zur Aussage von Bundesministerin Aigner, die Zustände im Bereich der Pfändungsschutzkonten seien nicht akzeptabel, erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Steffen und Carsten Sieling:

Auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche die unmöglichen Zustände im Bereich der Pfändungsschutzkonten, der sogenannten P-Konten, diskutiert. Eine Vielzahl der Banken nutzt die Umwandlung in ein P-Konto für eine erhebliche Gebührenerhöhung und eine Reduzierung des Leistungsumfangs.

Offensichtlich ist Frau Aigner durch die Bundestagsdebatte endlich aufgewacht.

Leider gilt aber wieder einmal: Ihre Ankündigungen kommen zu spät und sind ohne jegliche Substanz.

Dabei sind die Missstände beim P-Konto lange bekannt: Bei diesen Mängeln ist besondere Eile geboten. Der bisherige Kontopfändungsschutz tritt zum 1. Januar 2012 außer Kraft. Damit sind die Bürgerinnen und Bürger dann allein auf das P-Konto angewiesen. Wir dürfen nicht so lange warten, bis sich die Verbraucher den Banken gegenüber ihre Rechte eingeklagt haben.

Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, gegenüber den Kreditinstituten unverzüglich sicherzustellen, dass P-Konten den im normalen bargeldlosen Zahlungsverkehr notwendigen Leistungsumfang bieten und ihre Kosten die Kosten für übliche Gehaltskonten nicht übersteigen. Außerdem muss sich die Bundesregierung gegenüber den Landesregierungen für einen Ausbau der Schuldnerberatung einsetzen, um dem steigenden Bedarf an qualifizierter Beratung bei der Einrichtung von P-Konten Rechnung zu tragen, der durch das Außerkrafttreten des geltenden Kontopfändungsschutzes zum Jahresende 2011 noch erhöht wird.


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