Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Otto Seidl feiert seinen 80. Geburtstag

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 09.12.2011
Pressemitteilung vom: 09.12.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Otto Seidl vollendet am kommenden Sonntag, dem 11. Dezember 2011, sein 80. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 10. Juni 1986 bis zum 27. Februar 1998 als Mitglied ...

[Bundesverfassungsgericht - 09.12.2011] Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Otto Seidl feiert seinen 80. Geburtstag


Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Otto Seidl vollendet am kommenden Sonntag, dem 11. Dezember 2011, sein 80.

Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 10. Juni 1986 bis zum 27. Februar 1998 als Mitglied des Ersten Senats an.

Otto Seidl studierte Rechtswissenschaften in München. Nach Abschluss beider juristischer Staatsexamina und einer Promotion zum Thema "Elterliche Gewalt im Zeichen der Gleichberechtigung der Frau" trat er 1960 in den bayerischen Justizdienst ein. Dort war er als Zivilrichter und Staatsanwalt, später als Landgerichtsrat am Landgericht München I tätig. Im Juli 1969 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt.

Zudem war Otto Seidl Mitarbeiter des Generalsekretärs am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dem er ab 1974 als berufsrichterliches Mitglied angehörte, bis er im Jahre 1978 zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt wurde. Hier war er in verschiedenen Zivilsenaten tätig und insbesondere mit Verfahren aus dem Familienrecht sowie dem Kapitalgesellschaftsrecht befasst.

1986 wurde Dr. Otto Seidl zum Richter des Bundesverfassungsgerichts berufen. Im Oktober 1995 erfolgte seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Ersten Senats. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Boden- und Enteignungsrecht einschließlich des Rechts der offenen Vermögensfragen, das Recht des Umweltschutzes, das Kindergeldrecht, das Urheber-, Patent- und Warenzeichenrecht, das Erbrecht sowie das Grundstücksverkehrsrecht. Otto Seidl wirkte an zahlreichen bedeutsamen Urteilen und Beschlüssen des Ersten Senats mit, als Berichterstatter unter anderem an den Entscheidungen zum vorläufigen Rechtsschutz gegen das sog.

"Zwischenlager Gorleben" (BVerfGE 77, 381) und die Errichtung atomarer Anlagen ("Wackersdorf", BVerfGE 78, 290) sowie zum Kindergeld (BVerfGE 82, 60, BVerfGE 82, 198 und BVerfGE 91, 93) und zur Bodenreform (BVerfGE 84, 90).

In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste wurde Otto Seidl 1998 mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Er ist zudem Träger des Bayerischen Verdienstordens.

Dr. Otto Seidl lebt heute in München.


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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

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