Anhörung zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung - GRÜNE: CDU und FDP erschweren weiterhin die Energiewende

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 08.12.2011
Pressemitteilung vom: 08.12.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Nach Ansicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die zweite Anhörung zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verdeutlicht, dass der von den Regierungsfraktionen CDU und FDP vorgelegte Vorschlag zur wirtschaftlichen ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 08.12.2011] Anhörung zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung - GRÜNE: CDU und FDP erschweren weiterhin die Energiewende


Nach Ansicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die zweite Anhörung zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verdeutlicht, dass der von den Regierungsfraktionen CDU und FDP vorgelegte Vorschlag zur wirtschaftlichen Betätigen der Kommunen den vereinbarten Zielen des Energiegipfels entgegen steht.

"Ohne die Kommunen wird die Energiewende nicht gelingen, aber dafür benötigen sie Chancengleichheit zu privaten Anbietern. Der Vorschlag von CDU/FDP unterstützt die Kommunen nicht, sondern belastet sie mit unnötig komplizierten Verfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das haben die Stellungnahmen fast aller Anzuhörenden gezeigt", so die kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN Ellen Enslin.

Nach der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes werde der Gesetzentwurf den Belangen kleinerer und mittlerer Gemeinden, die im Bereich der Energieerzeugung und -verteilung vor dem Jahr 2004 nicht tätig waren, nicht gerecht. Der Hessische Städtetag fürchtet, dass zukünftig die Aktivitäten der Kommunen durch gerichtliche Verfahren verzögert oder sogar verhindert würden. Damit fehle die nötige Rechtssicherheit, um die erforderlichen Investitionen zu tätigen. Des Weiteren halte der Hessische Landkreistag die Beschränkung auf die Verteilung von vor Ort gewonnener thermischer Energie für nicht gerechtfertigt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bemängelt zudem die Benachteiligung hessischer kommunaler Unternehmen gegenüber kommunalen Unternehmen aus anderen Bundesländern.

"Es ist wirklich unverständlich, warum die Landesregierung so stur an der Benachteiligung der kommunalen Unternehmen festhält. Immerhin geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass Energieerzeugung und -versorgung durch die Kommunen grundsätzlich zulässig ist", so Enslin.

Im Gegensatz zu dem Vorschlag von CDU und FDP wurde der Änderungsvorschlag der GRÜNEN vom Landkreistag und vom Verband kommunaler Unternehmen begrüßt.


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Pressesprecherin: Elke Cezanne

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